§7 Freistellung Mutterschutzgesetz

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein kleines aber feines juristisches Problem mit der Personalverantwortlichen aus meinem Betrieb. Wenn ich kurz das Problem erläutern darf:
Ich arbeite 40h pro Woche in einem Betrieb mit Gleitzeitregelung. Ich darf also kommen und gehen wann ich möchte. Es gilt lediglich eine Kernarbeitszeit von 09:00-14:00 Uhr, in der ich täglich anwesend sein muss.

Laut §7 des MuSchG ist der Arbeitgeber zur Freistellung aller zur Durchführungen der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangeren verpflichtet (Bsp.: die drei großen Ultraschalluntersuchungen).

Nun zu meiner Frage: Aus Rücksicht auf meinen Arbeitgeber versuche ich alle Arzttermine so spät wie möglich zu vereinbaren. Das klappt natürlich nicht immer. Nun hatte ich am Dienstag meinen 2. Ultraschalltermin von 15:30-16:40 Uhr (mit Wartezeit).

Meine Kollegin aus der Personalabteilung ist der Meinung, dass ich die entgangene Zeit nacharbeiten muss, da der Arzttermin außerhalb der Kernarbeitszeit lag.

Ich fühle mich ein bisschen verarscht. Da lege ich meine Termine extra spät in den Nachmittag hinein und werde nun "bestraft"?

Könnt Ihr mir bitte eine Meinung geben, wer hier Recht behält? Merci und ein schönes Wochenende #blume

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Google das mal, es gibt etliche Artikrl kn denen klar gesagt wird, dass die Mitarbeiterin bei vollen Bezügen für Vorsorgeuntersuchungen freigestellt werden muss. Volle Bezüge heißt also, dass du das nicht nacharbeiten musst.

Siehe z.B. Artikel der Zeit online „Die schwangere Mitarbeiterin für Arzttermine freistellen?“

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oder auf „das.de“ der Artikel „Mutterschutz Arztbesuche“,... dein AG sollte froh sein, dass du dir schon Mühe gibst die Termine nach Möglichkeit in die Freizeit oder zumindest außerhalb der Kernarbeitszeit zu legen. Wenn der Arzttermin um 15:30 beginnt kannst du doch an dem Tag um 7:30 Ihr anfangen, oder nicht? dann kommt es sogar noch hin?!

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Irgendwelche Zeitungsartikel sind allerdings keine Rechtsgrundlage für so eine Aussage.

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Immer eine Bescheinigung geben lassen von der Uhrzeit oder ärztlich behandelt wurdest in der Praxis. Heißt Anwesenheitsbescheinigung.

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Ja, so clever war ich zum Glück beim letzten Arzttermin #pro

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Na dann kann die gute Dame sie solange auf der Stuhl dreht wie sie will🤣🤣
Viele Unternehmen Gleitzeit versuchen dass, eine Freundin im öffentlichen Dienst die hat sogar einen 41 Stunden Woche und das genau das gleiche.

Und obwohl sie Privatpatienten ist bekommt sie auch nur die Termine die frei sind.

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Das Problem kenne ich leider auch. Bin derzeit mit dem Personalrat etc an der Sache dran.

Grundsätzlich ist man wohl freizustellen.
Ein "Problem" kann es aber wohl tatsächlich geben, wenn man Gleitzeit hat. Wenn Du grundsätzlich kommen und gehen kannst wie Du willst, dann liegen theoretisch die Termine immer ausserhalb der Arbeitszeit, weil Du so gesehen keine feste Arbeitszeit hast. Das müsste dann aber wohl expliziet intern extra durch irgend welche Weisungen etc geregelt sein.

Wenn Du einen Personalrat hast würde ich den auf jeden Fall einschalten. Da sollen die dich unterstützen, schlau machen und fur Dich "kämpfen"

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Naja, also wenn der Kampf weitergeht, liegt es ja nahe, dass zukünftig alle Schwangeren ihre Arzttermin IN die Kernarbeitszeit legen. Ich finde diese Diskussion so blöd, da ich mir schon bei der Terminvergabe Mühe gebe...

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Ps: einen Personal- oder Betriebsrat gibt es bei uns nicht.

