Antrag Elterngeld, Partner will später Elternzeit nehmen- HILFE!

Hallo ihr Lieben,

mein ET rückt immer näher und langsam werde ich auch hibbelig und bin fleißig am Anträge ausfüllen & vorbereiten. Beim Antrag auf das Elterngeld stoße ich aber leider an meine Grenzen und bekomme von der Elterngeldstelle leider keine Auskunft zu folgender Konstellation:

Mein ET ist voraussichtlich am 25.6., seit 14.5. befinde ich mich im MuSchu und beziehe auch Mutterschaftsgeld. In Elternzeit möchte ich bis zum 01.09.2019, mir das Elterngeld aber nur für 1 Jahr ausbezahlen lassen, sodass ich danach dann flexibel bin und evtl. doch früher zur Arbeit zurückkehre. Daher muss ich im Elterngeldantrag ja 12 Kreuze beim Basis-Elterngeld setzen. Soweit habe ich das zumindest verstanden. Geplant ist dann eben, dass ich eben immer einen guten Teil zur Seite lege, sodass wir nach dem 1. Jahr auch noch was über haben.

Jetzt ist es so, dass mein Partner auch Elternzeit nehmen möchte. Er ist verbeamteter Lehrer in BaWü, wohnen tun wir aber in der Pfalz. Da Elternzeit als Lehrer leider nicht zu jedem Zeitpunkt so einfach ist, möchte er erst nächstes Jahr im September+Oktober 2018 in Elternzeit gehen, also direkt im Anschluss an die Sommerferien. Hat er dann auch noch Anspruch auf Elterngeld?! Diese Frage will mir irgendwie keiner beantworten :( und im Internet werden immer die 14 Lebensmonate des Babys hervorgehoben.

Es wäre ja dann so, dass ich mich zwar noch in Elternzeit befinde, aber kein Elterngeld mehr beziehe. Wie müssten wir das dann im Antrag hinterlegen? Völlig doof wäre ja, wenn mein Partner dann gar kein Elterngeld bekommt (wäre bei ihm dann ja Lebensmonate 15+16 vom Zwerg, wenn ich richtig rechne ????) - da würde uns dann schon einiges fehlen!

Hatte/kennt jemand eine solche Situation und kann mir hier helfen oder hat besondere Tipps? Die Elterngeldstelle hat mich abgewimmelt, da sie nich "beraten", sondern nur die Anträge bearbeiten :(

Freue mich über Antworten ????

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Hallo,

Eigentlich ist es ganz einfach:

Dein Mann kann bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen.
Das Elterngeld wird aber nur bis zum 14.monat gezahlt, danach hat er keinen Anspruch mehr! Also nur bis 24.7.

Lg costa

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"Da Elternzeit als Lehrer leider nicht zu jedem Zeitpunkt so einfach ist, möchte er erst nächstes Jahr im September+Oktober 2018 in Elternzeit gehen, also direkt im Anschluss an die Sommerferien. Hat er dann auch noch Anspruch auf Elterngeld?!"

Nein wie du korrekt gelesen hast ist der Anspruch auf Elterngeld nur bis einschliesslich des 14. Lebensmonat gegeben. Nur bei der Umwandlung in ElterngeldPlus (hälftiges Elterngeld bei doppelter Bezugsdauer) sind längere Bezugszeiträume möglich wenn diese aneinanderhängend sind. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html Absatz (1)

Allerdings ist Elternzeit auch als Lehrer jederzeit möglich. Die Anmeldefrist beträgt 7 Wochen und die Elternzeit kann nicht abgelehnt werden...

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=MuSchBV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-MuSchBVBW2005V8P40 https://lbv.landbw.de/-/elternzeit

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"Allerdings ist Elternzeit auch als Lehrer jederzeit möglich."

Da wäre ich vorsichtig, Freund von mir, Lehrer in Hamburg, mußte die Elternzeit so legen, dass ein Teil der Zeit sich mit Ferienzeiten überschneidet. Hängt aber auch vom Bundesland ab.

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Ja das ist sogar bei den meisten verbeamteten Lehrern so, allerdings geht es darum dass Ferien nicht ausgespart werden dürfen, daher der Link auf das jeweilige Landesgesetz da steht es gleich im Folgeparagraphen:
"4) Bei beamteten Lehrkräften sowie beamteten hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen mit Lehrverpflichtungen sind Unterbrechungen der Elternzeit, die überwiegend auf die Ferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfallen, nicht zulässig; bei Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Ferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ausgespart werden. Ein der Beamtin oder dem Beamten zustehender Erholungsurlaub kann jedoch innerhalb des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden."

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