ALG 1 und Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben!

Ich erhalte noch bis Februar 2018 ALG 1 und bin in der 7 SSW. Momentan habe ich noch einen Minijob, bei einem Parkservice. Schicht ist entweder von 3-14 Uhr oder von 14-1 Uhr. Man fährt ständig Auto also zum Flughafen, steigt jedes Mal ein und aus und man hat selten Pausen. Laut MuSchG ist das ja alles nicht zulässig. Eine andere Aufgabe kann mir mein Chef in diesem Unternehmen auch nicht geben, da es nichts anderes gibt.
Jetzt meine Frage, wenn ich ein BV erhalte, weil ich NUR diese Arbeit nicht weiter ausüben kann, erlischt dann auch der Anspruch auf ALG1? Mein Problem ist nämlich, dass ich dann nicht mehr krankenversichert wäre und mein Mann ist privatversichert.

DANKE für Eure Hilfe 🙏🏼

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Nein, du erhältst ja das BV vom dem AG des Minijobs, also gibt es dort normal Geld weiter und ALGI auch.

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Sobald du ein BV von einem Arzt bekommst, wirst du nicht mehr vermittelbar und erhältst dann weder Krankengeld noch ALG1.

Das BV vom AG schadet nicht.

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Also muss mein Chef das BV aussprechen?

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Tagsüber darfst du die Fahrtätigkeit noch bis Ende 3. Monat = 12. SWW ausüben, das ist vom MuSchG erlaubt. Und ab 2018 ist es auch wieder erlaubt, wenn der AG die Gefährdungsbeurteilung gemacht hat. Natürlich darfst du auch Pausen einlegen und auf Toilette gehen. Solange der Gurt nicht beim Fahren stört, solange die Erschütterungen beim Fahren die Schwangerschaft nicht gefährden, ist es grundsätzlihc im neuen MuSchG ab 2018 tagsüber erlaubt. Dein Chef muss dir tagsüber eine Schicht zuteilen.
Nachts nicht, wenn du die Schwangerschaft bekannt gegeben hast.

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