Mann fristlos gekündigt

Schönen guten Abend,

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.

Also zu meiner Frage:

Mein Mann wurde fristlos gekündigt, weil er beschuldigt wird, für etwas was er nicht getan hat.

Nun weis ich, dass der AG das mit Verdacht machen kann. Nun ja, dagegen kämpfen kann man, ja.. aber das dauert ja auch erstmal seine Zeit. Also muss man sich ja beim Arbeitsamt erstmal melden und bei denen ist es erstmal so: "Der AG wird schon recht haben".

Also hat mein Mann 3 Monate Sperre und erhält kein Geld.

Kann ich, in meiner Elternzeit (mein Sohn ist 7 Monate alt und Elternzeit ist 1 Jahr) irgendwelche extra Hilfen beantragen?

Ich kann ja nicht plötzlich mit 1300€ EG alles bezahlen, dafür reicht mein Geld ja nicht. Mein Mann will so schnell wie möglich wo anders arbeiten, aber von heute auf morgen findet man ja nicht direkt etwas.

Ich bin wirklich verzweifelt!

Bitte nicht fertig machen, sondern nur echte Antworten geben ????

Liebe Grüße und danke schon mal ??

10

Der 1. Schritt: Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das muss zwingend gemacht werden (sofern dein Mann wirklich "unschuldig" ist...?)

Wenn dein Mann für etwas beschuldigt wird, was er nicht gemacht hat, dürfte die Erfolgsaussichten gut sein, dass die fristlose Kündigung in eine fristgemäße umgewandelt wird und er vielleicht im Vergleichswege sogar noch eine Abfindung erhält.

Erfolgte die Fristlose zu Recht, erhält er 3 Monate Sperre vom der Bundesagentur für Arbeit, dann besteht die Möglichkeit zur Überbrückung ALG2 beim Jobcenter zu beantragen. Diese werden vermutlich mit einer Sanktion von 30% auf den Regelsatz deines Mannes gewährt, dein Elterngeld wird teilweise angerechnet, genauso das Kindergeld von eurem Sohn. Es kann jedoch passieren, dass diese Leistungen von euch hinterher zurückgefordert werden, da die Hilfebedürftigkeit durch das Veranlassen der fristlosen Kündigung selbst verursacht wurde

Alles Gute

FG
H. #klee

1

Hallo,

habt ihr einen anwalt beauftragt? Den würde ich auch gleich damit beauftragen, Widerspruch gegen die Sperre einzulegen, sofern das möglich ist.

vg, m.

3

Auf jeden Fall! Danke :)

2

Ich würd mich da nich krumm legen um mein Recht zu kriegen. Bei so nem AG will man dann eh nich mehr arbeiten, nach Rechtsstreit schon gleich gar nich.
Für Hartz4 Antrag gibt's keine Sperren. Den schnell stellen und sich in die Arbeitssuche reinknien. Also jetzt schnell zum Jobcenter.
Bis die Leistungsauszahlung anläuft vergehen Wochen, bis dahin würd ich mir im Familien- oder Freundeskreis was leihen um zumindest die fixen Kosten decken zu können.

Wünsche euch alles Gute.

4

Echt? Da gibt es einen Unterschied? Wusste ich nicht. Habe mich versucht im Netz schlau zu machen. Klar werden wir dagegen vorgehen, aber der Gang zum AA muss ja sein.

Geld vorstrecken von Freunden wird schwer, da wir einige Kosten zu decken haben, unter anderem Kindesunterhalt für den Sohn meines Mannes. Ich danke dir für deine Antwort :)

5

Mit welcher Begründung sollten sie selbst ALG2 sperren? Er ist arbeitslos und mittellos, hat also Anspruch.
Geht am besten schnell persönlich hin, sprecht vor und füllt aus.
Ich kenn mich da natürlich jetzt auch nich so gut aus...

weitere Kommentare laden
7

M. E. müsste er eine Kündigungsschutzklage einreichen, damit er seinen ALG-Anspruch nicht verliert bzw. gesperrt wird.

LG

8

Danke :)

9

Hallo!
Also wenn ihr eh beim Anwalt seid dann hat er euch wohl bzgl. Kündigungsschutzklage informiert. Hier gibt es die Drei-Wochen-Frist.
Fragt dort auch wegen Kindesunterhalt nach. Dein Mann ist aktuell nicht leistungsfähig. Wenn er sich mit der KM versteht soll er mit ihr sprechen ob er die drei Monate wenigstens aussetzen darf. Wenn nicht würde ich mich schlau machen, dann müsste neu berechnet werden, spätestens mit neuem Gehalt.
Gruß

12

Hallo,

Also erstmal nicht den Teufel an die Wand malen und eins nach dem anderen angehen!

1) Gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis bei dem AG so zerrüttet ist durch die Geschichte dass dein Mann dort nicht mehr arbeiten kann, so habt ihr wenigstens ganz gute Chancen dass die Kündigung von der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt wird und evtl noch eine Abfindung dabei rum kommt.

2) Sofort nach Erhalt? der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Dort wird tatsächlich nicht einfach gesagt "der AG wird schon recht haben", sondern der Sachverhalt wird geprüft. Dazu bekommt dein Mann auch einen Anhörungsbogen den er ausfüllen muss und aus seiner Sicht Stellung nehmen kann. Wenn aus der Kündigung kein konkreter Grund hervorgeht, wird auch der AG angehört. Hier gibt es große Unterschiede. Was wird deinem Mann vorgeworfen? Wurde er schriftlich abgemahnt? Wenn nein, rechtfertigt das ihm vorgeworfen Verhalten eine fristlose Kündigung? Viele AG kündigen fristlos, wo sie erst hätten abmahnen müssen. In dem Fall darf die Agentur für Arbeit dir keine Sperrzeit geben.

Solltest du warum auch immer trotzdem eine Sperre bekommen, kannst du immernoch Widerspruch einlegen.

3) Nichtsdestotrotz würde ich an der Stelle deines Mannes sicherheitshalber ALG 2 beim Jobcenter beantragen. Denn manche AG lassen sich beim Ausfüllen der notwendigen Arbeitsbescheinigung extra viel Zeit. Das JC springt dann vorübergehend ein. Falls keine Sperrzeit eintritt, verrechnen die die von ihnen gezahlte Leistung dann gleich bei der Agentur für Arbeit mit dem deinem Mann zustehenden Alg.

Wichtig für euch zu wissen ist dass Alg2 auch erst ab Antragstellung gezahlt wird. Also nicht warten bis über das ALG entschieden wurde sondern sicherheitshalber den Alg2 Antrag auch sofort stellen.

Alles Gute

29

Die Gewährleistung von ALGII wurde inzwischen geändert- früher würde das Geld ab dem Tag der Antragstellung berechnet - inzwischen gilt der Antrag rückwirkend für den Kalendermonat in dem er gestellt wurde.

Trotzdem sollte der Mann der TE nicht zu lange warten, da es natürlich auch seine Zeit dauert, bis der Antrag bearbeitet wird.

Wichtig für die Antragstellung ist die schriftliche Kündigung und die Bestätigung des Arbeitsamtes, dass kein ALGI gezahlt wird.

17

Hallo.

Zu den Themen Anwalt, Arbeitsagentur und JobCenter wurde ja schon alles gesagt (nur bitte nicht auf den Schwarzen Schmetterling hören, die hat null Ahnung und schreibt Blödsinn) ...

... gibt es denn nicht auch die Möglichkeit, dass Du Deine Elternzeit jetzt abbrichst/unterbrichst und Dein Mann die Kinderbetreuung übernimmt. Damit wäre Euer Einkommen schon mal gesichert und das auf dem schnellstmöglichen Weg.

LG

18

Hallo,

dir wurde ja schon erklärt was ihr alles unternehmen müsst. Wenn es aber überhaupt nicht anders geht solltest du evtl. deine Elternzeit nach Rücksprache mit deinem Arbeitgeber verkürzen und wieder voll in den Beruf einsteigen. Das wäre dann doch auch noch eine Möglichkeit, oder?

LG

22

Hallo,

weiter unten schreibst Du, dass die Kündigung noch gar nicht erfolgt sei. Was denn nun?

Liebe Grüße Andrea

30

Per SMS wurde schon "gekündigt" und die offizielle Kündigung wurde angeblich gestern rausgeschickt.

31

Was ist das denn für ein Arbeitgeber? Per SMS kündigen... Total seriös. Würde mich nicht wundern, wenn die Kündigung nicht gültig ist die da noch schriftlich kommen wird.

weiteren Kommentar laden