BV direkt im Anschluss an Elternzeit von Kind 1

Hallo,
ich bin aktuell im 6. Monat mit Wunder Nummer zwei schwanger und nun plagt mich eine sehr wichtige Frage. Und zwar habe ich bis zum 2. Geburtstag meines ersten Kindes im Dezember noch Elternzeit bzw. bis einen Tag vorher. Ich werde dann nahtlos in ein BV rutschen und nicht wieder anfangen zu arbeiten. (Das steht fest das es ein BV aufgrund meines Berufes gibt sowie in meiner ersten SS auch!) so nun meine Frage:
Für das BV werden die letzten drei Monate Gehalt zugrunde gelegt. Im letzten Jahr hatte ich ja aber gar kein Gehalt und davor ein Jahr Elterngeld. Also woran muss sich mein AG jetzt orientieren für die neu Berechnung meines BV Gehaltes (Mutterschaftslohn) ? Da es bei meinem ersten schon nicht rund lief muss ich selbst unbedingt wissen ob mein Chef sich da richtig dran hält. Das ganze wird über die sogenannte U2 ja eh durch die Kasse zurück erstattet. Also meinem AG....
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Liebe Grüße Nada

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Du müsstest das Gehalt bekommen, das du verdienen würdest, wenn du kein BV hättest.

Du weißt ja, mit wieviel Stunden du wieder einsteigen würdest? Oder habt ihr euch da noch auf nichts geeinigt?

Vg Isa

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Hallo, danke für die schnelle Antwort. Jain, also zu dem Zeitpunkt wo wir einen Termin ausgemacht hatten, um den Wiedereinstieg zu besprechen, war ich schon wieder schwanger und verkündete es da. Plan war aber vor eintreten der ss, dass ich ihm mitteile das ich voll wieder einsteige. Nur gesagt oder schriftlich festgehalten ist bis dato nichts. Also im Prinzip müsste man doch dann von vollem Wiedereinstieg ausgehen wenn nichts gegenwärtiges festgehalten wurde oder? LG

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Ja, dann würde man von Vollzeit beim Wiedereinstieg ausgehen.
Zu beachten ist natürlich, sollte es aus irgendeinem Grund nicht zum BV kommen, muss man dann diesen Vollzeitvertrag auch ab sofort erfüllen.

Vg Isa

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Es gilt das, was offiziell und schriftlich vereinbart wurde. Wie hast du denn vor der EZ gearbeitet? Wenn das Vollzeit war und du nie auf TZ runtergeschraubt hast, hast du auch nach der EZ wieder eine VZ - Stelle und somit ab BV das Vollzeitgehalt.

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Vielen Dank für eure Antworten ihr habt mir sehr geholfen. Habe vorher VZ gearbeitet und wurde nie runter geschraubt. Perfekt 👌🏼 vielen Dank noch mal. LG