-befristeter Arbeitsvertrag - Schwanger

Hi @ll,

ich schreibe hier mal für meine Tochter ;- )

Vorab Info: Tochter ist 25 Jahre, voraussichtlicher Geburtstermin 02.2018, sie ist verheiratet, ihr Mann ist aber noch in der Ausbildung verdient ca. 700€

Und zwar hat meine Tochter einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum 30. November endet ( der Vertrag lief 12 Monate).Vorher hat sie woanders auch 12 Monate gearbeitet.

Von ihrer Frauenärztin hat sie ein Beschäftigungsverbot bekommen.

Nun waren wir beim Arbeitsamt um sie arbeitslos zu melden, und wurden dort " abgefertigt " mit dem Worten was wir hier wollen.
Wir sollten gefälligst zur Krankenkasse gehen, da sie ein Beschäftigungsverbot hat.


Da wir keinerlei Erfahrungen haben, weder mit dem Arbeitsamt noch Krankenkasse , wollte ich mich nun vorab mal hier etwas schlauer machen, und hoffe mir/uns kann man hier einige Tipps geben.

Woher bekommt meine Tochter nun ab dem 01.12. Geld?

Schließlich laufen ihre kosten ja weiter , wie zb. Miete usw.

Danke und MfG

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Wenn sie ein generelles BV für alle Tätigkeiten und Berufe vom FA hat und das länger als bis 30.11 geht, ist dies korrekt. Somit steht sie dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung und erhält von der KK eigentlich Krankengeld. Kann aber ein Kampf werden, daher würde ich die KK schnell kontaktieren und hören, was die dazu sagen.

Darf sie denn bestimmte Tätigkeiten machen? Dann sollte sie das BV vom FA begrenzen lassen bis zum 30.11. und bekommt dann ALGI.

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Konnte euch das nicht die Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt verraten?

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Ruf einfach bei der Krankenkasse an.
Die müssten sich ja auskennen.

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Die Frau wird gar nichts erhalten! Beim Arbeitsamt nicht vermittelbar mit BV vom Arzt, und bei der Krankenkasse nicht krank, also kein Krankengeld.

BV und auslaufender Vertrag ist worst case.

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gute Frage.

Spontan würde ich Frauenaärztin fragen, WAS sie machen darf, WAS NICHT. Ob sie generell nicht arbeiten darf oder nur in ihrem aktuellen Beruf nicht?

Mit diesen Infos würde ich bei der Krankenkasse und ggf. noch mal beim Arbeitsamt melden.

Arbeitslos melden kann sie sich, wenn sie bestimmte Tätigkeiten noch machen darf. Vielleicht auch in Berufen, die sie nicht gelernt hat. Verdienst wäre dann zwar weniger, aber wenn es möglich ist, könnte sie sich so dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
ALG I berechnet sich dann nach der Zeit, in der sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (z.B. wenn jemand nur 4 Stunden am Tag arbeiten kann)

Wenn sie gar nichts machen darf, wird es wahrscheinlich auch kein ALG I sein können, da sie dem Arbeitsmarkt dann nicht zur Verfügung steht.
Melden würde ich es trotzdem beim Arbeitsamt und nachfragen, ab wann sie sich sofort arbeitssuchen melden muss/sollte.
Auch fragen, ob es Alternativen gibt oder wie das mit dem Jobcenter oder ähnlichem ist.

Bei der Krankenkasse melden, wie es mit der Krankenversicherung ist. Geld schon mal einplanen, vorausplanen, falls sie das dann selbst bezahlen muss oder bezahlen muss, bis ein Antrag irgendwo doch noch durch geht und in welcher Höhe das wäre.
Ebenso, ob sie sich bei ihrem Freund mitversichern kann (damit kenne ich mich gar nicht aus)

Wie es mit anderen Leistungen aussieht weiß ich nicht. Z.B. Wohnungszuschuss oder so. Vielleicht auch nur vorübergehend.
Falls sie bei Ämtern so gar keine Auskunft bekommt, evtl. mal bei caritativen Beratungsstellen oder Profamilia fragen. Diese haben manchmal Tipps, wo man was beantragen kann, welche Fristen gelten.

Bis November, sofern möglich, schon mal ausrechnen, was sie beiseite legen kann und wenn möglich schon was sparen.

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Sie ist verheiratet und kann bei ihrem Mann mitversichert werden, wenn er eine eigene KV hat.

Die Fragen waren von mir doch alle schon beantwortet.
Wenn das BV nicht wenigstens teilweise aufgehoben wird, dann gibt es keinerlei Leistungen weder vom AA noch von der KK.

