Elterngeld - Auszahlung Resturlaub

Guten Tag,

ich benötige für die Stellung des Elterngeldantrages Eure Hilfe.

Folgende Situation:

Mein Entbindungstermin ist der 24.11.2017, für 2017 stehen mir noch 19 Tage und für 2018 vermutlich 3 Tage Resturlaub zu. Mutterschutz vom 13.10.2017 bis 19.01.2018. Ich stehe in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst. Mein Arbeitgeber zahlt mir den Resturlaub 2017 im Dezember und für 2018 im Januar aus, Auszahlung des Gehaltes immer am 30. des Monats.
Wie wirkt sich die Auszahlung des Resturlaubs auf das Elterngeld aus? Ich möchte gerne die ersten 12 Lebensmonate des Kindes Elterngeld beantragen (mein Ehemann den 1. LM und vermutlich den 9. LM). Ich möchte keine Abzüge des Elterngeldes auf Grund der Auszahlung. Eine Übertragung des Urlaubs auf die Zeit nach der Elternzeit ist seitens des Arbeitgebers nicht vorgesehen.
Vielen Dank vorab.

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Wenn der AG das richtig macht stellt die Urlaubsabgeltung eine Einmalzahlung dar die für die Elterngeldberechnung nicht relevant und damit auch im Elterngeldbezug nicht relevant ist.
Allerdings: "Eine Übertragung des Urlaubs auf die Zeit nach der Elternzeit ist seitens des Arbeitgebers nicht vorgesehen." damit verstösst der AG gegen https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Absatz (2):
"(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren."

Du kannst also die Auszahlung auch ablehnen.

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Danke dir für deine Antwort.
Da stellt sich also die Frage an das Lohnbüro, wie es ausgezahlt wird. Oh man. Wie kompliziert.

Danke auch für den Hinweis, das ich die Auszahlung ablehnen kann. Aber ich möchte schon gerne wieder zurück, da möchte man ja nicht unbedingt negativ auffallen.

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Mein AG hatte mit dringend davon abgeraten , den Urlaub auszuzahlen (laut ihm negative Auswirkung auf das Elterngeld ). Ich hab mich damit dann aber nicht weiter befasst, da er mir auch mitteilte , dass ich Anrecht darauf habe den Urlaub nach Rückkehr aus der Elternzeit zu nehmen. So werde ich es auch handhaben. Ob eine Auszahlung als „Einmalzahlung“ keine Auswirkung auf das Elterngeld hat, kann ich Dir aber nicht genau sagen- da kommen sicher noch andere Antworten dazu.

Alles Gute

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Im öD kann der AG dir den Urlaub eigentlich gar nicht auszahlen, weil er sich ja an das BEEG und das BurlG halten muss und demnach bleibt der Urlaub bis nach der Elternzeit erhalten.