Elternzeit verlängern und Teilzeit arbeiten?? Hilfe

Hallo, habe da eine sehr spezielle Frage.

Meine Elternzeit geht eigentlich bis Ende Juni. Ab August wollte ich 50% wieder auf Arbeit.

Nun hat meine Chefin gefragt, ob es nicht möglich wäre, dass ich die Elternzeit verlängere und in Elternzeit 50% arbeite (das hätte für sie den Vorteil, dass sie für mich eine Überbrückungskraft beantragen dürfte, bei nur Teilzeit geht das nicht - müsste man im Schulamt wohl eine 50% befristete Teilzeitstelle ausschreiben, aber da findet sich wohl keiner).

Was würde das für mich bedeuten? Das Elterngeld ist ab Juni weg. Mal abgesehen davon, dass ich im Juli und August kein bzw. kaum Geld erhielte da Ferien (ist eigentlich schon Argument genug es nicht zu tun), was wäre danach.

Kann man das verdiente Geld aus der Stelle dann komplett behalten (ich habe ja das Elterngeld auf das eine Jahr plus einen Monat verteilt) oder gibt es da noch Einbußen?

Hoffe, es versteht jemand das Anliegen und kennt sich damit aus. d

PS Falls sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, dass ich mir die Ferien bezahlen lassen: a - geht es und b - die letzten Sommerferien (also meinen Urlaub) lag ich mit Schwangerschaftsvergiftung im Krankenhaus - ist also wie Urlaub nachholen.

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"Was würde das für mich bedeuten? Das Elterngeld ist ab Juni weg. Mal abgesehen davon, dass ich im Juli und August kein bzw. kaum Geld erhielte da Ferien (ist eigentlich schon Argument genug es nicht zu tun), was wäre danach."
Aber es hindert dich doch keiner daran, den Beginn der Teilzeit in Elternzeit genauso zu legen, wie die Teilzeit sonst.

Sprich, du verlängerst die Elternzeit und arbeitest bis zu einer 3/4 Stelle Teilzeit in Elternzeit, beginn der Teilzeit der Tag nach dem eigentlichen Ende der Elternzeit (darf eigentlich nicht abgelehnt werden, wenn da dein Elterngeld endet!) und mit der Stundenzahl und Verteilung, die dir passt.

DA spricht einiges dafür, habe ich genau deshalb auch gemacht.

Die Fristen für eine Änderung der Stundenzahl sind somit nur 7 Wochen und an keine Termine gebunden! Du hast Kündigungsschutz, darfst hier z.B. nicht versetzt werden usw.

"Kann man das verdiente Geld aus der Stelle dann komplett behalten (ich habe ja das Elterngeld auf das eine Jahr plus einen Monat verteilt) oder gibt es da noch Einbußen?"
Ja natürlich, das Elterngeld hat nichts mehr dann mit deinem Einkommen zu tun. Musst eben nur aufpassen, dass du wirklich zum 1. des neuen Lebensmonates und nicht des Kalendermonates anfängst!

"PS Falls sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, dass ich mir die Ferien bezahlen lassen: a - geht es und b - die letzten Sommerferien (also meinen Urlaub) lag ich mit Schwangerschaftsvergiftung im Krankenhaus - ist also wie Urlaub nachholen. "
Bist du angestellt oder verbeamtet, wobei das egal sein sollte, solltest du evtl. mal beantragen den Resturlaub auszahlen zu lassen, da du ihn wohl eher nicht diese Jahr nehmen kannst.

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Hallo susannea,

ich habe gehofft, dass du antwortest ;-).

Du hast einige Fragen schon beantwortet. Meine Elternzeit endet am 23.6.. Ab diesem Tag bis zum 31.7. liefe mein alter 100% Vertrag (und diese Bezahlung). Es wäre also möglich die Elternzeit auszusetzen und ab dem 1.8. diese um 12 Monate zu verlängern?

Geldtechnisch ist auch alles geklärt ABER

Ich stehe mitten im Verbeamtungsprozess (soll zum 1.8. verbeamtet werden). Das wäre in jedem Fall unterbrochen mit der Verlängerung der Elternzeit oder?

Und auch das ist ein wichtiges Argument für mich, da verheiratet mit 3 Kindern ich mir nur im verbeamteten Status überhaupt erlauben kann nur 50% zu arbeiten. Als Angestellte wäre mir der Verdienst zu niedrig.

Weißt du das, ob man auch während der Elternzeit verbeamtet werden kann??

LG und Dankeschön im Voraus!!!#winke

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"Ich stehe mitten im Verbeamtungsprozess (soll zum 1.8. verbeamtet werden). Das wäre in jedem Fall unterbrochen mit der Verlängerung der Elternzeit oder?"
Nein, wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest eigentlich nicht (wobei das in jedem Bundesland anders ist, aber die Teilzeitarbeit muss eigentlich angerechnet werden). Du müsstest aber nachfragen, wieviel Prozent du dafür mindestens arbeiten musst, da gibt es oft eine Mindestgrenze für.

Wie lange hattest du jetzt Elternzeit? Ich bin mir nicht sicher, ob sie das mit sich machen lassen, dass du erst ab dem Schuljahresbeginn (dann würde ich doch aber wirklich den ersten Schultag erst wählen oder wenn es bei euch gibt, die Präsenztage) neue Elternzeit nimmst.
Verlängern würde ja bedeuteten gleich ab dem 24.6. bist du weiterhin in Elternzeit.

"Weißt du das, ob man auch während der Elternzeit verbeamtet werden kann??"
Wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest sollte das gehen.

Habt ihr eine Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte? Die sollte dir weiterhelfen können.

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