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Der Sohn meines Mannes (aus erster Ehe) bekam während seines Studiums von uns das WG-Zimmer und die Unterhaltskosten des Autos finanziert und 750€ mtl. zur Verfügung.


Er hat nicht nebenher arbeiten müssen und hat es auch nicht getan.



Meine Schwester hat nur ihr Kindergeld damals bekommen und hat sich das gesamte Studium einschl. Wohnkosten etc. zusätzlich erarbeiten müssen.


Ich wünsche mir für meine Kids, die noch ein paar Jahre brauchen, ein Mittelmaß aus beidem.

Vielleicht Zimmermiete + Fahrtkosten für nachhause-Fahrten plus Taschengeld 300€ ?

ich denke damit verhungert kein Student und wer mehr braucht muss arbeiten gehen.

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Ich habe es an andere Stelle schon geschrieben und beschreibe jetzt mal, was unsere Gedankengänge sind.

Mein Mann verdient weniger als ich und arbeitet jetzt auch Teilzeit. Trotzdem würde natürlich weiterhin der kindesunterhalt gezahlt.

Im Grunde finanziert mein Mann seine Tochter und sich und ich mich und die gemeinsamen Kinder und noch einiges mehr.

Nun geht die Tochter aus erster Ehe ins Studium. Seit 1,5 Jahren laufen nun die Unterhaltungen dazu immer gleich ab.

Seine Ex, die auch sehr wenig verdient, möchte dass er sich verpflichtet eine bestimmte Summe x zu zahlen. Er hat darauf gesagt, dass sie doch Bafög beantragen könnte, da sie den Anspruch auf den Höchstsatz hat.
Da ist die Ex total ausgeflippt, weil sie der Meinung ist, dass es nicht sein kann, dass er jetzt so billig davon kommt, ich würde genug verdienen und es würde ihm im Gegensatz zu ihr so gut gehen.

Wir haben dann der Tochter das ganze erklärt. Am Ende stand folgendes Angebot im Raum: wenn sie auszieht, bekommt, die Tochter Bafög, die beiden Elternteile steuern je 100 Euro dazu. Falls Sie Kindergeld bekommt (was wohl so ist) soll die Ex das behalten, weil es sonst knapp wird mit der Wohnung (noch ihrer Aussage) und sie vielleicht ausziehen müsste.
ich als Stiefmutter bezahle die semestergebühren und Ausgaben für Materialien wie Computer und Bücher und lege monatlich 200 Euro an, damit sie am Ende schuldenfrei aus dem Studium kommt.

Riesedrama, ich würde der Mutter unterstellen, das sie nicht alleine für ihr Kind sorgen kann. Kontaktabbruch usw. damit ist auch mein Angebot vom Tisch. Ich bin hier nicht der Geldesel.
Nun, nachdem der Kontakt der Tochter langsam wieder kommt, kommen auch wieder die Fragen, ob er denn nicht eine bestimmte Summe zusichern könnte.

Und Man fragt sich, warum man nicht einfach diesen blöden bafögantrag stellen will.

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Hallo

Geht zum Ja und lasst es ausrechnen, was ihr zusteht. Sie ist nämlich im Rang hinter eurem Kind und dir dran, also ganz als letztes! Sie ist nicht mehr priviligiert. Sie darf sich nicht weigern, Bafög zu beantragen, das ist vorrangig.
Das, was das Ja euch ausrechnet was er zahlen muss, davon musst du den Bafög Betrag und das Kindergeld abzieen. Kann gut sein, das er nicht zahlen muss!

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Kann es sein, dass die gute Ex mehr verdient, als sie angibt und das würde mit stellen des Bafög Antrages herauskommen?

Anders kann ich es mir nicht erklären. Denn mit deinem wirklich großzügigem Vorschlag würde sie ja am Ende das Bafög mit einem Schlag zurückzahlen können.

Im übrigen würde ich keinen Cent mehr anbieten. Die sollen den Weg über Bafög gehen und DEIN MANN also ihr VATER zahlt dann noch, was er muss. Das wird wahrscheinlich bei so vielen unterhaltsberechtigten eh nix sein.

Dann hat die Mutter Pech gehabt. Doof fur die Tochter, aber warum solltest du für ein „fremdes“ Kind zahlen, wenn du auch noch Kinder hast?

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Hallo,
ich habe es das erste mal erst in einem Jahr vor mir. Es wird 500 Euro zum Leben überwiesen werden. Wohnung und PKW wird von uns gezahlt. Halt klein. Beides. Das Kindergeld gibt es dann nicht extra.

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Mein Sohn hat keinen BAföG-Anspruch. Er erhält insgesamt 870,- € an Unterhalt (Vater, ich, Großeltern; der Löwenanteil erfolgt durch mich, da ich das größere Gehalt habe). Zusätzlich zahle ich die Krankenkasse in Höhe von ca. 90,- €, seit er nicht mehr familienversichert werden kann. An Miete zahlt er 330,- €

Wir haben uns an https://www.studentenwerke.de/de/node/991 orientiert. Die Großeltern haben haben mit einem Zusatzbetrag aufgestockt:

"Höhe des Unterhalts
Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, können in der Regel 735 Euro monatlich als Unterhalt von den Eltern verlangen. Das ist der Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 2018), die das Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt. Sie ist die anerkannteste Empfehlung zur Höhe des Unterhalts.

In den 735 Euro sind die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung der Studierenden und eventuelle Studiengebühren nicht enthalten. Voneinander getrennt lebende Eltern müssen den Gesamtbetrag im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Einkommen zahlen."

LG
o_d

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Nachtrag: Zu größeren "Anschaffungen" (Winterjacke, Winterstiefel...) gab es bisher immer einen Zuschuss.

Er jobbt immer mal und kann Dinge wie Nebenkostennachzahlungen selbst wuppen.

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Herrjeh: Noch ein Nachtrag - ich habe das angesichts meiner beruflichen Vorerfahrung damals überschlägig berechnet, bei Studienbeginn BAföG-Anspruch von ca. 80,- €. Wir haben dann beschlossen, dass wir uns (ihm) den Driss mit Antrag etc. pp nicht antun und uns so geeinigt. War bei uns aber eh immer friedlich in Sachen Geld.

Habe gerade nur kurz quer gelesen. Zahlt nur, was ihr müsst und besteht auf offizieller Berechnung (kann man übers BAföG-Amt/den Bescheid) bekommen.

LG
o_d

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Moin!

Bei mir war es damals so, dass ich BaföG im Höchstsatz und Kindergeld bekam.

Bei Freundinnen, deren Eltern zu viel verdient haben, orientierten sich viele am BaföG-Satz und zahlten den an die Kinder. Wenige zahlten auch mehr. Aber nicht jeder finanziert z.B. dem Kind einen Studienplatz in einer anderen (womöglich sauteuren) Stadt, wenn es das Studium auch am Wohnort der Eltern gibt.

Was mich damals erschreckt hat, ist, dass ich gleich mehrere kannte, deren Eltern einfach gesagt haben, wir können bzw. möchten nichts zahlen... klar kann das Kind die Eltern verklagen, aber wer macht das schon #kratz Sich dann komplett finanzieren zu müssen ist echt hart!

LG, Nele