Steuererklärung Krippenkosten

Hallo zusammen,

meine Sohn kommt ab September in die Krippe. Die Kosten belaufen sich inkl. Verpflegung und Spielgeld auf 448 (380 Euro Betreuungskosten/60 Euro Verpflegung/8 Euro Spielgeld). Mein Mann und ich gehen beide Vollzeit arbeiten. Mein Mann verdient aktuell Brutto etwa 1000 Euro mehr als ich - voraussichtlich aber ggf. bald mehr weil er vor hat den AG zu wechseln und das kann dann gut auf Brutto 500 Euro mehr steigen oder mehr. Wir sind verheiratet und leben in einem Haushalt. Wir haben beide Steuerklasse 4 und einen Kinderfreibetrag von 1.

Punkt 1. Laut dem was ich in Vorfeld in Erfahrung bringen konnte kann jeder von uns 2/3 der Betreuungskosten (3225.60) absetzen max gesamt 4000 Euro (da liegen wir bei den 2/3 ja drunter) und einzeln nicht mehr als 2000 Euro pro Person. So meine Frage. Da mein Mann derjenige ist der mehr als doppelt so viel an Steuern zahlt als ich, macht es da Sinn, wenn er auf seiner Steuererklärung den Löwenanteil von 2000 Euro berechnen lässt und ich den Rest mit 1225,60 Euro? Oder ist es egal und man kann auch Splitten zu 50/50? Denn ich denk mir, wer mehr Steuern zahlt bekommt zwangsläufig auch mehr für die selben Umkosten zurück als der wo weniger zahlt. Oder denk ich hier falsch?

Punkt 2. Hat jemand Erfahrungswerte mit was für Beträgen man rechnen kann wenn man die Betreuungskosten absetzt. Weil man bekommt ja nie die vollen 3225.60 Euro die absetzbar sind 1 zu 1 zurück (bekommt man ja bei den Fahrkosten auch nicht). Denn da wir immer so grob kalkulieren was wir in etwa zu erwarten haben (und z.B. Urlaub davon planen wollen) wäre das mal interessant Vergleichswerte zu bekommen. Denn Fahrkosten, Weiterbildungskosten etc. da haben wir schon ein etwaiges Gefühl dafür und wissen das wir nur für Fahrkosten pro Person ca. 500-700 Euro zurück bekommen mit aktuellen Gehältern und Weiterbildungskosten geben auch ein sehr gutes Plus ab. Unsere bisherigen Kalkulationen waren immer +/- 150 Euro so in den Rahmen wo auch tatsächlich ausgezahlt wurden vom Finanzamt. Da wir vorher noch nie Betreuungskosten absetzen konnten etc. haben wir hier aber kein Gefühl dafür was bei rum kommt wenn man zwischen 3000 und 4000 Euro Betreuungskosten hat und zusammen in etwa 10.000 Euro Steuern Jahr über Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer (trifft nur meinen Mann) bezahlt.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

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Ich kann nur sagen, dass es bei mir nicht wirklich merkbar war. Also nichts womit man wirklich rechnen konnte. Betreuungskosten sind nur die Betreuung. Verpflegung und Spielgeld wird nicht anerkannt.

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Jetzt ist aber die Frage ... wie hoch waren deine reinen Betreuungskosten... und wie viel Steuern hast du im Jahr gezahlt. Z.B. ne Freundin zahlt verhältnismäßig wenig an Betreuungskosten mit 288 Euro inkl. allem zahlt aber mehr an Steuern als mein Mann.

In welcher Steuerklasse bist du? Kannst du selbst die Kosten alleine abrechnen oder wird es gesplittet mit dem Vater mit dem du zusammen lebst... bist du Geringverdienter (unter 2000 Brutto), Durchschnitssverdiener (zwischen brutto 2000-3000 Euro) oder Schwerverdiener (alles Jenseits der 3000 Euro Brutto)? Weil angenommen du hast Steuerklasse 3 oder 2 (dann zahlst du automatisch weniger Steuern als in den Klassen 1,4,5 und 6... wer viel zahlt bekommt auch mehr).

Mein Mann bekam z.b. 200 Euro mehr an Fahrkostenerstattung zurück als ich obwohl wir beide ca gleichweit zur Arbeit hatten (jeweils ca 30 km) und wir beide mit der Fahrkostenpauschale gerechnet haben von 0,30 Cent pro KM Einfach. Sprich ich hab ca. 30-35% von meinen tatsächlichen angegeben absetzbaren Kosten zurück bekommen. Was bei den Betreuungskostenanteil von 1225,60 ca. 350-400 Euro sein dürften. Allerdings staffelt sich das ja nicht nach Prozenten sondern wird ja kompliziert errechnet bei meinem Mann ist das entsprechend mehr weil er ja mehr als doppelt so viel an Steuern als ich zahlt. Wichtig ist mir daher der Vergleich mit jemanden der ähnlich verdient und ähnlich hohe Betreuungskosten hat. Ist beides niedriger ist auch logisch das da nicht viel rauskommen kann. (Nicht falsch verstehen.)

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Betreuungskosten über 300€, zu dem Zeitpunkt Steuerklasse I und nicht geringverdiener.

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Um 2/3 vermindert sich die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer.

Grob vereinfacht, wenn ihr vorher 60.000 habt und 1 Kind verursacht 1.200 € Kosten im Jahr, dann macht dass 800 €, um die such die Bemessungsgrundlage reduziert.

