Steuererklärung nach mutterschaftsgeld

Hatte einen Brief von der Krankenkasse im Briefkasten. Da ich Krankengeld und Mutterschaftsgeld im Vorjahr erhalten habe. Jetzt soll ich mich beim Finanzamt melden wegen einer Steuererklärung.
Meine Frage ist nun, wieso soll ich plötzlich eine Steuererklärung machen ?

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Weil du Lohnersatzleistungen bekommen hast. Da diese zwar nicht steuerpflichtig ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

LG

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Ich kann mir nicht vorstellen dass jeder der in der Schwangerschaft mutterschaftsgeld bezogen hat eine Steuererklärung machen muss ?
Diese
Muss ich doch dann immer machen wenn man einmal damit angefangen hat ?

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>> Muss ich doch dann immer machen wenn man einmal damit angefangen hat ? <<
Falsch. Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn Du eine abgeben musst. Und das muss man nunmal, wenn man Lohnersatzleistungen erhalten hat. Somit muss JEDE die Mutterschaftsgeld erhalten hat auch eine Steuererklärung abgeben.

Und wenn Du keine Steuererklärung abgeben musst, empfiehlt es sich dringend, das Du es trotzdem tust. Dann ist die Chance nämlich verdammt hoch, das Du Geld vom Finanzamt wiederbekommst (falls Du im Veranlagungszeitraum Steuern gezahlt hast).

Grüsse
BiDi

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Das regelt Paragraph 46 EStG.
Bei Mutterschutzgeld und Krankengeld über 410 € im Jahr muss man eine Steuererklärung abgeben. Bei Steuerklasse 3 und 5 auch.

(Warum gibt es das Zeichen für den Paragraphen nicht in meiner Handy Tastatur?)

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Ich habe den § heute auf dem s gefunden (Samsung). iPhone-User: das § befindet sich unter dem &.

:)

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Vielen Dank. Bei meinem Handy habe ich es sehr versteckt gefunden. Erst auf die Zahlen, dann auf =\< Zeichen und anschließend lange auf ¶ drücken. Gut dass ich für die Arbeit eine normale Tastatur habe, um ein Zeichen § zu schreiben.
Gute Nacht

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Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

(1) (weggefallen)

(2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,

1.
wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;

Das heißt auf Deutsch: wenn man in einem Kalenderjahr sowohl Arbeitslohn als auch Lohnersatzleistungen bezogen hat, ist man verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen.

Man ist NICHT verpflichtet eine Einkommensteuererklärung einzureichen, wenn man ausschließlich Lohnersatzleistungen bzw nur Progressionseinkünfte bezogen hat (Weil kein Einkommen vorliegt).

LG