Hilfe zu Elterngeld, Arbeitslosengeld?

Hallo Ihr Lieben!

Langsam bin ich etwas überfordert. Elterngeldstelle und auch Arbeitsamt helfen nicht so richtig.

Folgende Situation:

Ich werde im Juli Mama, mein Vetrag endet leider wegen Befristung zum 1.12.17. Eigentlich müsste ich mich ja arbeitslos melden. Allerdings sagte die Elterngeldstelle, dass das Arbeitslosengeld dann angerechnet wird. Verständlich! Oder ich mich gar nicht arbeitssuchend melden soll... ? Dann steht mir mein volles Elterngeld zu.... allerdings bin ich dann ha nicht krankenversichert? Geht es nicht sich arbeitssuchend zu melden ohne dass ich Geld beziehen möchte vom Amt? Ich bin total verwirrt - hat von euch jmd so ne ähnliche Situation und kann mir da helfen? Vielen Dank euch! Sonnige Grüße

1

Hallo,

normalerweise ist es so, dass sich jemand, dessen Vertrag ausläuft, 3 Monate vorher arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur melden muss. Mit Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgt die Arbeitslosmeldung und der Bezug von ALG I.
Die Voraussetzung für den Bezug von ALG ist aber immer, dass man sich mit mindestens 15 Stunden in der Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss, d.h. auch eine Kinderbetreuung vorhanden sein muss.

Wenn du dich aber zunächst nur um die Erziehung deines Kindes kümmern möchtest, macht eine Arbeitslosmeldung bei der BA gar keinen Sinn. Du beziehst also dein Elterngeld und kein ALG. Krankenversichert bist du dann allerdings auch nicht über die Agentur. Vielleicht ist eine Familenversicherung möglich, falls du verheiratet bist. Aber in der KV kenne ich mich nicht so gut aus.

Arbeitssuchend ohne Leistungsbezug kannst du dich immer melden. Das ist aber eigentlich auch erst sinnvoll, wenn abzusehen ist, ab wann du dich wieder der Vermittlung zur Verfügung stellen willst. Also vielleicht 3 Monate vorher. Auf die KV hat eine Arbeitssuchendmeldung gar keinen Einfluss.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen,

36

"Wenn du dich aber zunächst nur um die Erziehung deines Kindes kümmern möchtest, macht eine Arbeitslosmeldung bei der BA gar keinen Sinn."

Aber die arbeitssuchendmeldung!

"Du beziehst also dein Elterngeld und kein ALG. Krankenversichert bist du dann allerdings auch nicht über die Agentur. Vielleicht ist eine Familenversicherung möglich, falls du verheiratet bist. Aber in der KV kenne ich mich nicht so gut aus."
Aber über das Elterngeld ist sie krankenversichert!

2

Es macht nur Sinn sich arbeitsuchend zu melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen willst. Ich vermute aber mal, dass du das in deiner Elternzeit nicht willst.

Mein Vertrag läuft auch in der Elternzeit aus und ich habe bei meiner Krankenversicherung nachgefragt. Solange du Elterngeld beziehst ( in Elternzeit und auch nach Vertragsende) ist dein Krankenkassenbeitrag gedeckt!

3

Sorry, habe mich missverständlich ausgedrückt: mein Vertrag läuft während des Elterngeldbezugzeitraumes aus!

4

Während des Elterngeldbezuges bist du automatisch beitragsfrei krankenversichert, sofern du keine sozialabgabenpflichtigen Sonstigen Bezüge hast, und in der GKV. Das gilt auch, wenn du Teilelterngeld beziehst für den gesamten Bezugszeitraum des Elterngeldes.

Theoretisch kannst du dich also auch erst Ende des Bezugszeitraumes des (Teil-)Elterngeldes arbeitslos melden.

Ruf am besten nochmal bei der Agentur für Arbeit und deiner Krankenkasse an, und lass dir das jeweils bestätigen.

Alles Gute!

5

Du bist während des Elterngeld Bezuges automatisch versichert. Nach der Elternzeit bist du dann arbeitslos und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, vorausgesetzt du meldest dich rechtzeitig beim Arbeitsamt um keine Fristen zu versäumen.

6

Vielen Dank euch allen! Dann ruf ich da mal bei meiner Krankenkasse an und frag da mal nach :)

Gut dass man hier immer Hilfe findet :)

7

Hallo

Ich hatte genau die selbe Situation und meine KV war während der Elternzeit gedeckt. Ich habe dann ein halbes Jahr vor Ende meiner Elternzeit mich entspannt damit befasst was neues zu suchen. Erfolgreich. Deswegen kann ich wegen ALG nach Elternzeit nichts weiter zu sagen.

8

1. während der Elternzeit bist du durch die Elterngeldstelle automatisch versichert wenn du gesetzlich und nicht privat versichert bist

2. du kannst ergänzend Alg 2 zum Elterngeld beantragen

3. du hast 3 Jahre die du dir als Elternzeit nehmen könntest und das Amt muss es akzeptieren weils dir gesetzlich zusteht egal ob das Elterngeld endet oder nicht

4. du beantragst Elterngeld und Kindergeld und das wird dann an das Alg 2 angerechnet. Entweder das Jobcenter wendet sich an die Elterngeldstelle selber und verrechnet es gleich direkt mit denen oder sie machen das bei dir.
Einfach gesagt...du schickst den Elterngeld Bescheid dem Jobcenter

9

Dein Punkt 3 ist falsch!

Ab Vertragsende ist die TE nicht mehr in Elternzeit, da sie keinen AG mehr hat!

10

Achso und nur weil sie kein Job mehr hat, kriegt sie kein Elterngeld mehr und ist nicht mehr zu Hause bei ihrem Kind? Sorry du liegst falsch

weitere Kommentare laden
14

Das mit dem ALG I ist richtig, das bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Denke daran, dass deine Elternzeit mit Vertragsende auch endet. Anmelden musst du sie beim AG auch nur bis dahin.

Elterngeld bekommst du natürlich trotzdem, aber beitragsfrei krankenversichert bist du nur so lange zu Elterngeld bekommst.

34

Wenn du die 3 Jahre zu Hause bleiben willst und Anspruch auf Alg 2 hast dann bist du über das Jobcenter versichert bei der Kk

35

Du solltest dich trotzdem fristgerecht arbeitssuchend melden. 3 Monate vor Vertragsende.
ALGI steht dir nur mit vorhandener Kinderbetreuung zu, also vermutlich eher nicht.

Elterngeld sorgt dafür, dass du bis zum Ende der Zahlung auch beitragsfrei versichert bist.