Elterngeld Berechnung

Hallo zusammen.
Wenn mein Kind Anfang Juni kommt.
Wird der Monat Mai für Elterngeldberechnung relevant sein?
Im Mai bekomme ich Mutterschutzgeld.
Ich habe gelesen das 12 Monaten vor der Geburt für Berechnung wichtig sind.Der Monat wo das Kind geboren wird wird nicht berücksichtigt.
Und können wir schon in Mutterschutz unsere Lohnsteuer wechseln von 4/4 zu 3/5?
Oder ist Steuerklasse für Elterngeldberechnung wichtig.?
Dankeschön in voraus

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Es zählen die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Die meisten wechseln in 3/5. Ich persönlich würde das nicht machen. Meine Freundin durfte im Jahr darauf 2000 Euro an das Finanzamt nachzahlen. Aber hier kommt es sicher auch wieder auf euer Einkommen an. Da am besten vom Steuerberater oder vom Finanzamt beraten lassen.

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Die Steuerklasse würde ich auch nicht unbedingt wechseln. Für die Berechnung des Elterngeldes ist es bezüglich der Steuerklasse jetzt eh zu spät. Die hätte man hier viel früher schon wechseln müssen, wenn man mehr Elterngeld rausholen wollen würde.

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Genau die Monate vor Muschu zählen. Ich hab Ende Juni ET und Muschu beginnt Mitte Mai. Somit kann ich die Monate des Muschu ausklammern und es zählt der April für die EG Berechnung und ab Mai nicht mehr. Uns wurde geraten auf 4/4 zu gehen. Da hängt es aber auch vom Einkommen usw. Ab und wie lange du in EZ gehen möchtest. Und wie du das Geld dann aufteiltst. Ich bin derzeit noch in SK 3 und mein Mann 5. Ab Muschu gehen wir in 4/4, da wir dann nicht so viel Steuer zurückzahlen müssen.

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Also ich habe vor Mutterschutzgeld auf 2 Jahre aufteilen. Das währe 500€ monatlich. Mein Mann ist kein Großverdiener und er fährt pro Tag 60km. Einige Veränderungen haben wir die wir absetzen können

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Hallo,

Ich denke dass sich ein Wechsel in 3/5 ab Elterngeld lohnen könnte.

Bei uns war es so ;)

Lg

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Ich meine, gelesen zu haben, dass man spätestens 6 Monate vor dem Elterngeld die Steuerklasse wechseln muss oder den Wechsel zumindest anmelden muss. Die Frist wäre somit verstrichen.

Wir sind beim ersten Kind in 4/4 geblieben und werden es auch dieses Mal bleiben. Bei 4/4 kann man nämlich für das betreffende Jahr dann die getrennte Veranlagung wählen, das hat uns beim ersten Kind eine Rückzahlung von fast 3.000€ erspart.

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Getrennte Veranlagung ist auch mit vorheriger Kombi 3/5 möglich.

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Kann aber vom Finanzamt abgelehnt werden, wenn es den Verdacht hat, dass dadurch die Zahlung von Steuern umgangen werden soll. Und der Verdacht liegt bei der nachgelagerten Versteuerung des Elterngeldes ja nahe.

Von daher wäre ich da vorsichtig.

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Hey,
Wir haben zu elternzeitbeginn vor 3 Jahren in sk 3/5 gewechselt. Für uns hat es sich gelohnt und wir mussten nichts zurück zahlen... LG

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Genau es zählen 12 Monate vor Entbindung

Und zum Thema Wechsel Steuerklasse ist es für euch leider zu spät. Wir haben es beim ersten gemacht das ich in 3 bin vor der SS und nach der Geburt wieder in 5 :) und diesmal haben wir es genauso gemacht und wir mussten bisher nichts zurück zahlen. Klar haben wir in dem Jahr nicht viel wieder bekommen aber immerhin ein paar Euro und mussten nix zahlen

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Wechsel lohnt sich nur wenn dein Mann 70 % vom Gesamteinkommen verdient und du 30 %. Ansonsten besteht die Gefahr auf Rückzahlung.

Ihr könnt aber auch im durch Steuererklärung das Geld euch wiederholen. Dann habt ihr den Batzen aufeinmal :D.