Rücktritt von Teilzeit in Elternzeit bei Beamten möglich?

Hallo zusammen,
nachdem ich erfolglos das Netz nach hilfreichen Infos durchforstet habe, hoffe ich, hier Hilfe zu finden.
Ich bin Beamtin (Lehrerin) in Bayern und arbeite Teilzeit in Elternzeit (bisher 6 Stunden, im neuen Schuljahr 8 Stunden).

Nun würde ich aber gerne aus verschiedenen Gründen lieber komplett zu Hause bleiben. Bei der Regierung sagte man mir, "die Frist dafür sei abgelaufen"?!

Soweit ich weiß, kann ein Arbeitnehmer (nicht Beamter) jederzeit mit Frist 7 Wochen seinen Teilzeitantrag IN ELTERNZEIT kündigen bzw. wiederrufen?! Gilt das auch für Beamte????

Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann!

Vielen Dank schon einmal!

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Wichtig ist. dass dies nach dem BEEG eine Änderung der Stundenzahl in EZ auf 0 Stunden wäre. da ist die Frage, ob dies das Landesbeamtenhesetz für Bayern so ach her gibt.

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Sehr fundierte Auskünfte habe ich immer vom BLLV bekommen, falls du dort Mitglied bist.

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Hallo aimee1,
vielen Dank für deine Antwort! Leider bin ich dort kein Mitglied.... Versuche gerade über den Personalrat etwas in Erfahrung zu bringen.
Grüße!