AG will Ehemann Urlaub kürzen, 1 Monat Elternzeit

Hallo zusammen,

wir haben den Termin zum Kaiserschnitt unserer Tochter am 24.11.2017 bekommen.
Mein Ehemann möchte den ersten Lebensmonat (24.11. - 23.12.2017) in Elternzeit gehen, den zweiten Monat in 2018 nehmen.
Nun sagte ihm die Personalabteilung, dass ihm nun 3 Tage Urlaub abgezogen werden für die Elternzeit 2017. Er hat 30 Tage Urlaub laut Arbeitsvertrag.
Im Gesetz steht, dass nur für volle Monate Urlaub gekürzt werden darf. Der o.g. Zeitraum betrifft doch keine vollen Monate?!
Irgendwie traue ich der Aussage der PA seiner Firma nicht.
LG

1

Wieso ist denn der 24.11. bis 23.12. kein Monat?

2

Ich verstehe die Bezeichnung "voller Monat": vom ersten bis letzten Tag eines Monats. Also bspw. 01.11. - 30.11.
Also nicht an die 30 Tage gebunden.

4

Weil das kein voller Kalendermonat ist.

weitere Kommentare laden
3

Richtig, der ag darf nur für volle Kalender(!!!)Monate kürzen.

Da kein voller kalendermonat vorliegt, darf auch kein Urlaub gekürzt werden.

5

Da ist die Personalabteilung im Unrecht und sollte sich im Gesetz belesen... Natürlich hat dein Mann den vollen Urlaubsanspruch.

8

Der Abszug von Urlaub ist in diesem Fall nicht zulässig.
Dies ist nur bei vollen EZ Monaten möglich, wenn Dein Mann also ab dem ET 2 Monate zu Hause bleiben würde, wäre zwangsläufig mindestens ein voller Monat drin.

Bei Geburt genau am 1. eines Monats sind es 2 Monate, egal ob man am Stück oder mit Unterbrechung in EZ geht.

9

Vielen Dank für Eure Beiträge.

Es gab ein Missverständnis in der PA. Errechneter ET ist nämlich der 01.12. und die haben es auf diesen Termin bezogen. Dann würde nämlich eine Kürzung erfolgen, da es dann volle Kalender Monate wären.