Elternzeit / Elterngeld / BV/ 2.Kind

Hallo ihr Lieben.
Meine Anfrage ist etwas kompliziert und ich finde wirklich keine passende Antwort. Auch die Elterngeldstelle konnte mir nicht helfen. Die Anfrage ist für eine Freundin.

Am 14.8.2017 wurde Kind 1 geboren. Da sie im Krankenhaus arbeitete, wurde ihr ein sofortiges BV ausgestellt. Nun muss sie (leider bereits Donnerstag) den Antrag auf Elternzeit stellen. Wenn sie 1 Jahr beantragt, müsste sie am 14.8.2018 wieder Vollzeit arbeiten gehen. 3 Monate früher muss sie den Antrag auf Teilzeit (50%) beim Arbeitgeber stellen, dem erfahrungsgemäß (große Klinik!!) stattgegeben wird.

Ihr Ziel ist es schnell Kind Nr.2 zu kriegen, sodass sie wieder volle Elterngeldbezüge erhält. (Wir sind uns dessen bewusst, das man Kinderkriegen nicht immer planen kann, aber trotzdem kann man es ja versuchen). Wenn sie also 3 Monate vor dem Ende der Elternzeit den Antrag auf Teilzeit stellt, und innerhalb dieser Zeit (also zwischen Antrag und Antritt Teilzeitstelle) wieder schwanger wird, wird dann das neue Elterngeld für Kind 2 auf Basis der Vollzeitbeschäftigung berechnet oder des neuen Teilzeitantrages, der noch nicht angetreten wurde. Und: Bekommt sie 100% oder 50% Lohn im Beschäftigungsverbot? Bekommt sie ab Bekanntwerden der Schwangerschaft sofortiges BV oder erst nach Ablauf der Elternzeit von Kind 1?

Gibt es "Stichdatum" an dem sie spätestens schwanger werden muss, damit sie volle Bezüge erhält? Das heisst wieder volles Elterngeld auf Basis der Vollzeitbeschäftigung? Sie möchte am liebsten gar nicht arbeiten gehen zwischen Kind 1 und Kind 2, aber volle Bezüge erhalten. Sie erhält ja direkt wieder ein BV und möchte sich und dem Team eine anstrengende Einarbeitung ersparen, wenn es sowieso nur für ein paar Monate ist, falls Schwangerschaft mit Kind 2 dauert. Zudem möchte sie Kind 1 voll selber betreuen - Notlösung wären dann 50% arbeiten, falls es nicht klappen will mit Kind 2, da sie auf das Geld in BV und EZ bei Kind 2 angewiesen ist.

Ich weiß es ist eine sehr komplizierte Frage. Gerne beantworte ich Fragen, falls etwas unklar ist.

Helft mir bitte :)
#herzlich

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Sie möchte am liebsten gar nicht arbeiten gehen zwischen Kind 1 und Kind 2, aber volle Bezüge erhalten.

Das geht leider nicht. Selbst wenn sie es schafft, zum Ende der Elternzeit schwanger zu werden, dann ist die Voraussetzung für ein BV, dass sie prinzipiell arbeiten kann, und zwar bei einem VZ-Gehalt mit nachgewiesener Vollzeitbetreuung fürs Kind. Und diese Betreuung muss zu den Zeiten da sein, wo sie im KKH ihre Arbeitszeiten hätte.

Außerdem haben auch KKH inzwischen alternative Ersatzarbeitsplätze für Schwangere. Wenn der AG sich dafür entscheidet, muss sie ran.

Volle Bezüge gibt es für volle Arbeitsleistung. Dafür muss man 12 Monate lang Vollzeitbezüge haben. Ein BV dauert aber höchstens 6 Monate, dazu die Mutterschutzfrist mit 3 Monaten.

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Ok, lieben Dank! Nehmen wir an, sie hat einen Opa der als Nachweis dienen kann (auch wenn dieser prinzipiell nicht 40 Stunden die Woche aufpassen wollen würde ;) ), wie sieht das dann aus? Wie hoch wäre dann das Elterngeld??

Sie erhält zu 100% keinen Ersatzarbeitsplatz. War bei Kind 1 auch direkt ausgeschlossen.

Sie hat ja vor Kind 1 voll gearbeitet. Dann würde sie nach 12 Monaten wieder ins BV fallen. Sie hatte ja 12 Monate Vollzeitbezüge und zwar vor Kind 1. Elternzeit Jahr 1 zählt ja nicht dazu...!
Oder steh ich auf dem Schlauch? :D

Lieben Dank schonmal!!

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Du hast mich falsch verstanden. Keine hypothetische Betreuung, sondern nachweislich eine tatsächliche Betreuung, also normalerweise ist das ein Kita Platz.

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"Am 14.8.2017 wurde Kind 1 geboren. Da sie im Krankenhaus arbeitete, wurde ihr ein sofortiges BV ausgestellt. Nun muss sie (leider bereits Donnerstag) den Antrag auf Elternzeit stellen. Wenn sie 1 Jahr beantragt, müsste sie am 14.8.2018 wieder Vollzeit arbeiten gehen. 3 Monate früher muss sie den Antrag auf Teilzeit (50%) beim Arbeitgeber stellen, dem erfahrungsgemäß (große Klinik!!) stattgegeben wird."
Wenn sie 2 Jahre anmeldet, dann kann sie bis 7 Wochen vor dem Zeitpunkt TZ in EZ beantragen bis 75%.

"Und: Bekommt sie 100% oder 50% Lohn im Beschäftigungsverbot? "
Wenn der Antrag auf 50% läuft, dann nur 50% und davon wird dann auch das Elterngeld berechnet-

Übrigens ist zu empfehlen das Elterngeld so zu splitten, dass sie 14 Monate erhält, weil die dann ausgeklammert werden bei der Berechnung für das neue Elterngeld (maximale Anzahl).

"Bekommt sie ab Bekanntwerden der Schwangerschaft sofortiges BV oder erst nach Ablauf der Elternzeit von Kind 1?"
Wenn sie in der EZ nicht arbeitet, dann erst nach Ende der EZ.

"Gibt es "Stichdatum" an dem sie spätestens schwanger werden muss, damit sie volle Bezüge erhält? "
Der Abstand sollte nicht größer als 16 bzw 14 Monate sein.

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Wieso 14 oder 16? :)

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Weil der Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld Ausklammerungsgründe für den Bemessungszeitraum des Elterngeldes sind.

Und die Idee ein BV fest einzuplanen, erscheint auch mir ein wenig *fahrlässig*. Eine Bekannte aus dem Pflegebereich ist damit mal richtig auf die Schnauze gefallen, weil der AG bei der 3. Schwangerschaft dann doch eine gefahrlose Beschäftigung für sie aus dem Hut zauberte. Schlussendlich musste sie kündigen, weil sie natürlich keine adäquate Betreuung für Kind 1 und 2 auf die Schnelle fand.

Grüsse
BiDi

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