Gebrauchtwagenkauf während Bezug von SGB-Leistungen erlaubt?

Ist es erlaubt während
Bezug von SGB Leistungen ein gebrauchtes Auto zu kaufen (Kaufpreis 3.300 EURO) und muss man das dem
Jobcenter mitteilen?

Wie geht man hier vor?
Was ist zu beachten?

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Du darfst ein Auto bis zu einem Wert von € 7500,-- haben.
Ob Du das mitteilen musst, weiß ich nicht.

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Hallo,

ganz kurz - ja, darfst Du und nein - musst Du nicht mitteilen

Im schlimmsten (theoretischen) Fall müsstest Du aber irgendwann erklären, wo denn das Geld her gekommen ist ...

LG

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Ja, das ist erlaubt, nennt sich Vermögensumwandlung (sofern du das Auto von vorhandenem Vermögen kaufst, was du bei Antragstellung angeben musstest).