Geschickter Zeitpunkt für EZ-Antrag

Liebe Eltern,
jetzt im 4./5. Schwangerschaftsmonat möchte mein Chef schon mal grob wissen, auf welche Elternzeit er sich einstellen soll. Ich habe einerseits noch nicht alles organisiert, weiß also nicht, ob alles so klappt. Andererseits möchte ich auch nicht dem Chef monatelang Zeit lassen, sich Argumente/Bedingungen zu überlegen. Bei schriftlichem Antrag ist der Arbeitgeber ja nach 4 Wochen gebunden; aber bin ich dann auch an meinen Antrag schon im 5. Monat gebunden??
Wäre super, wenn mir das jemand beantworten kann:-) Lieben Dank!

Wann habt Ihr schriftlichen EZ-Antrag gestellt?

Anmelden und Abstimmen
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Elternzeit wird nicht beantragt, sondern angemeldet und das geht erst nach der Geburt.
Dies muss innerhalb einer WOche geschehen und genau so habe ich das auch gehandhabt und ich bin in einem sehr großen Unternehmen ;) (öD).

Der AG ist an die Anmeldung immer gebunden, du nach der Geburt die nächsten zwei Jahre auch.

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Danke, aber das stimmt nicht. ElternGELD wird nachgeburtlich beantragt, ElternZEIT aber spätestens 7 Wochen vor Beginn. Und Beginn ist meistens ab Geburt. Nach schriftlicher Mitteilung kann der Arbeitgeber 4 Wochen widersprechen, wie ich es geschrieben habe...

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Sorry, aber informiere dich richtig.

1. Elternzeit beginnt in der Regel (bei Müttern) nach dem Mutterschutz, der dauert 8 WOchen, also ist die Anmeldung erst eine Woche nach der Geburt notwendig.

2. Der Elternzeit kann der AG nicht widersprechen, nur TZ in Elternzeit. Deshalb beantragst du ja Elternzeit auch nicht, sondern meldest an. Ergo der AG bekommt es nur mitgeteilt und wird dazu nicht befragt!

Elternzeit ab Geburt gibt es nur ohne Mutterschutz bei Vätern also!

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Die Antwortmöglichkeiten sind also totaler Unsinn!

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Da deine Antwortmöglichkeiten alle irgendwie Mist sind:
angemeldet habe ich meine Elternzeit in der ersten Woche nach Geburt des Kindes, so dass die Anmeldung 7 Wochen vor Elternzeitbeginn beim AG war.
Mit dem Chef vorher mal besprochen hatte ich das auch - nur, dass der Chef einfach während meines Mutterschutzes gegangen ist :-)

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Klasse, und wann „vorher“ hast Du das mit dem Chef besprochen?
Es geht doch um Folgendes:
1. habe ich nach der Geburt schon ohne EZ-Antrag genug zu tun.
2. geht es mir offensichtlich um Elternteilzeit, die ich für‘s zweite Lebensjahr beantragen will, dafür gibt es nämlich besagte 4-Wochen-Frist für den Arbeitgeber, der aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann. Und ja, ich habe mich informiert.
3. ist der springende Punkt ja der, dass ich meine Pläne nicht ohne 4-Wochen-Frist (d.h. schriftlichen Antrag) offenbaren will. Denn wenn der Chef lange Zeit hat, eine Schwangerschaftsvertretung für 2 Jahre einzustellen, dann ist das ein dringender betrieblicher Grund zur Ablehnung meiner Elternteilzeit im zweiten Lebensjahr und ich stehe wahlweise ohne Geld oder ohne Kündigungsschutz da.
Also nochmal meine Frage: Wenn ich den EZ-Antrag schon jetzt schriftlich stelle, bin ich dann gleich dran gebunden, oder erst 7 Wochen vor Geburt?

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Grob hatte ich das tatsächlich erst zwei Monate vor Mutterschutzbeginn gemacht. Genauer dann sogar erst mit der Anmeldung selbst.
Und nein, aus deiner ursprünglichen Frage war nicht im Ansatz zu erkennen, dass es dir um einen Antrag auf Teilzeitarbeit in Elternzeit ging.
Ganz davon abgesehen kostet die Formulierung der Anmeldung nicht wirklich viel Zeit. Die kann man ja auch vorher bis auf die Daten schon fertig haben, nach der Geburt kurz Daten einfügen, ausdrucken, unterschreiben, ab zum Arbeitgeber/zur Post damit und gut.

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Du schreibst aber echt einen Unsinn, und deine Antwortmöglichkeiten kann keiner anklicken.

Bist du sicher, dass du dich informiert hast??

Elternzeit wird nicht beantragt sondern angemeldet, da der AG da keinerlei Mitspracherecht hat!

zudem beginnt die Elternzeit erst nach dem Muttershcutz und somit wird sie nach der G3eburt angemeldet.

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Was bist Du nur so freundlich... so gehässig untereinander sind wirklich nur die deutschen Mütter

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Gehässig weil ich deinen Unsinn richtig gestellt habe? So wie susannea schon, die dir auch die richtigen Tipps gab?

Übrigens ist eine Elternzeitvertretung kein dringender betrieblicher Grund TZ in Elternzeit abzulehnen.

Also nochmal: informiere dich lieber richtig!

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Warum mißtraust du deinem Chef eigentlich so? Dass er Interesse an deiner Planung hat lässt sich doch nachvollziehen?

Ich hatte mir im Vorfeld alles genau überlegt und daher praktisch bereits bei Bekanntgabe der Schwangerschaft die Karten auf den Tisch gelegt. Für mich fühlte es sich so richtig an und mein Chef war happy... bis ihm die Personalerin sagte dass ich JEDERZEIT zurück rudern und es ganz anders machen könnte... Das hat jedoch keinen rechtlichen Rahmen sondern wird bei uns im Konzern so gehandhabt. Im übrigen habe ich bisher Wort gehalten, bin wieder eingestiegen, behalte mir aber vor, mein Arbeitszeitmodell bei Bedarf anzupassen

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... weil er sich bereits über mein Wegbewerben vor Kurzem gefreut hat.
Vielen Dank für Deine Antwort