Weniger Lohn im Beschäftigungsverbot, Nachzahlung möglich?

Hallihallo,

ich bin etwas verzweifelt und brauche euren Rat und evtl. auch Handfeste Sachen, Gesetze in denen meine Frage beantwortet word (falls sich mein Arbeitgeber weiterhin querstellt)

Aber erstmal zu meinem Problem:
Ich bin in der 19. Ssw (24. Mai 2017) und bin bereits offiziell seit dem 10. März ins Beschäftigungsverbot geschrieben worden.

Ich arbeite als Erzieherin in einer Kinderkrippe, daher ging es alles relativ schnell. Ich habe immer 40h gearbeitet, seit bereits 2 Jahren, seit ich meine Ausbildung beendet habe und direkt übernommen wurde. Ab 01. März 2017 hätte ich erstmal auf 30 Stunden herab gestuft werden sollen. Da kam allerdings die Schwangerschaft dazwischen, sodass ich ende Februar erstmal Krank geschrieben wurde bis das BV (etwa 2 Wochen später) offiziell wurde.

Meinen Lohn bekomme ich immer zum 15. des Monats und seit 15. März bekomme ich nun das Geld für 30h. Nun habe ich schon im Mutterschutzgesetz gelesen, dass ich eigentlich weiterhin das Geld von den 3 Monaten vor eintritt der Schwangerschaft bekomme.

Davon wusste meine Arbeitgeberin nichts, bis ich ihr das Gesetzt schriftlich vor Augeb geführt habe. Ich habe sie darauf allerdings erst vor 1 Woche hingewiesen und sie wollte sich dahingehend noch mal bei mir melden. Hat sie nicht. Nun will ich den nächsten Monat abwarten, was an Geld kommt.

Ich bekomme eigentlich weiterhin das Geld von den 40h oder liege ich da falsch?
Und wenn ja, steht mir eine Nachzahlung der bis jetzt letzten 3 Monate zu? Wenn ja, welches Gesetz bestätigt mir das? Ich finde dazu nichts.

Wäre sehr dankbar für Bestätigungen, Antworten, Ratschläge usw.
Vielen Dank im Vorraus!! :) :) :)

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Wenn du weiter arbeiten gegangen wärst hättest du ab 1.3. unabhängig der SS 30 Stunden gearbeitet und es gibt eine Vereinbarung darüber die auch schriftlich festgehalten wurde?

Dann glaube ich nicht das du einen Anspruch darauf hast. Bzw muss man da mal genauer hinschauen.
Was ist der Grund für die Wenigerarbeit?

War es dein Antrag oder kam es vom AG und wenn warum?

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Bei uns ist das komisch geregelt. Die meisten auch ich haben einen "sockelvertrag" von mindetsens 30h. Wir sind beim Träger angestellt und nicht in einer bestimmten Einrichtung. Heißt mit dem Vertrag kann man vom AG beliebig rum geschoben werden in verschiedene Einrichtungen und jeden Monat wird gesagt, wie viel du arbeiten kannst bzw. wie in meinem Fall musst. Dafür wird für den jeweiligen Monat immer ein Stundenzettel unterschrieben, wie viele Stunden man den kommenden monat Arbeitet. Mein zuletzt unterschriebener Stundenzettel waren 40h, den für 30h hab ich nie gesehen, da ich zu dem Zeitpunkt krankgeschrieben war und danach fließend ins BV gekommen bin.

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Wenn es vereinbart war, dass du ab 1.3 nur noch auf 30h arbeiten gehst, dann steht dir meiner Meinung nach auch nur Geld für 30h zu. Wenn du nicht schwanger geworden wärst, dann hättest du ja nur 30h gearbeitet.

Wenn du eine Lohnerhöhung bekommen hättest zum 1.3 dann würdest du die ja auch haben wollen. Und nicht das wenigere Geld der 3 Monate vorher oder?

Generell hast du ja Recht. Eigentlich berechnet man den vorherigen Durchschnittslohn. Aber in diesem Fall ist das meines Wissens nicht anwendbar.

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Hello,

meines Wissens gilt die Regelung mit den letzten 3 Monaten für den Mutterschutz, der aber erst 8 (bzw. 6 in Deutschland) Wochen vor der ET beginnt!
Bei uns in Österreich kann man aber bei der Arbeiterkammer anrufen - die wissen sowas. Ich nehme an, sowas gibt's in D auch? Dann würd ich dort mal nachfragen...

