Elterngeld und Steuer

Hallo zusammen. Ich möchte gern 2 Jahre in Elternzeit gehen. Eigentlich wollte ich nach dem 1.Jahr wieder stundenweise wieder arbeiten. Damit ich keinen Verlust um Elterngeld mache wollte ich mir das Elterngeld in 12 Monaten auszahlen lassen und mir selbst einteilen,dann würde mir auch nichts abgezogen wenn ich im 2. Jahr stundenweise arbeite. Nun hab ich aber gehört das mein Mann bei der Steuererklärung dann am ende des Jahres eine hohe Nachzahlung zahlen müsste,besonders wenn er nun noch in Steuerklasse 3 wechseln würde. Stimmt das? Wie macht ihr das?

1

Nein, das stimmt so pauschal nicht und es ändert auch nicht unbedingt etwas, wenn das über zwei Jahre ausgezahlt wird.

Wir haben schon immer 3 (mein Mann) und 5 (ich) und bei keinem der drei Kinder nachgezahlt (obwohl zweimal Januar-Dezember Elterngeld) und es hätte auch keinen Unterschied gemacht, sonst wäre das einfach nur auf zwei Jahre weniger an Rückzahlung gewesen.

2

Hallo

Es gibt 10 Monete Eg, da die Zeiten vom Mutterschutzgeld angerechnet werden.
Ob du nachzahlen musst oder nihct hängt davon ab, was man absetzten kann.

3

Das Thema Steuerklassen klammere ich aus, denn es hat zum eigentlichen "Problem" keinen Bezug. Ob eine Nachzahlung oder Erstattung erfolgt, ist individuell, und daher kann man das niemandem ohne Kenntnis der genauen Zahlen sagen.

Nun zur eigentlichen Frage, die ich so lese: Macht es einen Unterschied zwischen: a) das Elterngeld 12 Monate zu beziehen und danach zu arbeiten oder b) Elterngeld plus über 24 Monate und ab dem 13. Monat arbeiten.
Die Entscheidung lässt sich mit Hilfe einer Tabellenkalkullation und eines brutto netto Rechners (inkl. Progressionsfunktionalität) in wenigen Minuten berechnen.
Ich würde (ohne nachgerechnet zu haben und der Einfachheit halber mit Geburtsdatum 01.01. gedacht) zu Fall A tendieren, denn der höhere Elterngeldbetrag wirkt sich nur einmal negativ auf den Steuersatz aus. In Fall B ist der Betrag zwar niedriger, aber der Steuersatz zwei Jahre lang schlechter und im Jahr 2 umfasst das Einkommen auch noch den Anteil der Frau.

4

Huhu!
Ich werde es genauso machen. Allerdings wird mittlerweile nichts mehr vom EG abgezogen, wenn du nicht mehr als 30h arbeiten gehst, bei gleichzeitigem Bezug von Elterngeld.
Ob dein Mann bei SK 3 am Ende eine Nachzahlung leisten muss, oder nicht, hängt vom Gesamteinkommen ab. Wenn ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgebt, also gemeinsam veranlagt, wovon ich mal ausgehe, wird immer die Steuer des Gesamteinkommens berechnet, nach Abzug der Werbungskosten, Freibeträgen und Co. Das Elterngeld wird als Einkommen mit einbezogen.
Wenn man nachzahlen muss, hat man vorher zu viel bekommen. Dem ganzen kann man entgehen, wenn beide zum Beispiel die SK 4 mit Faktor wählen. Dazu sollte man allerdings das zu erwartende Gesamtjahreseinkommen kennen und muss diese Faktorberechnung jährlich neu beantragen. Ansonsten gibt es aber auch sog. Splittingtabellen, in denen man ablesen kann, wie viel Lohnsteuer man ungefähr zu zahlen hat, je nach Jahreseinkommen.
Wir werden vermutlich die SK 4 lassen oder die SK 4 mit Faktor beantragen. Sollte ich im zweiten Jahr wieder arbeiten gehen und es kommt noch ein Kind hinterher, wird das Elterngeld ja wieder von meinem Einkommen berechnet und dann wäre es blöd, wenn ich wegen der SK 5 weniger Netto gehabt hätte.

5

nochmal zur Klarstellung wegen der TZ-Arbeit....die Einnahmen werden verrechnet, aber nicht einfach abgezogen.... :)