Verständnisfrage Partnerschaftsmonate

Hallo zusammen,
im Rahmen der Planung von Elterzeit und Elterngeld stellt sich die Geschichte mit den Partnerschaftsbonusmonaten gegenübe meinem Verstand noch etwas quer:
Ich bitte deshalb um Aufklärung beio folgenden Fragen:

a) ist es richtig, dass unter Erfüllung der Voraussetzungen der Partnerschaftsbonus in den 4 Monaten an Mutter UND Vater, entsprechende der für den jeweiligen Partner errechneten Sätze, ausgezahlt wird?

b) die Partnerschaftsbonusmonate müssen, so fand ich es geschrieben, unmittelbar an den Elterngeld(Plus) Bezug anschließen.
In unserem Falle müssen wir die Bonusmonate im Zeitraum 15.-18. Lebensmonat legen. Eigentlich war es so geplant, dass meine Frau für Monat 1 bis 12 und ich für die beiden Monate 10 und 14 das (Basis-) Elterngeld beantragen wollen.- Das geht dann aber nicht konform mit den Anforderungen an die Gewährung der Bonusmonate, nicht wahr?
--> Meine Frau hat eine Lücke (ohne Elterngeldbezug) im Monat 13 und 14
--> ich habe zwar unmittelbar vor Beginn der Bonusmonate 15-18 im 14. Monat mein Basis-Elterngeld, aber zählt dieser eine Monat dann tatsächlich auch als "genügend großer Zeitraum", an den die Partnerbonusmonate anschließen und in denen ich dann 25-30 Wochenstunden arbeiten gehe?
--> Wenn dem so wäre, läge doch die Lösung unseres Problems darin, dass meine Frau ihre Basiselterngeldmonate 11 und 12 in vier ElterngeldPlus-Monate 11-14 splittet und wir hätten die Voraussetzung für den Bezug der Bonusmonate erfüllt?!!?!?!?#zitter#schwitz

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Hi,
ich kann dir leider nicht weiterhelfen, aber kann dir empfehlen bei solchen Spezialfragen dich am besten an die Elterngeldstelle zu wenden. Für Baden -Württemberg gibt es eine Telefonhotline mit sehr freundlichen und auch kompetenten Ansprechpartner. Mir haben die echt super geholfen.

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a) Ja, ist korrekt.

b) nein, die Lücke darf nur insgesamt nicht da sein, nach den ersten 14 Lebensmonaten. Ihr könnt also natürlich in den Monaten 15-18 die nehmen, denn bis 14 bekommt ihr ja Elterngeld(plus). Wer von euch ist egal. Es müssen nicht beide sein.

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Es muss nur einer im direkten Anschluss die Partnerbonusmonate nehmen..
Bei uns zb:.
Mein Mann 8+9 lm Basis EG
Ich bis einschließlich 19.LM EG+.. und 20-23LM gehen wir dann zusammen jeder 25std/Woche arbeiten in den Partnerschaftsbonusmonaten

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Ich habe das auch noch nicht verstanden. Und bei uns steht die Geburt - und damit auch die Beantragung - unmittelbar bevor.

Wir waren zur Schwangerenkonfliktberatung, die einem helfen, solche Anträge auszufüllen, die war irgendwie nicht sehr kompetent auf dem Gebiet. Okay, die haben ein großes Aufgabenspektrum und können vielleicht nicht alle Details wissen, aber trotzdem. Ich als Mutter habe auch ein großes Aufgabenspektrum, ich soll dann aber da durchsehen?