Elterngeld beim zeitlich knappen Steuerklassen Wechsel / Ausklammerung?

Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mich etwas beruhigen oder wenigstens Klarheit schaffen. Meine Frau und ich bekommen Zwillinge. Ich habe relativ spät gelesen, dass der Steuerklassen Wechsel letztendlich die Elterngeldzahlungen stark beeinflussen kann. Schon am nächsten Tag habe ich reagiert und den Wechsel beim Finanzamt beantragt.
Kommen wir zu meiner Frage und den Fakten:
- Mann von Klasse 3 in 5 gewechselt
- Frau von Klasse 5 in 3 gewechselt
- Beantragung im Juni
- neue Steuerklassen im Juli (hab ich am netto Gehalt hart gespürt :-) )
- Avisierter Geburtstermin ist der 30. Januar
- Mutterschutz somit ab dem 19. Dezember
- Juli, August, September, Oktober, November -> 5 Monate, was zu kurz ist damit es sich auf das Elterngeld auswirkt.
Um dies zu kompensieren kann ich den Dezember ausklammern. Dann müsste es doch klappen, oder?
Gilt diese Ausklammerung für den ganzen Dezember oder nur zum Teil?
Meine Frau wäre dann ja mit Ausklammerung 6 Monate in der 5 Klasse und 6 Monate in der 3 Klasse. Wie wird differenziert welche Jahreshälfte zur Berechnung herangezogen wird? Ich meine gelesen zu haben, dass es die "nähere" Jahreshälfte zum Geburtstermin ist. Stimmt das?

Ich möchte mich schon vorab für die Mühe der Beantwortung dieser Frage bedanken und wünsche einen erholsamen Feierabend!

Gruß Philipp

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Der Dezember wird sowieso schon nicht mehr berücksichtigt, da dort der Mutterschutz beginnt. Entscheidend sind die 12 Monate vor MuSchu und da ist die überwiegende Steuerklasse leider die 5 und nicht die 3.
Ich wüsste auch nicht wie das noch zu umgehen wäre. Meines Erachtens könnt ihr da nichts mehr machen.

Vg Isa

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Es wird der Dezember dann nicht ausgeklammert, sprich das komplette Dezembergehalt (und somit den geringen Teil, denn Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss zählen nicht mit rein) genommen für den Monat.
6 Monate reichen, weil dann die letzte Steuerklasse genommen wird.

Man muss sich aber wirklich ausrechnen, ob das bei 13 Tagen ohne Gehalt Sinn macht den Dezember mitzunehmen und somit die neue Steuerklasse oder ob damit der Steuerklassenvorteil weg ist. Wobei natürlich auch das Mutterschaftsgeld nach dem Nettogehalt berechnet wird und somit das ja auf jeden Fall höher ist und bei Zwillingen dann ja auch mindestens 18 Wochen gezahlt wird.

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Danke für die Antwort!
Puh...im Endeffekt wird bei Ausklammerung des Dezembers dann alles im Butter sein?
Warum sollte bei Ausklammerung des Dezembers das Gehalt vom AG über 19 Tage wegfallen? Das hat doch nichts mit der Ausklammerung des Dezembers für das Elterngeld zu tun?
Ach...es wird in der Berechnung des Elterngeldes als 0€ angegeben?
Das Mutterschutzgeld wird dann anhand Sept. Okt. Nov. berechnet?

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" Puh...im Endeffekt wird bei Ausklammerung des Dezembers dann alles im Butter sein?"
Nein, er darf eben genau nicht ausgeklammert werden (dann würde nämlich das Einkommen nicht berücksichtigt und die Steuerklasse auch nicht).

"Ach...es wird in der Berechnung des Elterngeldes als 0€ angegeben?" Genau die 19 Tage, gezahlt wird es natürlich trotzdem, ist aber eine Lohnersatzleistung und zählt somit für das Elterngeld nicht!

" Das Mutterschutzgeld wird dann anhand Sept. Okt. Nov. berechnet? "
Genau bzw. ist das fest 13 Euro täglich, aber der Ag-Zuschuss wird von September-November berechnet ;)

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Noch eine andere Idee, wenn es deiner Frau gut geht, könnte sie nicht auch noch bis zum 31.12. arbeiten oder Urlaub nehmen? Es sind doch “nur” 12 Tage und dann gibt es noch Weihnachten und Wochenende.

Der Mutterschutz vor der Geburt ist doch nicht zwingend. Weiß jemand wie das geht?

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Sie verzichtet einfach auf den Mutterschutz vor der Geburt bis zum...
Aber ich bezweifle, dass das mit einer Zwillingsschwangerschaft so einfach geht, da sind viele ja froh, wenn sie überhaupt bis zum Beginn des Mutterschutzes ihre Kinder noch nicht haben.