2. Haushalt

Wir werden eventuell über 6 Monate (Probezeit) 2 Haushalte haben, bis die Familie am neuen Arbeitsplatz zusammen zieht. Wie wird das steuerlich berücksichtigt? Kann man dann die 2. Wohnung, Fahrtkosten...steuerlich absetzen? Was gibt es noch zu berücksichtigen?

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Nennt sich doppelte Haushaltsführung und muss begründet sein.
Familienheimfahrten kann am absetzen ... wie oft im Monat weiß ich nicht.
Welche Entfernung liegt zwischen den beiden Wohnungen?
Beides in DE?

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Frage wäre besser: beide Wohnungen im gleichen Ort? Dann wäre eine doppelte Haushaltsführung nur schwer zu begründen.

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Die Entfernung wäre etwa 900km, beides in Deutschland. Dadurch wären die Fahrten nicht so oft, eventuell auch mal ein Flug.

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Stichwort: doppelte Haushaltsführung wäre möglich
Familienheimfahrten einmal wöchentlich, Verpflegungsmehraufwand in den ersten drei Monaten anhand der Pauschalen (24€ pro ganzer Tag), Umzugskosten, Ggf. Unterkunftskosten (zu große Wohnungen und Möbel werden oft nicht anerkannt, bitte beantragen und durch Einspruch offen halten, es sei denn die Unterkunftskosten betragen mehr als 1000 € pro Monat. )
Nachzulesen im § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG

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Hallo,

mein Mann arbeitet 300 km von Zuhause (Hauptwohnsitz) weg. Bei der Steuererklärung gibst du doppelte Haushaltsführung an. Begründung ist hier der Beruf. Außerdem gebe ich wöchentliche Heimfahrten und natürlich die Miete für die 2. Wohnung an. Mein Mann fährt jede Woche heim und kam somit auf 44 Heimfahrten im letzten Jahr. Außerdem kannst du für das erste Vierteljahr noch eine Verpflegungspauschale ansetzen. Aber halt nur für die ersten 3 Monate. Wir haben durch die doppelte Haushaltsführung jährlich gut was raus.

LG
Michaela