Elternzeit im Nachhinein ändern?

Hallo,

In einigen Wochen muss ich meine Elternzeit beantragen. Da es noch nicht ganz klar ist, wie es nach einem Jahr Elternzeit weitergehen wird, frage ich mich, ob ich nach Ablauf des ersten Jahres, ein zweites Jahr mit 30 h Arbeitszeit festlegen kann.
Natürlich fristgerecht. Muss mein AG dem zustimmen oder muss er es hinnehmen?

Liebe Grüße

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Kann ich mein Jahr nach Beantragung auch verkürzen?

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Auch das nein, aber du kannst ja bis 30h/Woche in Elternzeit arbeiten.

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Mit deiner ersten Anmeldung der Elternzeit legst du dich für 2 Jahre fest. Wenn du nach einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten möchtest, wäre es sinnvoll, direkt 2 Jahre Elternzeit anzumelden. Du kannst dann im 2. Jahr zwischen 15 und 30 Stunden arbeiten und hast weiterhin die Vorteile der Elternzeit wie z.B. den Kündigungsschutz und die Möglichkeit mit einer Frist von 7 Wochen deine Stundenzahl zu ändern (auch wieder auf 0, wenn es nötig sein sollte).

Meldest du nur ein Jahr an, kann dein Arbeitgeber dir eine Verlängerung der Elternzeit verweigern. Erst nach dem 2. Geburtstag deines Kindes hättest du wieder Anspruch auf den Rest deiner Elternzeit.

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". Da es noch nicht ganz klar ist, wie es nach einem Jahr Elternzeit weitergehen wird, frage ich mich, ob ich nach Ablauf des ersten Jahres, ein zweites Jahr mit 30 h Arbeitszeit festlegen kann."
Nein, kann man nicht, du musst dich gleich für zwei Jahre festlegen

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Muss sie auch bereits für das 2. Jahr die Stunden festlegen? Oder kann sie jetzt sagen, sie beginnt 15 und stockt nach 3 Monaten auf, weil es beispielsweise mit der Kita gut funktioniert?

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Sie muss die Teilzeitarbeit erst 7 Wochen vor dem Beginn überhaupt beantragen.