Elternzeit vorzeitig beenden wegen neuem Mutterschutz

Guten Morgen,

Ich habe meinem AG ein Attest und ein Schreiben zugeschickt über die vorzeitige Beendigung der Elternzeitvon Kind 1, da ab dem 30.8. der Mutterschutz für Kind 2 beginnt.

Gestern rief mich mein AG, dass die Elternzeit weiterläuft für K1 bis Ende Dezember 2018 (3 Jahre) und ich trotzdem Mutterschaftsleistungen bekommen.

Ist das so richtig? Wenn die Elternzeit nicht beendet wird, werden doch die Mutterschaftswochen (14) von der Elternzeit abgezogen, obwohl ich da eh nicht arbeiten wäre, oder?

Ich war genau 1 Jahr in Elternzeit, habe dann 2 Monate gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen wegen meiner 2. Schwangerschaft.

Ich hoffe jemand kann mir helfen oder mir sagen an wen ich mich wenden kann.

Lieben Gruß

1

Hallöchen

Also ich hab überhaupt keinen blassen Schimmer wer dir da helfen könnte... Ruf doch mal bei der schwangerenberatung von pro familia an ich denke die wissen vielleicht mehr über sowas...

Alles liebe

4

Da kann sie vermutlich auch ihren Frisör zu fragen...

2

Hallo,

da ich selbst in der Personalabteilung eines großen Unternehmens arbeite kann ich dir sagen, dass die Aussage deines AG so nicht korrekt ist. Du KANNST deine Elternzeit für K1 so wie du es gemacht hast beenden. Das ist wichtig, wenn Du Mutterschaftsgeld und den Zuschuss deines AG dazu erhalten willst. Das geht nur, awenn Du im Mutterschutz bist. Auf den könntest Du ja theoretisch VOR Geburt sogar verzichten. Und das wiederum machst Du, wenn du die Elternzeit nicht beenden würdest. Ich hab dir grad mal schnell was zu dem Thema noch rausgesucht: https://www.google.de/amp/s/www.haufe.de/amp/sozialwesen/versicherungen-beitraege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-schwangerschaft_240_156784.html Da steht es nich mal ganz gut erläutert. Hoffe das hilft dir weiter

LG

5

Bei ihr scheint der Fall ja noch etwas anders zu liegen, wenn sie jetzt ein BV hat, scheint sie ja TZ in EZ zu arbeiten und damit bekommt sie natürlich auch ohne die vorzeitige Beendigung einen AG-Zuschuss, aber eben nicht den für Vollzeit. Und um den geht es ja in der Regel mit der vorzeitigen Beendigung.

Also doch, die Aussage des AG wird vermutlich korrekt sein, aber nicht in ihrem Sinne.

3

"Gestern rief mich mein AG, dass die Elternzeit weiterläuft für K1 bis Ende Dezember 2018 (3 Jahre) und ich trotzdem Mutterschaftsleistungen bekommen."
Nein, das ist nicht korrekt, da die nach BEEG aber ohne Zustimmung des AG die Elternzeit beenden kannst, ist es auch egal, was er dazu sagt.

Aber ja, es gibt AG, die auch in Elternzeit den vollen AG-Zuschuss zahlen.

"Ist das so richtig? Wenn die Elternzeit nicht beendet wird, werden doch die Mutterschaftswochen (14) von der Elternzeit abgezogen, obwohl ich da eh nicht arbeiten wäre, oder?"
Da die Elternzeit beendet ist von Kind 1, ist der Rest damit eh weg, der kann nach dem Gesetz nicht einfach übertragen werden. Sollte er das also so machen, kommst du sogar günstiger, weil du erst ab dem Dezember Elternzeit für Kind 2 nehmen musst.

"Ich war genau 1 Jahr in Elternzeit, habe dann 2 Monate gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen wegen meiner 2. Schwangerschaft."
Was denn nun, warst oder bist du noch in EZ oder nicht?

Wenn ja und du jetzt nur TZ dein BV-Geld erhältst (weil du TZ in EZ gearbeitet hast), dann würde ich auf die Beendigung bestehen, denn dann wirst du ansonsten auch nur TZ deinen AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten und das würde ich mir nicht nehmen lassen, das Vollzeit zu erhalten.

Also ruf den AG noch mal an und frage ihn, ob du nicht nur den AG-Zuschuss ab dem Beginn des Mutterschutzes erhältst, sondern den VZ-AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und wenn er nein sagt, bitte ihn darum sich noch einmal richtig zu informieren, da du sonst gezwungen bist, dies gegen seinen Willen durchzusetzen (zumal er das ja eh alles wieder bekommt).

6

Schwangerschaft und Elternzeit scheint mir ja ein richtiges

Geschäftsmodell geworden zu sein.

Sunny