Wünsch dir alles Gute!
LG
Carina (27+5)

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Mutterschutzgesetz 4. Abschnitt - Leistungen (§§ 11 - 17)

§ 11
Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten

(1) 1Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen.

Diesen Teil des Gesetztes meinte ich

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So ist es richtig, du bekommst den Durchschnittslohn der letzten drei Monate, also von den 40Stunden.
An die TE Lass dich da nicht in dir irre führen. Das du ins BV geschickt worden bist ist doof gesagt jetzt das Problem deines AG aber darf für dich kein Nachteil sein. Mal abgesehen davon das der AG sich das Geld wieder holt :-)

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Du hast laut Gesetz ein Anrecht auf den durchschnittlichen Lohn der letzten 3 Monate bevor du ins BV geschickt worden bist. Ein Nachteil mit Gehalt darf dir nicht entstehen. Das heisst, du musst sehr wohl das Geld nachgezahlt bekommen.

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Ist das dort auch irgendwo schriftlich?
Mein AG stellt sich gern unwissend

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Wird so vor Gericht aber keinen Bestand haben da ihr kein Nachteil entsteht. Sie hätte das Geld auch bekommen wäre sie nicht schwanger geworden.

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Ich denke, dass meine Vorschreiberinnen falsch liegen und genau wie dir bei einer Gehaltserhöhung während des BV das höhere Gehalt zustünde, bei dir leider das geringere Gehalt zählt. Auch wenn es erst nach dem eigentlich Berehnungszeitraum zum Tragen kommt.

Es handelt sich um eine dauerhafte Gehaltskürzung und die Schwangerschaft /das BV / der Mutterschutz sind nicht der Grund dafür.

Siehe auch $11 Abschnitt 2 MuSchg:
[...]Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.

Vg Isa

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Das ist immer das Problem, wenn man in Foren juristische Fragen stellt. Mehr als wilde Spekulation gepaart mit dem persönlichen Rechtsempfinden kann man hier nicht bieten. Deshalb mein Rat: Wende dich an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und die Spekulationen und Laienauslegungen haben ein Ende. Es geht ja um nicht unerheblich viel Geld.
Ich hoffe, die Auskunft dort fällt so aus, wie du und wir es für dich hoffen.

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"Meinen Lohn bekomme ich immer zum 15. des Monats und seit 15. März bekomme ich nun das Geld für 30h. Nun habe ich schon im Mutterschutzgesetz gelesen, dass ich eigentlich weiterhin das Geld von den 3 Monaten vor eintritt der Schwangerschaft bekomme."
Da hast du aber unvollständig gelesen, bei einer Vertragsänderung würde die Kürzung auch zählen. Die Frage ist nur, was hier zählt, weil du ja immer mehr gearbeitet hast, obwohl der Vertrag nicht verändert wurde.

Somit solltest du meiner Meinung nach wirklich den Durchschnitt erhalten, aber das wird vermutlich nur über Anwalt oder Gewerkschaft oder Personalrat gehen.

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Warum soll der AG für 40h zahlen, wenn es einen Vertrag ab 01.03.2017 über 30h gibt?

BTW: Das ist hier keine Rechtsberatungsplattform. Streite dich mit Deinem AG, geh zum ANwalt oder akzeptiere die vermutlich korrekte Abrechnung auf 30h.

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"Warum soll der AG für 40h zahlen, wenn es einen Vertrag ab 01.03.2017 über 30h gibt?"
Wo liest du denn diese Interessante Weisheit mal wieder raus?

Es gibt generell nur einen Vertrag über 30h und trotzdem wurden immer 40h gearbeitet und entsprechend auch bezahlt.

Also keine Vertragsänderung da! Somit müsste die Abrechnung nicht korrekt sein!

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Ich werde Dir nicht antworten. #cool
Es ist mir einfach zu blöd mit Dir. :-p

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Ich habe einen 35std Vertrag. .Aber immer mindestens 40std gearbeitet.. Für mein bv wurden die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft Genommen. .Also ich habe meine 40std bezahlt bekommen im bv.