Arbeitslosengeld nache Elterngeld

Hallo!

Wie sieht es in folgender Situation aus?:
Man war viele Jahre fest angestellt und ist dann schwanger geworden. Man geht dann in Mutterschutz und schließlich in die Elernzeit und bezieht Elterngeld. Plan ist drei Jahre in Elternzeit zu gehen. Nach zwei Jahren Elternzeit und Elterngeldbezug macht das Unternehmen in dem man angestellt ist zu und außerdem trennt man sich von seinem Partner.
Frage1: Da ich es mir nun nicht mehr leisten kann das dritte Jahr zu Hause zu bleiben möchte ich mich auf einen neuen Job bewerben. Kann ich, bis ich etwas finde, Arbeitslosengld 1 beziehen oder steht mir das nicht zu, weil ich zwei Jahre zuvor zu Hause in Elternzeit war?
Frage2: Wenn es ir zusteht wird es dann fiktiv berechnet oder nach dem letzten Einkommen (das liegt ja zwei Jahre zurück)?
Frage3: Wenn ich mich nur in Teilzeit z.B. 20Std. bewerben möchte, bekomme ich dementsprechend weniger Arbeitslosengeld oder wird es auf der vorherigen Basis berechnet (ich habe ja all die Jahre vor den zwei Jahren Elternzeit Vollzeit gearbeitet)?

Ich danke Euch!

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Du musst für den ALG1 Bezug eine Kinderbetreuung nachweisen können (KiTa etc.) und dementsprechend dazupassende Stunden, die du pro Woche arbeiten könntest. Es müssen mindestens 15h/ Woche sein. Geld bekommst du entsprechend, also wenn du Vollzeit arbeiten könntest, volles ALG, wenn nur 40% nur 40% davon.

Welcher Betrag als Bemessungsgrundlage genommen wird, weiß ich nicht sicher, da jann dir vielleicht jemand anderer hier helfen.

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Hallo danke für die Antwort. Grundsätzlich ist es aber schon so dass in dieser Situation ich Arbeitslosengeld 1 Anspruch hätte? Was ist wenn der Kleine zu den Großeltern kommt das reicht nicht als Nachweis?

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Welchen Nachweis dein Sachbearbeiter haben will, musst du vor Ort besprechen, meist eine schriftliche Erklärung der Großeltern dass sie eine Kinderbetreuung von XX Stunden pro Woche leisten können. Sind die denn schon in Rente? Was natürlich nicht geht, ist, wenn die noch arbeiten oder auch ALG1 beziehen.

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1) Ohne AG keine Elternzeit mehr, also kannst du dich natürlich bewerben.

2)Wenn man zwei Jahre zu Hause war, dann wird fiktiv berechnet.

3)Ja, gibt es anteilig-

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Zu 2.: Das stimmt nicht! Das Alg1 wird von deinem Gehalt der letzten 12 Monate VOR der elternzeit berechnet. Diese wirkt sich nicht schädlich aufs Alg1 aus. Denn du könntest ja wegen der Kinderbetreuung gar nicht arbeiten. Ich habe das auch gerade.

Toitoitoi für deine neue Situation!

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Natürlich stimmt das:
"Ihre Agentur für Arbeit ermittelt zunächst einen Bemessungszeitraum aus den versicherungspflichtigen Arbeitsentgeltabrechnungszeiträumen, die im letzten Jahr
vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen (Bemessungsrahmen) und am Tage Ihres Ausscheidens abgerechnet waren. Umfassen diese nicht mindestens 150 Tage mit
Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre verlängert. Können auch in diesem verlängerten Bemessungsrahmen keine 150 Tage mit
Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt."

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtm3/~edisp/l6019022dstbai377607.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377610 Seite 41, Punkt 4.1

Und ja, ich hatte die Situation auch, aber für mich war das kein Nachteil, sondern ein Vorteil!