wichtige Frage zur Elternzeit

Hallo zusammen,

ich wollte eigentlich gerade meinen Antrag auf Elternzeit abgeben und dacht ich bin richtig informiert. Allerdings habe ich eben mit der Personalabteilung meiner Firma gesprochen und bin nun etwas verwirrt. Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen ;-)

Ich habe bisher immer in Vollzeit (40 Stunden) gearbeitet. Geplant war nach ca 1,5 Jahren wieder mit ein paar Stunden in der Firma anzufangen.

Im Internet wurde immer empfohlen in diesem Falle 2 Jahre zu beantragen und dann einen Antrag auf Teilzeitarbeit einzureichen (dieser würde bei einer Firma mit >15 MA und bei einer Betriebszugehörigkeit ab 6 Monate so gut wie nie abgelehnt werden und wenn, dann nur in seltenen Fällen). Nach 2 Jahren würde dann wieder mein Altvertrag, die 40 Stunden greifen.

Nur 1 Jahr zu beantragen wurde nicht empfohlen, da dadurch eine Kürzere Kündigungsfrist besteht (nur 1 Jahr) und man dann im schlimmsten Fall wieder gezwungen ist zu Arbeiten. Eine Zustimmung für eine Teilzeitarbeit wäre hier nicht gegeben, da nach dem 1 Jahr der Altvertrag greifen würde.

Die Dame aus der Perso hat mir nun allerdings gesagt, dass ich lieber 1 Jahr nehmen soll und danach im Notfall noch ein Jahr verlängern soll. Dies wird wohl nie abgelehnt. Wenn ich zwei Jahre beantragen würde, könnten sie mir die Teilzeit in Elternzeit ablehnen und ich müsste (falls es finanziell eng wird) die kompletten 2 Jahre zu Hause bleiben.

Ich hoffe ich habe es etwas verständlich erklärt und irgendjemand von euch kann mir weiterhelfen #zitter.

Nochmal zusammengefasst: Ich würde auf jeden Fall gerne 1,5 Jahre komplett zu Hause bleiben und dann mit ein paar Stunden von zu Hause anfangen. Ich möchte allerdings nicht, dass nach 12 Monaten schon mein Altvertrag greift, genauso wenig möchte ich, dass ich verbindlich 2 Jahre zu Hause bleiben MUSS.

Sorry für den langen Text und Danke schon mal für eure Antworte.

Lie1210

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Du hast dich richtig informiert und die Dame aus der Personalabteilung hat unrecht.

Wenn du nur ein Jahr Elternzeit anmeldest, darf dir dein AG tatsächlich eine Verlängerung verweigern. Du kanns den Rest deiner Elternzeit dann erst nach dem 2. Geburtstag deines Kindes nehmen. Meldest du 2 Jahre an, kann der AG deinen Wunsch nach Teilzeit in Elternzeit praktisch nicht ablehnen und du kannst auch noch das dritte Jahr anhängen, wenn du möchtest.

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Vielen Dank für deine Antwort :-) . Da bin ich doch etwas bestärkt in meiner Entscheidung, die vollen 2 Jahre anzugeben. Laut ihrer Aussage kann mir der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ja abgelehnt werden, die Verlängerung von 1 auf 2 Jahre Elternzeit allerdings nicht. Kam für mich auch etwas komisch rüber, weil ich immer der Meinung war, dass man sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss.

Auf dem Elternzeitantrag ist auch gleich der Antrag auf Teilzeit mit dabei. Perso hat allerdings gemeint ich soll diesen nicht ausfüllen, weil der sowieso abgelehnt wird. Sollte ich diesen vorsorglich trotzdem ausfüllen, damit ich eventuell beweisen kann, dass das Unternehmen schon auf eine gewisse Art und Weise planen konnte? Wenn ich den Antrag ausfülle, mich allerdings entscheide erst nach 2 Jahren einzusteigen, ist das dann verbindlich? Muss ich dann entsprechend meines Antrages einsteigen, oder doch die vollen 2 Jahre ausnutzen?

Entschuldigt die vielen Fragen #schein.

LG Lie1210

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Du beantragst die Elternzeit nicht, sondern meldest sie an. Da würde ich auch heute erstmal nur die Zeit selbst anmelden und noch nichts zur Teilzeit schreiben. Was, wenn die Betreuung dann doch nicht klappt.

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"Die Dame aus der Perso hat mir nun allerdings gesagt, dass ich lieber 1 Jahr nehmen soll und danach im Notfall noch ein Jahr verlängern soll. Dies wird wohl nie abgelehnt. Wenn ich zwei Jahre beantragen würde, könnten sie mir die Teilzeit in Elternzeit ablehnen und ich müsste (falls es finanziell eng wird) die kompletten 2 Jahre zu Hause bleiben."
Zeigt, dass die Dame mal so gar keine Ahnung hat.

Du hast alles richtig gemacht und nein, sie können nicht einfach ablehnen. NUr aus dringenden betrieblichen Gründen und die sind nicht so einfach zu finden (wenn der AG mehr als 15 Mitarbeiter hat). Zumal du bei Ablehnung Anspruch auf ALGI hast oder woanders arbeiten darfst.

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ich danke euch für die vielen Rückmeldungen ;-). Ich bin mir durch euch nun sicher, die zwei Jahre anzumelden. Allerdings weiß ich immer noch nicht, ob ich nun etwas zu meinem Teilzeitwunsch im Elternzeitantrag schreiben soll, oder nicht. Damit könnten betriebliche Gründe ja schon mal ausgeschlossen werden, da ich rechtzeitig darauf hingewiesen habe.

Viele Grüße

Lie1210