Freiwilliger Verzicht auf Mutterschutz

Hallo ihr Lieben,

ich finde irgendwie nicht so wirklich gute Informationen zum freiwilligen Verzicht auf den Mutterschutz 6 Wochen vor dem Geburtstermin.

Wie müsste man vorgehen, wenn man darauf verzichten mag und welche Konsequenzen hätte das? Es geht mir dabei NICHT um das Elterngeld, es hat andere Gründe.

Kann mir jemand helfen? Nehme gerne auch Links, wo ich das nachlesen kann :)

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Hallo... Also, du kannst das eigenverantwortlich machen, wenns ich dein Arbeitgeber darauf einlässt. Dann wirst du wohl etwas unterschreiben müssen, dass du freiwillig darauf verzichtest.
Einen Leitfaden dazu gibt es nicht, da das glaube ich nur wenige Frauen so machen. Auf den Mutterschutz nach der Geburt darfst du übrigens nicht freiwillig verzichten.. Der ist gesetzlich vorgeschrieben.

LG und alles Gute Dir...

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Hallo, frag am besten bei Deiner Personalabteilung nach. Bei meiner erklärt man es schriftlich, vielleicht gibt es bei Euch einen Vordruck? Ich habe Informationen schriftlich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft bekommen.

Auswirkungen auf das Elterngeld? Ich sehe so oder so keine.

LG

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Es wirkt sich dahingehend aus, dass nur volle Monate vor dem Eintritt in den Mutterschutz als Berechnungsgrundlage herangezogen werden

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Ich habe heute einen Dreizeiler abgegeben mit voraussichtlichem ET, regulärem Mutterschutzbeginn und der Erklärung, dass auf diesen bis zum Widerruf verzichtet wird. Dein Chef muss es nur gegenzeichen. Ist ja deine Entscheidung

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So einfach kanns gehen? Glaubt man ja fast gar nicht im bürokratischen Deutschland :D

Bekommst du dann dein Gehalt weiter voll ausgezahlt? Hat es für dich irgendwelche Nachteile? (außer, dass du weiterarbeiten "musst"?)

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Ja, das Gehalt erhält man normal vom AG bis man sich freistellen lässt und dies dann bei der KK meldet. Ich wüsste nicht, welcher Nachteil sich daraus ergeben sollte.

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Doch, eine Beschäftigung 6 Wochen vor ET ist zulässig, wenn du dich damit einverstanden erklärst.
Steht im MuSchuGesetz Paragraph 3 Absatz 1

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Danke für die liebe Antwort!
Würde ich dann weiterhin voll bezahlt werden?

Und ergeben sich daraus für mich irgendwelche Nachteile?

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Nein, während der 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt erhältst du dein reguläres Geld von der Krankenkasse. Wenn du weiter arbeiten gehts, weiter von deinem Arbeitgeber bis zur Geburt.

Nachteile gibt es nur in steuerlicher Hinsicht, aber das ist unabhängig davon, ob du die 6 Wochen Schutzfrist nutzt oder nicht. Das ist leider bei jedem so :-)

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Einfach mit der Personalabteilung klären, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, kannst du da auch nochmal nachfragen. Du verzichtest übrigens nicht auf den Mutterschutz, sondern "nur" auf das generelle Beschäftigungsverbot. Die konkreten Verbote aus § 4 MuSchG gelten für dich weiterhin. Widerrufsrecht musst du nicht unbedingt reinschreiben, steht eh im Gesetz, dass du die Erklärung jederzeit widerrufen kannst, aber schadet natürlich auch nicht.

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Du schreibst einfach dem AG, dass du auf die Schutzfrist vor der Geburt stets widerruflich verzichtest. Du kannst in der Zeit auch regulären Urlaub beantragen, wenn du trotzdem zum arbeiten zu müde bist.

Der "Mutterschutz" ist viel mehr als die "Mutterschutzfrist", beide Begriffe werden oft durcheinander gebracht. Mutterschutz ist alles was Schwangere und stillende Mütter an Schutz erhalten, das ganze Gesetz. Die Schutzfristen vor und nach der Geburt sind Zeiten, für die man freigestellt wird.

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Da hast du Recht. Ich meine tatsächlich das Beschäftigungsverbot die 6 Wochen vor der Geburt :) Danke für deine Antwort!

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Auf die Elternzeit kannst du verzichten, aber dein Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er dich in den gesetzlichen Mutterschutzfristen beschäftigt.

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Wie du aus den vorherigen Antworten ersehen kannst ist deine Antwort Quatsch.

Auf die Mutterschutzfrist vor der Geburt darf verzichtet werden.

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Hab ich zu spät gelesen. Danke für deinen Hinweis, das stimmt selbstverständlich.