Bv, eltedngeld und Mutterschaftsgeld.

Hi,
Hab ein individuelles Beschäftigungsverbot und mein Arbeitgeber møchte ab diesen Monat nicht mehr zahlen. Darf er das? (450€ job)

Außerdem schickt er mir keine Lohnabrechnungen mehr seit November und verweigert dies. Aber ich brauche diese doch für den Elterngeld Antrag oder?

Und ich bin Familien versichert und stelle den Mutterschaftsgeld Antrag bei dem Bundesamt dafür brauche ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Diese will er mir nicht zuschicken.
Werde ich jetzt gar nichts davon bekommen?
Hoffe jemand kennt sich aus🙁

LG Michelle

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Ich bin auch im BV.
Also bei mir zahlt mein AG und er kann sich das anschliessend von der KK wieder holen.
Eine Abrechnung bekomme ich.
Die Zahlung einfach einstellen dürfen sie nicht.

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Ganz genau. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, kann es sich aber wiederholen. Lohnbescheinigungen stehen dir zu, geh sofort zum Anwalt!
Aber ich glaube du bekommst eh das Minimum während der Elterzeit... also ich meine das sind 300 Euro.

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"Aber ich glaube du bekommst eh das Minimum während der Elterzeit... also ich meine das sind 300 Euro. "
Wie kommst du denn darauf, bei einem Minijob erhält sie ja mindestens 98,6% bis 100% ihres bisherigen Einkommens. Also kann es gut sein, dass es mehr ist. Bis zu 361 Euro sind möglich als Elterngeld nur beim Minijob!

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Hallo.
An sich wird das Gehalt bei einem bv von der Krankenkasse übernommen.
Deine Lohnzettel stehen dir auf alle Fälle zu. Zur Not frag beim Amt nach ob auch Auszüge reichen, denn bei einem bv bekommst du glaube ich auch keine Lohnzettel.

Hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend
Lg

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"An sich wird das Gehalt bei einem bv von der Krankenkasse übernommen. "
Nein, die U2 übernimmt es, aber der Ag muss es auszahlen und sich dann über die Minijobzentrale wiederholen. Geht bei Minijobs nicht mehr über die KK!

"denn bei einem bv bekommst du glaube ich auch keine Lohnzettel. "
Doch natürlich, er muss ja belegen, was er ihr bezahlt hat, damit er es sich wieder holen kann. Also der AG braucht sie sogar auch!

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"Hab ein individuelles Beschäftigungsverbot und mein Arbeitgeber møchte ab diesen Monat nicht mehr zahlen. Darf er das? (450€ job) "
Nein, natürlich nicht, warum auch?!?
Sollte er nicht zahlen, bitte die Minijobzentrale ihm das zu erklären, dass er natürlich zahlen muss, genauso mit den Lohnabrechnungen, die du natürlich brauchst und dir spätestens auch Verlangen auch gegeben werden müssen (nicht zugeschickt!).

"Und ich bin Familien versichert und stelle den Mutterschaftsgeld Antrag bei dem Bundesamt dafür brauche ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Diese will er mir nicht zuschicken. "
Dann lass sie abholen oder kläre das auch über die Minijobzentrale, evtl. können die dir auch entsprechende Bescheinigung ausstellen.

"Werde ich jetzt gar nichts davon bekommen? "
Kann nur dauern und muss im Zweifelsfall eingeklagt werden.

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Also ich hätte da eher mal noch eine Frage oder auch zwei...

Was ist das denn für ein 450€-Job ?
Arbeitest du jeden Monat Unterschiedlich und bekommst mal 300€, mal 140€, oder auch mal 445€ ? Sprich für so viel wie du gearbeitet hast ?
Oder gehst du jeden Montag fest 8 Stunden arbeiten und es ist ein Fix gehalt ??

Weil ich könnte mir gut vorstellen, das wenn es das erste ist, das der Chef sogar recht hat....
Ich bin auch im BV, aber ich arbeite fest 39h die Woche und habe immer das gleiche Gehalt. Durc das BV bekommt mein Arbeitgeber ja das Geld irgendwie zurück.

Aber 450€ Job, kenne ich nur so das wenn man nicht arbeitet eben auch kein Gehalt hat, also es jeden Monat anderst ist. Was soll der Chef denn dann zahlen?
Dabei ist man ja auch nicht versichert und hat keine Abzüge...

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Ihr steht das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu... https://dejure.org/gesetze/MuSchG/11.html

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