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Es ist ganz normal dass man seine Termine wenn möglich in der Freizeit wahrnimmt. Bei dir kann die Freizeit doch schon um 14:30 Uhr beginnen, wenn du um 6 Uhr zu arbeiten anfängst. Was soll daran nicht ok sein?

In der Broschüre des BMFSFJ (Bundesministeriums) kannst du nachlesen, dass du die Termine wenn möglich in die Freizeit legen sollst. Und der Termin fällt nicht in die Kernzeit. Da könnte man ja auch argumentieren, ich kann von 6 - 20 Uhr arbeiten, insofern kann ich auch die Termine um 19 Uhr noch bezahlen lassen. Auch 19 Uhr kann als Arbeitszeit zählen.

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Wenn man Gleitzeit hat ist es wirklich nicht so einfach mit der Freistellung.
Und ich weiß wovon ich spreche, weil ich auch Gleitzeit habe :-)

Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet dich freizustellen - aber noch mehr bist du verpflichtet die Termine außerhalb deiner Arbeitszeit zu legen.

Ich versuche Zb die Termine möglichst früh zu bekommen, am besten bis 9 Uhr morgens. Danach fahre ich zur Arbeit und arbeite meine 8 Stunden, bin dann halt teilweise bis um 20 Uhr in der Arbeit.

Nächste Woche habe ich einen nachmittagstermin, da gehe ich dann schon um 6 Uhr in die Arbeit und habe dann am frühen Nachmittag Feierabend.

Einen Termin hatte ich zur feindiagnistik um 13 Uhr, da war ich halt davor in der Arbeit und danach auch wieder und die Zeit wurde mir auch gut geschrieben.

Wenn dein Termin um 15:30 Uhr war verstehe ich das Problem nicht.
Wenn du um 6 anfängst zu arbeiten, dann bist du ja um 14:30 Uhr fertig ?!

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Hallöchen,

erinnert mich an folgenden Thread:

https://m.urbia.de/forum/2-schwangerschaft/5023583-untersuchung-in-der-arbeitszeit?page=2#p-34477784

Lies dir das mal durch, vor allem die Antworten von Smokefighter. Du musst die Zeit nicht nacharbeiten, wenn die Termine sich nicht anders legen lassen (auch nicht bei Gleitzeit).

LG Babymatz

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In ihrem Beispiel hätte sie aber einfach nur um 6 Uhr im Rahmen ihrer Gleitzeit anfangen können zu arbeiten, dann wäre sie bis 14:30 Uhr fertig gewesen und hätte nach der Arbeit zum Arzt gehen können.

Gleitzeit bedeutet doch nicht:
Wenn ich mich um 15 Uhr mit Freundinnen treffe, fange ich um 6 Uhr an zu arbeiten um pünktlich Feierabend zu haben.
Wenn ich aber um 15:30 Uhr zum Arzt muss, dann schlafe ich erstmal aus und geh um 9 zum arbeiten, damit der Termin ja in meiner bezahlten Arbeitszeit ist.

So haut das ganze ja nicht hin 🤔🤔

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Das kommt doch auch noch darauf an, ob es ggf. nicht nur ein Zeitfenster für die Kernarbeitszeit gibt, sondern ggf. auch noch eines in der man die Gesamtarbeitszeit unterbringen muss. Bei vielen Unternehmen mit Gleitzeit kann man trotzdem frühestens um 7 anfangen.

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#winke

ich kann deine Frage rechtlich nicht beantworten, sondern nur sagen, wie es bei mir war.
Wir haben eine Kernarbeitszeit von 9.30 - 15 Uhr und Termine ausserhalb dieser Zeit (auch Arzttermine in der Schwangerschaft) wurden nicht als Arbeitszeit angerechnet.
Ich habe meistens morgens Termine gehabt und habe es meistens vor Beginn der Kernarbeitszeit geschafft, wenn es später wurde, dann habe ich es mir bestätigen lassen und habe die Zeit angerechnet bekommen.

Lg
Deleyla

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Hallo,
Das ist bei uns genauso.
Ich bekomme die Zeit auch nur gut geschrieben wenn ich in der kernzeit zu einer der 3 Untersuchungen gehe.

Aber eigentlich kannst du Deine Arzttermine wie jeder andere in deine Freizeit legen....

Lg