Elterngeld Frage bezüglich Lebensmonat vs Kalendermonat

Hallo,

ich habe ein kleines Problem - und zwar werde ich für ein Projekt am 1.12. aus der Elternzeit zurückkehren - unabhängig vom Tag der Geburt. Wenn es der 1.6. oder davor wäre stellt sich das Problem ja erst gar nicht, aber ich fürchte der Zwerg lässt sich noch Zeit.

Wer kann mir sagen, wie sich das auf mein Elterngeld für den 6. Monat auswirkt, wenn, sagen wir, das Kind z. B. am 6.6. geboren wird? Bis zum 5.11. beziehe ich dann normal Elterngeld und dann wird mir was abgezogen, weil ich nicht am 6.12 sondern bereits am 1.12 wieder zu arbeiten beginne? Zählen da Arbeits- oder Kalendertage? Ist es trotzdem sinnvoller für den 6. Lebensmonat Elterngeld zu beantragen (es wären ja nur ein paar Tage und nicht der halbe Monat oder so).

Oder kann ich das umgehen z. B. mit Elterngeld Plus, aber da bekomme ich nur den Mindestsatz von 150 Euro weil ich nach der Elternzeit mehr arbeiten werde als vorher. #schock

Ich beantrage also 5-6 Monate Elterngeld und mein Partner wird den Rest nehmen. Die Frage ist was ich tatsächlich an Abzügen zu erwarten hätte und welche Konstellation die beste ist.

Vielen Dank!!!

1

"Oder kann ich das umgehen z. B. mit Elterngeld Plus, aber da bekomme ich nur den Mindestsatz von 150 Euro weil ich nach der Elternzeit mehr arbeiten werde als vorher. #schock"
Die Anrechnung ist ja bei Basiselterngeld und Elterngeldplus die selbe, nur dass ElterngeldPlus auf maximal 50% des Basiselterngeldes begrenzt ist und daher die Anrechnugn oft nicht auffällt.

Sprich, beim Basiselterngeld wird es auch nicht anders. Aber es werden nur die Tage mit Einkommen angerechnet.

Warum kannst du nicht 5 Tage länger in Elternzeit sein?

4

Theoretisch ist es natürlich mein gutes Recht die Elternzeit nach Lebensmonate zu nehmen, um volles Elterngeld zu erhalten, aber bei uns steht Anfang Dezember so viel an (es muss in der ersten Woche passieren) und ich möchte meine Kollegen nicht hängen lassen. Möchte mir auch das Projekt nicht nehmen lassen...

Mir ist nur jetzt aufgefallen, dass je nach Geburtstermin doch etwas mehr dranhängt. Mein Mann muss für die zusätzlichen Tage ab 1.12 Urlaub nehmen, ich auf einen Teil des Elterngeldes verzichten usw. - daher komme ich ins Grübeln. Ich müsste nämlich nur 1-2 Urlaubstage einreichen um den kompletten Zeitraum (wenn es jetzt der 6. wäre abzudecken) wegen Wochenende und weil ich die Arbeitstage ohnehin reduziere, aber eben diese Tage wären wichtig für, meinen Arbeitgeber und sehr arbeitsintensiv... bin gerade in einem Loyalitätskonflikt.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hätte doch Elterngeld Plus für den 6. LM den Vorteil, dass mein Mann ein zusätzlicher EG-Monat zur Verfügung steht und es jetzt darauf ankommt was es ihm zusätzlich bringt. Er wird nämlich auch erst mal Teilzeit arbeiten und dafür ist ja dann das Elterngeld Plus gedacht. Wir werden auf jeden Fall den vollen Zeitraum ausschöpfen.

Mich hätte nur interessiert, ob die Abzüge bei mir dann wirklich so groß wären? Es geht ja wahrscheinlich nur um ein paar Tage. Ich habe nur Beispielrechnungen für Väter gefunden, die ihre Elternzeit so unglücklich geplant hatten, dass ihnen gleich mehrere Monate nicht voll angerechnet wurden, aber das würde bei mir ja dann nicht zutreffen?

Danke für deine Hilfe schonmal!

6

Nein, bei dir wären es wirklich nur die paar Tage, wenn du nicht noch irgendwann Teilzeit in Elternzeit während des Elterngeldbezuges arbeitest.

Das hat mich nämlich getroffen, obwohl ich nur in einem Monat Einkommen hatte, wurde das dann auf alle Monate angerechnet, weil alle mit Teilzeit in Elternzeit waren (habe das Gewerbe zwischendurch nicht abgemeldet).

Du darfst nicht vergessen, dass ein ElterngeldPlus Monat nicht geht bei dir, um etwas einzusparen für den Partner, sondern dann zwei genommen werden müssen, sprich noch ein Monat weniger Elterngeld. Wenn dein Partner mehr Elterngeld bekommt, dann lohnt sich das aber evtl. schon.

Warte doch erstmal den Geburtstermin ab und gucke dann noch mal, was mit den Daten geht.

Übrigens sorgt ein Tag arbeiten im Lebensmonat auch dafür, dass man den kompletten Urlaubsanspruch für den Monat nicht kürzen darf!

weitere Kommentare laden
2

Du musst das erst nach Ablauf bei der Elterngeldstelle angeben -- macht man üblicherweise in einem Rutsch zusammen mit der Steuererklärung, dann sitzt Du eh über allen Zahlen.... (also alle Bezüge, die Du in der Elterngeldzeit hattest) -- erst ganz am Schluß wird verrechnet. jetzt genau in diesem 6. Monat passiert erstmal gar nix ...

3

Wie kommst du denn schon wieder auf den Unsinn. Die Elterngeldstellen entscheiden, wann du dies einzureichen hast und das ist selten dann, wenn die Steuererklärung fällig ist.

5

Ich muss doch jetzt im Antrag auf Elterngeld die Verteilung der Elternzeit festlegen - wann ich Basiselterngeld und Elterngeld Plus in Anspruch nehmen möchte?

Und mein Arbeitgeber möchte ja auch Planungssicherheit bzw. mein Mann muss auch zusehen dass er den Urlaub entsprechend plant.

weitere Kommentare laden