Ich habe vor der Entbindung gearbeitet
Mein Einkommen im Durchschnitt 250 Euro
Bei 300 Euro Elterngeld darf man mir dann nur die 50 Euro Differenz abziehen! Wird auch gemacht. Aber ich bekomme ja keine 300 im Monat sondern 150 auf 2 Jahre
Müsste dann nicht auch der Differenz Betrag auf 25 Euro gesetzt werden ?? Mir würde sonst das doppelte angerechnet werden ,was man einer.mutter anrechnet, die sich für 300 € auf 1 Jahr entschieden hat. Das Jobcenter streitet sich nun mit mir rum, können mir aber auch weder Gründe noch Paragraphen für diese Entscheidung nennen. Vielleicht kennt das ja jemand?!
Ich werde noch verrückt ????Elterngeld, Jobcenter
Hallo,
wenn man die Elternzeit auf zwei Jahre streckt, wird auch entsprechend das Elterngeld gesplittet. Der Sockelbetrag beträgt für ein Jahr Elternzeit monatlich 300 €, für zwei Jahre 150 €
LG
Mistel
Also normalerweise bekommst Du 300 Euro. Du hast es auf zwei Jahre geteilt.
Wenn Du Hartz IV bekommst wird dir das alles angerechnet. Du hast also von dem Elterngeld gar nichts.
Falsch. Ist das Elterngeld aus Einkommen aus Erwerbstätigkeit (ggf auch nur anteilig) berechnet isim ALG2-Bezug das (anteilige) Elterngeld aus Erwerbstätigkeit bis max 300€ (EGPlus max 150€) anrechnungsfrei.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__10.html Absatz (5)
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__10.html Absatz (5) :
"...(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. Bei den in Satz 1 bezeichneten Leistungen bleiben das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Einnahmen in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt. Soweit die berechtigte Person Elterngeld Plus bezieht, verringern sich die Beträge nach Satz 2 um die Hälfte...."
EG 250 anrechnungsfrei ... 300€ ausgezahlt = 50€ Anrechnung ALG2
EPPlus 125 anrechnungsfrei ... 150€ ausgezahlt = 25€ Anrechnung ALG2
Gehe in Widerspruch mit Verweis auf oben genannten Paragraphen...
Ergänzung: Schau gleich mit nach ob dir die Pauschale für Versicherungen etc von 30€ in der ALG2-Berechnung berücksichtigt wird bei der Einkommensanrechnung!