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Glücklicher Weise sieht das das Bundessozialgericht deutlich differenzierter und anders:
https://krankengeld24.de/anspruch/97-arbeitslosengeld-oder-krankengeld-bei-beschaeftigungsverbot.html

http://lexetius.com/2012,1202


Und auch die KK:
https://portale.aok.de/foren/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail&threadId=21433&tag=beschäftigungsverbot&tag=krankengeld&tag=mutterschaftgeld

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Wichtig wäre hier in der Tat die Info, warum BV. Normalerweise sollte ein BV vom Frauenarzt ja ausgestellt wirden sein wegen gesundheitlicher Komplikationen bei Mutter oder Kind, also kann sie auch nirgends sonst arbeiten. Damit steht sie dem Arbeitsmarkt schon mal nicht zur Verfügung, also kein ALG1.
Sollte es nicht so ganz korrekt ausgestellt worden sein wegen "Bedingungen am Arbeitsplatz" (böse Kollegen etc.), hat sie sich damit wohl leider selbst ins Bein geschossen, da sie ja jetzt für jeden Arbeitsplatz disqualifiziert ist.
Ich glaube auch nicht, dass der Arzt sein Attest nochmal ändert...

Nach eurer Schilderung gibt es auch keine Möglichkeit auf ALG2, sagt die Sachbearbeiterin im Arbeitsamt?
Dann wird in der Tat nur Krankengeld über die KK in Frage kommen. Wie schon viele geschrieben haben, dort schnell anrufen, die Mühlen mahlen oft sehr langsam.
Auch der Hinweis mit der Versicherung ist ganz wichtig und richtig, deine Tochter muss klären, wie die Krankenversicherung ab 1.12. weiterläuft.

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Richtig, Krankengeld gibt es aber NICHT beim BV, weil man bei einem BV arbeitsfähig ist, sondern nur mit eine AU. Das jetztige Attest bringt keinerlei Leistungen wenn man arbeitslos ist.

Das Problem ist, dass man überall immer die beste Option wünscht. Während man im Arbeitsverhältnis ist, ist die beste Option das BV, denn da bekommt man volles Gehalt gezahlt. Wenn das Arbeitsverhältnis aber endet, ist das BV die schlechteste Option die es überhaupt gibt. Dann möchte man Krankengeld und bekommt keines.

Wenn jeder Arzt und jede Schwangere so ehrlich wäre, das Attest zu aktzeptieren, das dem Zustand entpricht, wäre das alles einfacher.

individuelles BV: prinzipiell arbeitsfähig, aber bei Weiterbeschäftigung würden sich Beschwerden verschlimmern.
AU: von vornherein nicht arbeitsfähig wegen pathologischem Schwangerschaftsverlauf oder wegen einer nicht schwangerschaftbedingten Erkrankung.

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Hi @ll,

erstmal vielen Dank für eure vielen Antworten.

Also um nochmal paar Infos zu geben, hatte meine Tochter schon mal ein Kind verloren(weiß leider nicht mehr so genau welchen Monat es war).

Und berufsmäßig ist sie in der Altenpflege tätig. Da man sich in diesem Beruf, leicht mit irgendetwas anstecken kann, usw. hatte ihr Frauenarzt ihr ein Berufsverbot erteilt.

Also Berufsverbot:
1. weil schon mal ein Kind verloren wurde
2.Ansteckungsgefahr

Also habe ich das soweit richtig verstanden das es besser wäre sich Arbeitsunfähig von der Frauenärztin schreiben zu lassen als dieses Berufsverbot???

Und wenn sie Arbeitsunfähig wäre könnte sie zum Arbeitsamt sich Arbeitslos melden?

Oder dann zur Krankenkasse???

Sorry wenn ich bisschen begriffstutzig frage ,aber ich habe mit sowas noch nie zu tun gehabt, weder Arbeitsamt noch der Krankenkasse.



Danke und MfG

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Also ich würde denken, dass wenn die beiden dann insgesamt zu wenig Geld zum Leben haben, es Hartz 4 geben müsste. Allerdings bin ich da nicht sicher, könnte es mir aber vorstellen.
Am besten ihr erkundigt euch so schnell wie möglich überall. Ihr könntet ja auch schonmal zum Jobcenter gehen und da nachfragen.

Oder ihr wendet euch an eine Beratungsstelle wie Profamilia? Die beraten doch auch zu Anträgen etc. in der Schwangerschaft, ich denke, die könnten euch auch helfen. Oder müssten zumindest wissen wer euch genau helfen kann und an wen ihr euch jetzt wenden müsst.