Minijob bei Landeserziehungsgeld+Betreuungsgeld

Hallo zusammen,

meine Elternzeit endet in 2 Wochen und ich werde dann Betreuungsgeld + Landeserziehungsgeld beantragen (2 jahre ca.)

Im Herbst möchte ich wieder als Reinigungskraft (400€ Basis) in meiner Krippe einsteigen, da habe ich die letzten 3 Jahre gearbeitet.

Nun wude mir gesagt das es geht , doch müsste ich eine Bescheinigung einreichen vom Chef das ich tatsächlich auf 400 Euro arbeiten gehe.

So....
da aber kein genaues Datum aktuell steht , möchte ich mein Chef jetzt nicht fragen, sondern erst einmal in ruhe in den Job einsteigen.. Kann ja sein das es erst Januar ist oder so..

Geht das?

Macht das jemand?
Müsste eigenlich kein Problem sein oder?

LG

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eine Bescheinigung kann ich bestimmt auch säpäter einreichen wenn ich tatsächlich anfange zu arbeiten... denke nicht das mir das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld gestrichen wird oder?

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Da du Anspruch auf Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld hast musst du ja aus Bayern kommen:
http://www.zbfs.bayern.de/familie/landeserziehungsgeld/fragen/erwerbstaetigkeit.php
Beim Landeserziehungsgeld ist ein Minijob unschädlich siehe Link. Daher reicht das Mitteilen auch wenn es feststeht, dann ist es allerdings unverzüglich zu melden.

http://www.zbfs.bayern.de/familie/bayerisches-betreuungsgeld/fragen/fragenzudenanspruchsvoraussetzungen.php
Beim Betreuungsgeld ist es komplett unproblematisch da das laufende Einkommen keine Auswirkungen auf das Betreuungsgeld hat.

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Vielen lieben Dank :-)