Mutterschaftsgeld mit in Elterngeld berechnung

Hallo zusammen,

wie alle hier habe ich eine Frage zum Elterngeld.
Mein ET ist der 02.04 also würden ja die Monate April 17 - März 18 für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtig werden, richtig?
Oder werden die 6 Wochen Mutterschaftsgeld ausgeklammert? Oder gibt es im Antrag irgendwo ein Häkchen das man setzen muss, das mein Mutterschaftsgeld mit in die Berechnung für das Elterngeld fließt.
Mein Mutterschutz beginnt am 19.02.

Bei mir ist es so das ich nicht jeden Monat das selbe Verdiene und mein Verdienst schwankt schon mal um gut 500€. In meiner Branche ist im Januar und Februar nicht so viel los das ich 2017 im Januar und Februar nicht so viel Verdient habe, wie in den anderen Monaten, also würde es für mich lohnen mein Mutterschaftsgeld mit in die Elterngeldberechnung einfließen zu lassen.

Danke schon mal für wertvolle Tipps.

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Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und geht daher mit 0 in die Berechnung des Elterngeldes mit ein.
Wenn du aber z.B. erst am 25. eines Monats in Mutterschutz gehst, können die ersten 24. Tage des Monats auf Wunsch mitberechnet werden, da gab's ja normales Gehalt.

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..Jetzt muss ich mal blöd nachfragen. Wie "beantragt" man das denn genau?
Ich habe ab dem 25.Mutterschutz. Und mir geht so ja theoretisch ein ganzer Monat flöten in der Berechnung.
Da ich nicht ein komplettes Jahr vor dem Kind gearbeitet habe, wäre ich natürlich froh, wenn wenigstens die 24 Tage vorher berechnet werden...

Danke!
Mery

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Such dir mal den Antrag im Internet raus, in Bayern gibts den z.B. auch online und man kann ihn, soweit möglich, auch schon ein paar Wochen (6 oder so?) vor Geburt ausfüllen und speichern. Da gibts genau die Frage zum Bemessungszeitraum, inkl. vorgeburtlichem Mutterschutz oder nicht.

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DAs Mutterschaftsgeld wie nie mit eingerechnet, denn es ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Wird sich also vermutlich nicht lohnen, denn es würde von den Monaten nur das Einkommen aus Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden, nicht Mutterschafsgeld und AG-Zuschuss.

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Hallo,

Wenn du ab Februar in Mutterschutz bist, dann sind Februar 17- Januar 18 deine berechnungsmonate.

Lg