ERBEN

von einer Freundin von mir ist der Ehemann unerwartet gestorben. Das Haus in dem sie lebten hat er vor der Ehe erworben und er stand allein drin. Seine Eltern haben dafür gebürgt. Ein Testament gibt es wohl nicht.. wird sie das Haus jetzt erben?

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Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die berücksichtigt eigentlich keine Bürgen, wohl aber z.B. Kinder.
Interessant wäre es noch zu wissen, was im Grundbuch steht. Denn das zählt definitiv immer. Eventuell gibt es auch noch andere notarielle Verträge der Eltern mit dem Verstorbenen.

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Was im Grundbuch steht weiß ich leider nicht. Das liegt wohl bei den Eltern des Verstorbenen und die lassen meine Freundin nicht ran... Kinder gab es nicht

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Einen Grundbucheintrag kann man bei der Gemeinde einsehen.

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Es erben Frau und Kinder, sonst niemand.
Allerdings muss man wissen, wie das mit dem Bürge geregelt ist oder Verträge bestehen.

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Wenn es aber keine Kinder gibt, erben die neben der Frau auch seine Eltern

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Das stimmt.

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Na das sind ja tolle Aussagen...
Ein Grundbuch liegt bei niemandem zu Hause rum. Das Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht ist der richtige Ansprechpartner. Und natürlich kann man dort Auskünfte einholen. Die Nennung eines Grundes reicht vollkommen aus. Sie kann notfalls auch einen Rechtsanwalt beauftragen, der diese Dinge für sie regelt.
Wenn kein Testament besteht, erbt die Frau neben den Kindern zu 50 %.
Wenn den Eltern des Mannes das Haus natürlich offiziell gehört, dann erbt sie das natürlich nicht. Komische Ehe, in der man das nicht weiß.

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Deine Freundin sollte so oder so aber auch bedenken, dass das Haus vermutlich noch nicht abbezahlt ist. Sie erbt also im Falle eines Falle auch die noch vorhandenen Schulden, die auf dem Haus lasten und müsste die Eltern des Mannes ggf. auszahlen bzw. sich mit ihnen darüber einigen, was mit ihrem Anteil oder ihrer Bürgschaft geschieht. Normalerweise wird bei Bürgschaften eigentlich auch vorab (ggf. notariell) geregelt, was im Todesfall des Kreditnehmers geschieht. Das wäre dann auch interessant zu wissen.
In jedem Fall würde ich mir anwaltlichen Rat dazu holen, damit sie schlimmstenfalls nicht einen Haufen Schulden beim Erbfall annimmt.