Urlaubsanspruch im BV und Mutterschutz

Hallo, ich werde im Internet nicht schlau. Bin seit Juli im BV (Pflegekraft) und mein Mutterschutz beginnt in 4 Wochen. Stehen mir für 2017 noch Urlaubstage zu die ich nach meiner Elternzeit nehmen kann? Erwerbe ich im BV überhaupt Urlaubsanspruch?

1

Ja du hast im Bv und im Mutter Schutz kompletten Anspruch auf Urlaub

3

Oh super!! DANKE

2

Ja,denn du bist in einem Angestelltenverhältnis und bist ja eigentlich auf Arbeit.
Urlaubsanspruch endet mit dem Ende des Mutterschutzes

4

1000 Dank. Das ist ja toll

5

Dann dürftest bis Februar 2018 in mutterschutz sein und dann stehen dir für diese Monate auch Urlaub zu, welchen du natürlich im Anschluss an die Elternzeit nehmen kannst.

6

Mein Chef meinte ich hätte keinen Anspruch. A*****geige 😂 gut gefragt zu haben

7

Was echt? Ist ja ne Frechheit. Mutterschutz zählt in dem Sinne als Arbeit. In Elternzeit steht dir kein Urlaub zu, aber im BV und mutterschutz, steht es dir komplett zu. Selbst wenn du nur ein Tag im März noch im Mutterschutz wärst und deine Elternzeit ab 02.03 wäre, stünde dir sogar der Urlaub für März noch zu.

weitere Kommentare laden
9

Hallo - sonst nur stille Mitleserin, muss ich jetzt doch mal kurz reingrätschen - das ist so nämlich leider nicht ganz korrekt. Wenn Du vor dem BV für die Zeit des BV bereits Urlaub beantragt hattest und dieser genehmigt war (z.b. Im Rahmen der jährlichen Urlaubsplanung, die verbindlich für alle gilt oder im Rahmen der Dienstplanung), dann gilt dieser Urlaub als genommen - so hat der europäische Gerichtshof entschieden, und diese Norm gilt auch hier. Das wissen viele Arbeitgeber nicht, solange sich Dein AG darauf nicht beruft, würde ich mich auch doof stellen und widersprechen, aber gerade in der Pflege ist das Urteil durchaus bekannt und gerne genommen, um Geld zu sparen 😐

10

Oh ok. Dann stelle ich mich dumm. Macht er ja schließlich auch. Wenn ich aber am 30.11 in Mutterschutz gehe stehen mir dann für dez und November Urlaub zu?

11

Huhu! Da dein Mutterschutz ja bis zum Jahresende geht, hast du für dieses Jahr den vollen Urlaubsanspruch, nur eben ggf gekürzt um den, der im bv schon verplant war. Ggf geplanter Urlaub in der Zeit des regulären Mutterschutzes fällt nicht unter diese Regelung und steht dir daher voll zu. Gekürzt wird dein Urlaub erst ab nächstem Jahr, wenn du in elternzeit gehst, und dann kann auch nur für volle Monate der Elternzeit gekürzt werden. Als Beispiel: würdest du vom 15.01. bis 15.03. in Elternzeit gehen, könnte dir nur 1/12 Urlaub gekürzt werden, nämlich für Februar. Hoffe, das war hilfreich 😊

weitere Kommentare laden