An die Mütter aus Bayern

Hallo
Ich wohne seit Februar in Bayern, bin schwanger und habe nun mit der Zentrale für Familie und Soziales telefoniert und so erfahren dass es hier nach dem Elterngeld Betreuungsgeld UND Landeserziehungsgeld gibt das ich beantragen kann.
Wie ich nun ergoogelt habe kann das Landeserziehungsgeld bis zu 300€ betragen, abhängig vom Einkommen des Mannes?
Wo anders habe ich gelesen dass die Einkommensgrenze bei 34000€ jährlich liegt. Bruto oder netto?
Mein Mann liegt in jedem Fall weit drüber, dennoch bekomme ich bei diesem Rechner auf der Homepage immer angezeigt dass ich Anspruch auf Landeserziehungsgeld hätte, rund 200€.
Was stimmt denn nun?
Würde mich über Antwort freuen.

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Hallo ,

Deine Frage zur Höhe des Erziehungsgeldes kann ich Dir leider nicht beantworten . Allerdings werden Einkommensgrenzen immer in brutto angegeben. Netto variiert ja bei jedem je nach Steuerklasse und ist daher keine Grundlage .

Viele Grüße

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Wieso ? #kratz

Elterngeld wird doch auch nach dem Nettoeinkommen berechnet.

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Elterngeld betrifft doch ein ganz anderes Thema - da geht es um die Berechnung auf Grundlage des tatsächlichen verdienstes . Eine Einkommensgrenze wird in brutto angegeben - sonst kann ja jeder lustig in den Steuerklassen wechseln um unter die jeweilige Einkommensgrenze zu rutschen.

Das Gehalt bei einem Arbeitgeber wird doch auch nicht in netto verhandelt ....

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Bevor noch mehr schreiben, die keine Ahnung haben (einschließlich mir ;-)), Google hilft
https://www.zbfs.bayern.de/familie/landeserziehungsgeld/fragen/hoeheland.php

Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit laut letztem Steuerbescheid, damit dürften die Unklarheiten beseitigt sein ....

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Den Rechner hab ich wie gesagt bemüht. Aber man findet online ne angebliche Einkommensgrenze von 34000.
Daher hätte ich so gerne Erfahrungen von Müttern aus Bayern gelesen.

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Hallo,
es bezieht sich auf das Bruttoeinkommen. Jedoch wird für jedes Geschwisterkind die Einkommensgrenze um 4400 Euro erhöht. Landeserziehungsgeld wird dann auch anteilig bezahlt wenn das Einkommen über der Grenze ist. Also die errechneten 200 Euro können möglich sein. Bei mir hat der Rechner es immer genau ermittelt.

LG
Kathyb

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Wir haben damals als Studenten den vollen Landeserziehungsgeld bekommen, wir lagen damals auch noch deutlich unter 34000€.

Betreuungsgeld gab es vor 6 Jahre nicht.