Hallo zusammen,
das wird jetzt ein bisschen ein längerer Beitrag aber ich habe da fragen zum Elterngeldantrag wenn ich alleinerziehend bin (demnach auch getrennt lebend zum Kindsvater) und auch generell...ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
- bei 1 (fragen an beide Elternteile) fülle ich ja sowohl die Mutter als auch den Vater aus (mit abweichenden Adressen). Auch bei 1.4.1 (wohnsitz) und 1.4.3 (erwerbstätigkeit)...
- bei 2 (fragen an antragstellende elternteil 1 mutter) bei 2.7.1 (Angaben zu einkommenssituation vor geburt) Kreuze ich ja "Einkommen aus nichtselbständiger arbeit" und Fülle aus ab wann und welcher AG (ich war normale Arbeitnehmerin in einem klinikum) ein "bis- Datum" brauche ich bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ja nicht angeben sondern lasse das einfach leer oder?
- wie ist dann bei alleinerziehenden und getrennt lebenden dann bei 3 (fragen an den antragsstellenden Elternteil 2 vater) diesen kann ich doch komplett unberühert lassen oder? 1. Beantragt er ja kein elterngeld aber so muss ich den ja dann auch nicht ausfüllen...
- unterschreiben muss der Kindsvater den Antrag zum Schluss auch nicht oder?
Hoff mir kann jemand helfen, komme bei der Hotline einfach nicht durch...
Dankeschön im voraus
Elterngeldantrag bei Alleinerziehenden
Seht und schon hab ich noch was vergessen. Und zwar wie äußert sich das dann auf den Kindergeldantrag aus wenn man alleinerziehend und getrennt lebend Ist?
- muss ich bei -Antrag auf kindergeld- die nummer 2 (Angaben zum ehegatten/Lebenspartner) dann überhaupt ausfüllen weil keins von beidem zutrifft?!
- muss er bei diesen Antrag unterschreiben das er einverstanden ist das ich das Kindergeld beziehe?
- auch bei -anlage kind- bei nummer 2 (kindschaftsverhältnis) steht ob es zum ehegatte/lebenspartern dss leibliche kind ist....das habe ich auch angekreuzt aber trifft ja dennoch nicht mehr zu?!...
Ich hoff es klingt nicht alles zu verwirrend...nun wisst ihr wie es in meinem Kopf heute aussieht :D
Vielen Dank für eure Hilfe :)
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, braucht er nicht unterschreiben.
wenn du alleiniges Sorgerecht hast, frag mal beim Jugendamt oder Standesamt nach. Da gibt es glaube ich eine Bescheinigung, die dir bestätigt, dass du nicht das gemeinsame Sorgerecht hast.
Oft ist es so, dass der andere einfach nicht unterschreiben muss. Oft ist es aber auch so, dass die Kopie dieser Bescheinigung vorlegt werden muss und somit die Unterschrift des zweiten Elternteils ersetzt.