Elterngeld, Freund bezieht noch Hartz4...

Hallo ihr Lieben,

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.
Mein Freund ist alleinerziehender Vater einer fast 11 jährigen. Er bezieht noch Hartz4, hat jetzt studiert und möchte sich ca im Juni selbständig, auch dann wird er vom Amt erstmal noch ,,begleitet" mit einem sogenannten ,,Einstiegsgehalt" sprich er muss erstmal keine Krankenkasse zahlen... Das kann das Amt auch auf zwei Jahre festlegen, wobei ich davon kein Freund bin, denn sobald das bei ihn läuft bin ich froh wenn er da endlich raus ist.
Nun zu mir, ich bin Angestellte, habe mein festes und wohne noch alleine, also eigentlich bin ich fast nur bei meinem Freund und seiner Tochter aber hab noch meine Wohnung. Das soll sich ebenfalls ab Juni ändern, Dann möchte ich hier einziehen
. ET des kleinen ist der 10.04.18
Jetzt habe ich den Elterngeldantrag und weiß nicht wie ich ihn ausfüllen soll. Ich werde 2 Jahre in Elternzeit gehen. Möchte aber nach spätestens einen Jahr für ein paar Stunden die Woche etwas arbeiten. Durch das Amt wird mir das ja aber angerechnet. Was ist denn aber wenn sich die Situation meines Freundes bis dahin geändert hat?
Fülle ich jetzt einfach aus, Das ich das Geld auf 2 Jahre gesplittet haben will und wenn sich was ändert gebe ich das dort Bescheid?
Alles nicht so einfach.
Und gebe ich beim Kindergeld an das ich in einer Lebensgemeinschaft lebe und er schon Kindergeld bezieht. Und meint ihr wir sollen einfach schon vor dem ET zusammen ziehen weil man sich dann vieles erspart?

Vielen Dank schon mal

Kathroete mit Milo im Bauchi 36+2

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Ich wundere mich, dass ihr nicht bereits zusammen wohnt. Was hält euch davon ab bereits jetzt zusammenzuziehen?

An deiner Stelle würde ich die Angaben so machen wie sie aktuell sind. Du bist in deiner Wohnung, allein verantwortlich, bla bla bla.

Wer weiß was bis Juni, in einem oder in zwei Jahren noch ist. Änderungen kannst du ja jederzeit machen.

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Das dann mein Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Leider

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Ihr zahlt lieber doppelte Miete, als offiziell für Eure Beziehung gerade zu stehen?

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Das Elterngeld ist ja unabhängig von der Elternzeit. Wenn du im zweiten Jahr in einem Umfang arbeitest, dass es angerechnet wird (ist das bei "ein paar Stunden" tatsächlich der Fall?), beziehst du halt für ein Jahr Basis-EG, reichst 2 Jahre EZ ein und beginnst ab dem 13. Lebensmonat eine Teilzeittätigkeit.

Die Gesamtsumme des Elterngelds bleibt ja gleich, egal ob du es per EG-Plus auf mehr Monate aufteilst oder nur Basis-Elterngeld beziehst.

Brauchst du einen Teil des Geldes im 2. jahr, legst du es einfach im 1. Jahr beiseite.

Vg Isa

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Wenn er noch ALG II bekommt, wird alles von dir was über 150 bzw. 300 Euro Elterngeld ist (2 bzw. 1 Jahr) als Einkommen angerechnet. Da ihr ja aber eine Bedarfsgemeinschaft seid, ist ja euer Bedarf auch höher mit zwei Leuten mehr!

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Aber sie wohnen doch nicht zusammen, also sind sie dich keine Bedarfsgemeinschaft?!

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Aber genau danach fragt sie doch, was passiert, wenn sie zusammenziehen.

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Wenn man mit jemandem zusammen zieht, der Hartz4 bezieht, kann er das das erste Jahr ohne Berücksichtigung deines Einkommens weiter beziehen. In einer noch nicht "festen" Partnerschaft muss man nicht für den anderen aufkommen.

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Mit gemeinsamen Kind geht man aber von einer festen Partnerschaft aus. Zumal er ihr unterhaltspflichtig ist.

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Unterhaltspflicht ist klar, aber von ihm kommt da durch Hartz4 nichts und von ihr ja wahrscheinlich auch weniger als vor dem Kind. Also würde ich mich beraten lassen, was da wirklich angerechnet werden darf usw.