Wievel Steuern weniger das bringt, kann man so nicht sagen. Das hängt von eurem persönlichen Steuersatz ab, der wiederum davon abhängt, wie hoch die Bemessungsgrundlage tatsächlich ist.

Kannst grob überschlagen, wenn du den Bescheid vom letzten Jahr nimmst, festzusetzende Steuer (inkl. Soli) durch das zu versteuernde Einkommen teilst und mal 800 nimmst. Das ist aber sehr ungenau. Und klappt auch nur halbwegs, wenn euer Einkommen sich nicht zu sehr verändert hat.

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Achja. Als Ehepaar wird man meOstens zusammen veranlagt und beim Sonderausgaben Abzug als eine Einheit betrachtet. Es müsste daher egal sein, bei wem man es einträgt.

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Ja stimmt wir wurden für 2016 auch zusammen veranlagt... der Steuerfutzi meinte auch... ohne die Angaben von mir (Unterlagen vom Elterngeld etc.) kann er nix einreichen weil als Ehepaar wird zusammen abgegeben.

Allerdings wird es zusammen eingereicht, jeder hat seine eigenen absetzbaren Positionen. Und im Internet hab ich eben gelesen, dass man als Ehepaar jeweils max 2000 Euro an Betreuungskosten absetzen kann, max 2/3 der tatsächlichen Kosten. Die tatsächlich absetzbaren Kosten sind bei uns ja die 3225,60 also weniger als die gesamt 4000 Euro. Unser Steuerberater wird sowieso ohne das ich ihn frage das ganze so bearbeiten das es für uns am günstigsten ist und wir das meiste zurück bekommen. Aber da werden wir ja erst vorstellig werden wieder wenn es soweit ist. Und da mein zweiter Name "Calculator" ist #rofl Ja mein Mann nennt mich oft so... haha... bin ich finanziell immer gerne weit im Vorfeld informiert darüber was ich zu erwarten habe oder auch zu zahlen habe - damit ich Vorsorge treffen kann in meiner Planung. Ich plane zumeist ein Jahr im Voraus gewisse Kosteneinnahmen und Ausgaben ein. Und wo man Rücklagen schaffen muss und was dann über bleibt und wovon man z.b. nen Urlaub oder benötigte/gewünschte aber nicht dringende Anschaffungen (Fahrräder waren es dieses Jahr) tätigen kann. Keine Ahnung ich bin da so n kleiner Sicherheitsfanatiker und hab jongliere gerne mit Zahlen. Aber Steuer ist n etwas ungreifbares Thema... weil man sich im Gegensatz zu normalen Buchhaltungsrechnungen nicht an eine allgemein gültige Gleichung X halten kann... jedes Thema hat sein eigenes Süppchen und 100 Ausnahmen von der Regel. Ist ähnlich undurchschaubar wie die deutsche Justiz manchmal. #schein

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Wenn ihr zusammen veranlagt seid, werden die Betreuungskosten niemandem zugeordnet. Ihr gebt sie einfach in der Steuererklärung an. Schau mal in deinen letzten Steuerbescheid: wie hoch ist euer individueller Steuersatz? Bei zum Beispiel 20 %: 380€x 12x 2/3= 3010€. X 20% = ca. 600€ Steuerersparnis. Das ist nur ganz vereinfacht, weil die Betreuungskosten ja auch den Steuersatz beeinflussen.

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Kauf' Dir ein gutes Steuerprogramm oder lass es einen Steuerberater durchrechnen. Eine Schätzung kann man aufgrund von Deinen Angaben unmöglich abgeben.

Grüße

BiDi

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Danke... ja wir haben nen Steuerberater... müsste ich wohl echt mal unseren Hikmet fragen... der kennt sich da perfekt aus.

Ich hab jetzt schon das Abbuchungskonto ändern lassen für die Krippenkosten. Weil ursprünglich hab ich mein persönliches Konto dafür angegeben befürchte aber das es für meinen Mann nicht absetzbar ist wenn es von MEINEM persönlichen Konto komplett abgeht. Daher Gemeinschaftskonto... dann kann das unserer Steuerberater so jeweils belasten, dass es am günstigsten kommt.

Da wir ja 4/4 haben und nicht 3/5 werden wir zwar zusammen veranlagt aber unsere absetzbaren Kosten jeweils zugeordnet. Einfach wäre es, wenn der Betreuungsbetrag der absetzbar ist exakt 4000 Euro wären. Weil dann ist es 50/50 im Splitting. Na gut ich bin froh das es nicht so viel ist... weil egal was die Steuerersparnis und Rückerstattung ist würden wir ansonsten effektiv ja drauf zahlen (weil dann wären die Betreuungskosten ja noch mehr als sie es eh schon sind^^)

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Du schmeißt gerade die Anlage N, die für jeden Ehepartner (so denn Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit vorliegen) getrennt ausgefüllt wird mit der Anlage Kind, in der die Betreuungskosten eingetragen werden durcheinander!

Eure Werbungskosten werden auch sonst völlig unabhängig der Steuerklasse immer demjenigen zugeordnet bei dem sie auch entstanden sind. Selbst wenn jemand von euch noch einen zweiten Job, der über Steuerklasse VI abgerechnet würde hätte, wäre das so. Die Steuerklasse gibt lediglich Rückschlüsse auf die unterjährigen Abzugsmerkmale.

Oben hast du geschrieben, dass die Erklärung ein Lohnsteuerhilfeverein macht, jetzt schreibst du von Steuerberater. Was kommt denn nun hin ?

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