Elterngeld und Teilzeitarbeit beim Partner

Hallo zusammen,

wir haben eine etwas komische Situation und Diskussion mit der Elterngeldstelle. Meine Ehefrau hat ganz normal 12 Monate Elterngeld und ich hatte im November / Dezember 2 Monate Elternzeit mit 50% Beschäftigung parallel. Dh ich habe weiterhin Gehalt bekommen, dass alles nachträglich eingereicht und nun heißt es, dass ich nur die 300 EUR Basisgeld bekommen, weil ich ja während der Teilzeit trotzdem über 1.800 EUR Netto gekommen bin und das wird ja komplett mit dem Elterngeld zusammengerechnet, und damit habe ich die Höchstgrenze erreicht.

Das verstehe ich nicht, denn jeder Rechner sagt einem eine höhere Summe, auch wenn man in Teilzeit mehr als 1.800 EUR zb verdient. Ich habe ca. 1.500 EUR netto Differenz und daher dachte ich, dass ich auch ca. 1000 EURO pro Monat Elterngeld bekomme.

In unserem Fall hätte ich dann gar keine Teilzeit gebraucht und hätte auch 1.800 EUR bekommen, das wäre ja mehr als bescheuert.

Ich habe auch einen Firmenwagen und bin unsicher wie da was genau mit Elterngeld-Brutto etc. gerechnet wird, aber ich verstehe nicht die Aussage, dass das was man während Teilzeit verdient genommen wird, und wenn das alleine über 1.800 bzw... 1.500 ist man nichts mehr bekommen kann.

Das ist doch eine Lüge?

Wo kann ich mein Anliegen überprüfen lassen, wenn man beim lokalen Sachbearbeiter nicht weiterkommt?

Kennt sich damit jemand richtig aus und kann man mein Schreiben theoretisch überprüfen wie da was aufgelistet ist?

Gruß
Ramine

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Vermutlich liegt die Zahl irgendwo dazwischen.

Es wird dein EInkommen vor der Geburt auf 2700 Euro gekürzt (mehr wird nicht berücksichtigt) und dazu die Differenz berechne. Davon gibt es dann 675%, mindestens aber 300 Euro. Liegt das Einkommen bei 1800 Euro, wäre die Differenz immer noch bei 900 Euro!

Also die Begrenzung auf 1800 Euro ist der totale Quatsch!

Widerspruch gegen das ganze und das ganze an den Vorgesetzten geben, dann solltest du weiter kommen,. Sonst bleibt nur die Klage beim Sozialgericht.

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Er meinte 1500 bis 1800 Netto als Zuverdienst lassen lt Aussage des Bearbeiters nur noch den Mindestsatz übrig (grob verallgemeinert und gerundet) ... da auch bei der Differenzrechnung mit Brutto gerechnet wird wird bei ihm der Fall sein dass er in Teilzeit ein Brutto von min 2400€ hatte ... 2770€ Kappungsgrenze (Brutto) = 370 € Differenz -> unter 300€ EG...

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Ignoriere das hier hab ich mich vertan die Kappungsgrenze ist ja schon das bereinigte Elterngeld-Netto

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Wie hoch war dein Netto während der Elternzeit denn? Du schreibst nur "über 1800" und "1500 Differenz".

Verdienst du zB sonst 3300 Euro und in EZ 1800 Euro, hättest du noch Anspruch auf über 600 Euro EG.
Hast du vorher 4000 Euro verdient und in TZ 2500, dann bekommst du tatsächlich nur den Mindestsatz.

Wie der Dienstwagen gerechnet wird, bin ich gerade nicht sicher. Aber ich meine im Kopf zu haben, dass der auch als Einkommen gewertet wird.

Vg Isa

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laut Bescheid wurde mein BRUTTO auf 2.775 (oder so) als Gehalt vor der Elternzeit gekürzt. Das habe ich danach tatsächlich Brutto dann auch weiterhin. dann Würde der Satz ja stimmen, dass wenn man 1.800 netto hat, also z.B. 2.700 brutto man nix bekommt. Die Rechner geben aber klar was anderes aus.

Hilft es hier paar Zahlen aus Bescheid und Gehaltszettel zu posten?

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Siehe auch zweiter Beitrag von mir ... du bist also über der Kappungsgrenze...
Dann wird von den 2770€ dein berechnetetes EG-Netto deines Zuverdienst abegezogen und davon bekommst du dann 65% mindestens aber 300€ ... wenn dein Elterngeld-Netto für den Zuverdienst bei grösser als 2309€ ist bist du nur noch bei den 300€ (2770€ - Zuverdienst 2309€ = 461€ x 65% =~ 300 € )

Wieviel Brutto hattest du als anrechenbarer Zuverdienst lt EG-Bescheid? Stimmt das mit deinem Zuverdienst-Brutto überein?

Wenn du magst kannst aber auch per PN schicken wenn du das nicht so öffentlich haben willst....
Der Rechner hier sollte recht genau sein https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html

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https://www.elterngeld.net/elterngeld-hoechstbetrag.html hier ist auch ein verständliches Beispiel...
Es gibt eine Kappungsgrenze beim Elterngeld https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html Absatz (1) und (3)

1. Hattest du mehr als 2400€ Nettoverdienst in deinen 50% Teilzeit?

2. http://trabhardt-arbeitsrecht.de/dienstwagen-elternzeit-und-mutterschutz/
Hast du den Dienstwagen mit Privatnutzung dann entsteht ein geldwerter Vorteil der auch als Einkommen zählt bei der Elterngeldberechnung....

Die Rechnung kann durchaus hinkommen ... allerdings ist die Aussage vom Sachbearbeiter nicht korrekt.... bis 2470€ Teilzeiteinkommen (Elterngeldnetto bereinigt) gäb es noch mehr als bzw genau 300€ EG bei vorherigem Verdienst oberhalb der Kappungsgrenze...

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Die Beträge, die hier im Raum stehen, gelten für normales Elterngeld. Nicht für Elterngeld Plus, richtig?

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Die Beträge gelten für beides da im EG-Plus nur die EG-Auszahlung dann halbiert wird.
Das Grundproblem mit Zuverdienst bei EG-Berechnung von Einkommen höher als die Kappungsgrenze bleibt das gleiche da im EG-Plus-Bezug trotzdem zuerst das EG ausgerechnet im Bezug zur Kappungsgrenze mit Zuverdienst ausgerechnet wird.
Damit mindert ein Zuverdienst bei solch hohen Einkommen trotzdem das EG und auch das EG-Plus.
In diesem Fall wäre EG-Plus trotzdem vorteilhafter da er dann für 4 Monate EG-Plus mit diesem hohem Zuverdienst das gleiche EG von 300€ auch jedem EG-Plus-Monat bekommen hätte. Bei 1800€ Basiselterngeld dürfte er im EG-Plus soviel unschädlich dazu verdienen bis er bei 900€ EG-Plus wäre. Das ist halt die Intention des Gesetzgebers gewesen das Elterngeld bei Hochverdienern so zu begrenzen... auch in gewisser Weise verständlich da bei solchen Einkommen wesentlich mehr Raum ist sich auf den Gehaltsverlust in der Elternzeit vorzubereiten und selber zu sparen.