Steuerklassenwechsel von 4/4 auf 3/5 bei bevorstehendem Elterngeldbezug

Hallo Zusammen,

kurze Eckdaten:
- voraus. Entbindungstermin 12.7.2017
- aktuell Steuerklasse 4/4 (hatten übersehen Anfang der Schwangerschaft die Steuerklasse auf 3/5 zu ändern wegen Elterngeldberechnung)
- Ehemann bezieht ab Geburt für 1 Monat Elterngeld und nächstes Jahr nochmal für 1 Monat
- ich beziehe ab Ende Mutterschutz 6.9.2017 für 12 Monate Elterngeld!

Zu meiner Frage:
Ab wann sollen wir von Steuerklasse 4/4 auf 3/5 wechseln?
Antrag jetzt schon beim Finanzamt einreichen, damit dann ab Juli die neue Steuerklasse berücksichtigt wird oder z.b. erst im September einreichen, damit ab Oktober berücksichtigt wird, wenn ich nicht mehr in Mutterschutz bin!
Oder ist das ganz egal?
Ich stehe gerade auf der Leitung :-(

Danke für eure Hilfe!

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Unser Steuerberater riet uns, nicht zu wechseln, da die Steuermenge grundsätzlich konstant bleibt, der Zahlungszeitpunkt ändert sich lediglich - Monatlich, dafür keine Nachzahlung oder man hat eben im Monat erstmal scheinbar mehr Geld netto auf der Hand, muss dafür aber mit einer Steuernachzahlung im Jahr darauf rechnen.

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“erschwerend“ kommt hinzu, dass Mutterschaftsgeld und Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Steuerklasse III unterstellt quasi, dass es nur das eine Einkommen gibt und wendet darauf den Splittingtarif an. Je nach dem wie viel oder wenig ihr sonst abzusetzen habt, würdet ihr auch in einem Jahr ohne Progressionseinkünfte eher mit einer Nachzahlung denn mit einer Erstattung rechnen können. Kommen nun noch Progressionseinkünfte dazu, dann ist die Wahrscheinlichkeit der Nachzahlung noch mal höher. Ich an eurer Stelle würde eure Daten einfach mal in einen Progressionsvorbehaltsrechner eingeben und danach schauen, ob ich überhaupt wechsel oder nicht.

Wenn ihr aber wechseln wollt, könnt ihr das auch jetzt schon tun. Aber eben mit der Gefahr fies und böse nachzahlen zu müssen.

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Der Steuerklassenwechsel lohnt sich nur rechtzeitig vor der Geburt des Kindes, da es dann in die Elterngeldberechnung mit einfließt. Jetzt ist euer Wechsel eigentlich ziemlich egal (zumindest aus Sicht eurer Steuerlast ;-)). Ein Wechsel würde sich nur lohnen um eure finanziellen Mittel pro Monat etwas anzuheben, wenn ihr tatsächlich nur 4/4 habt. Das ist ja die ungünstigste Kombination!
Bei reiner 4/4 würde ich wohl eher gestern als heute wechseln. Aber 3/5 würde ich im Vorfeld auch genau prüfen. Ich weiß ja nicht wie es dir geht, aber ich bekomme lieber vom Finanzamt etwas zurück, als dass ich nachzahle. Ich kann dir nur 4/4 mit Faktor ans Herz legen. :-) Das ist von der Kombination recht nahe an der tatsächlichen Steuerlast, also man muss nichts nachzahlen und eher wieder einiges raus, wenn man Dinge zum absetzen hat.

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<<<Aber 3/5 würde ich im Vorfeld auch genau prüfen. Ich weiß ja nicht wie es dir geht, aber ich bekomme lieber vom Finanzamt etwas zurück, als dass ich nachzahle.>>>

Du gibst dem FA also gerne kostenlos Kredit. Warum?

Dieses Heckmeck um "böse und fiese" Nachzahlungen sind auch an den haaren herbei gezogen. Bei normalem Einkommen sind es mit Kind und Steuerklassen 3/5 vielleicht ein paar hundert Euro, die nachgezahlt werden müssen. Na und?
Bei sattem Einkommen sind es dann vielleicht auch kleine 4-stellige Beträge, die gefordert werden, aber das juckt dann auch keinen.

Ich würde immer wieder auf 3/5 gehen.

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>>>Du gibst dem FA also gerne kostenlos Kredit. Warum?

Weil ich mir die 5€ eben leiste... ;-)

Mal ehrlich an der Kohle kann ich mich bei der aktuellen Zinslage eh

nicht gesund stoßen. Und wie gesagt, ICH bekomme lieber Geld wieder, als das ich schon mit dem Gedanken die Steuererklärung mache: boah, bloß die Nachzahlung möglichst drücken oder um vielleicht noch 100€ raus zu bekommen. Da hätte ich keinen Spaß an der Sache. Irgendeine Motivation brauche ich halt. :-p

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Wir haben uns getraut und auf 3/5 gewechselt. Bekomme allerdings Elterngeld Plus und mein Mann verdient sehr gut. Müsst ihr individuell gut prüfen.

PS: Es gibt normales Elterngeld nur 12 Monate inklusive Mutterschutz. Also nicht 12 Monate nach Ende Mutterschutz.