1 Jahr Elterngeld 3 Jahre Elternzeit

Ich habe mal eine Verständigungsfrage:

Wenn ich 3 Jahre Elternzeit beantragen möchte ( zwecks Kündigungsschutz und Teilzeitarbeit)
Im 1. Jahr mir die 65% Prozent Elterngeld auszahlen lassen
Dann im 2. + 3. Jahr in Elternzeit 15 Stunden arbeiten gehe, habe ich dann im 2. und 3. Jahr nachträglich Abzüge vom im 1. Jahr ausgezahltem Elterngeld?
Oder ist das Gehalt genauso hoch wie wenn ich 1 Jahr Elternzeit+ Elterngeld und ab dem 2. Jahr den Arbeitsvertrag auf 15 Stunden reduzieren würde?

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Du bekommst im 2. + 3. Jahr deiner Elternzeit dein Gehalt vom AG für diese 15 Stunden.

Warum sollte rückwirkend was aufs Elterngeld angerechnet werden?!

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Abgezogen meine ich.
Denn wenn ich im 1. Jahr 15 Stunden arbeiten würde würde ja dieser Betrag von den 65% abgezogen werden

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Nicht abgezogen, sondern angerechnet.

Du bekommst aber kein Elterngeld mehr im 2. Jahr.

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Mit Abzügen muss man nur dann rechnen, wenn man während des Elterngeldbezuges arbeitet.
Wenn du erst nach dem Elterngeldbezug wieder arbeitest, passiert nichts.

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Ah ok, dann habe ich richtig gedacht.
Also ist es am sinnvollsten es so zu machen oder?

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Vielen Dank schonmal für die Antworten :-)