Volles Gehalt für August trotz Mutterschutz?

Hallöchen,

ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen:

- Sandra, 31
- #schwanger 35 + 4, ET 04.10.2017
- 1. Kind, es wird ein kleiner Junge

Ich bin dabei mich durch den Wust aus Formularen zu kämpfen und bin gerade stutzig geworden. Ich bin seit 23.08. im Mutterschutz und habe trotzdem für August mein volles Gehalt PLUS den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutz erhalten.

Hätte mein Gehalt nicht nur anteilig bis zum 22.08. überwiesen werden dürfen?

Klar, das wird alles von einem Programm berechnet und es wäre natürlich schön das volle Gehalt plus den Zuschuss zu bekommen aber ich habe auch keine Lust hinterher eine Rückzahlung anweisen zu müssen.

Vielleicht hab ich gerade auch nur einen massiven Denkfehler....Babybrain und so....

Ich wäre sehr dankbar für Aufklärung.

Außerdem:

Mein AG hat der Krankenkasse auf der "Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes" als Nettoarbeitsentgelt einen höheren Betrag angegeben als der letztendliche Auszahlungsbetrag, den ich in den letzten drei Monaten erhalten habe. Die Differenz (80 €) kommt durch eine Direktversicherung für eine Altersvorsorge zustande. Der AG hat das Nettoarbeitsentgelt OHNE Abzug der Direktversicherung angegeben aber ich habe gelesen, dass für die Berechnung des MuScha-Geldes der Auszahlungsbetrag (Also Nettogehalt abzgl. Direktversicherung) anzugeben ist.

Es würde rechnerisch keinen Unterschied machen, da der aus beiden Beträgen (ob mit oder ohne Direktversicherung) resultierende kalendertägliche Betrag den Höchstbetrag von 13 € deutlich überschreiten würde.

Aber macht es für die KK hinterher trotzdem einen Unterschied und könnte man mir oder meinem AG daraus einen Strick drehen?

Ich muss die ungefähr gleiche Frage auch noch für das Elterngeld stellen: Welcher Betrag muss hierfür zugrunde gelegt werden? Netto Verdienst OHNE Abzug der Direktversicherung oder der Auszahlungsbetrag MIT Abzug der Direktversicherung? Vor ein paar Jahren gab es hierzu mal ein Urteil vom SG Aachen, dass man eine Mutter, nur weil sie für ihr Alter vorsorgt, beim Elterngeld nicht finanziell benachteiligen darf. Aber mehr konnte ich nicht finden. :-(

Sorry, dass ich direkt mit sovielen Fragen daherkomme aber bei urbia gehe ich davon aus, dass viele Mamis und Papis dabei sind, die vielleicht vor denselben Problemen standen und sich damit auskennen und mir sicher helfen können.

Ich danke euch schonmal im Voraus für jegliche Info.

Sandra

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" Welcher Betrag muss hierfür zugrunde gelegt werden? Netto Verdienst OHNE Abzug der Direktversicherung oder der Auszahlungsbetrag MIT Abzug der Direktversicherung? "
Weder noch, es wird ein Elterngeldnetto berechnet und somit wird dein Brutto genommen.

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Hallo Susannea,

vielen Dank, das hilft mir schonmal beim Elterngeld weiter. Tatsächlich gibt man auf den Formularen ja auch gar keine Beträge an sondern schickt nur die Abrechnungen der letzten 12 Monate an die Elterngeldstelle. Das macht jetzt mehr Sinn :)

Kannst du zufällig auch bei meinen anderen beiden Fragen helfen?

- volles Gehalt für August plus Zuschuss vom AG zum Mutterschaftsgeld?
- Berechnung des Mutterschaftsgeldes auf basis von Netto mit oder ohne Direktversicherung?

Oder hat jemand Anderes noch eine Idee?

Danke
Sandra

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Beim Gehalt ist ein Fehler. Und bei der Direktversicherung musst du mal nach Urteilen googeln, da gab es was. Habe mich nicht näher damit beschäftigt.