BV?! Ich brauche eure Hilfe!

Ich bin in der 6SSW und die Schwangerschaft ist bestätigt und liegt auch meinem AG vor! Ich bin Fachkraft in der Altenpflege im ambulanten Dienst! Meine AG will mir kein BV ausstellen und mein FA auch nicht... ich leide seid ca zwei Wochen an starken Rückenschmerzen im LWB was mir gestern von meiner HA bestätigt wurde! Meine HA kann mir aber nicht genau sagen ob es an der SS liegt! Nun meine frage warum werde ich nicht ernst genommen! Meine AG fordert jetzt ein Attest das es Auswirkungen auf das Baby haben kann ansonsten möchte ich mich wieder gesund schreiben lassen! Spinnt die!! Habe grade das Gefühl das sie mich fertig machen will 😔 sieht mich alles sehr runter die Geschichte muss noch dazu sagen bin 32, Epilepsie Patient und war mehrmals wegen Depressionen in Behandlung und hatte vor 10 Jahren zwei Fehlgeburten!

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Ein BV gibt es nur, wenn eine Situation vorliegt, in der Mutter und/oder Kind gefährdet sind.
Vom AG gibt es ein BV, wenn der Arbeitsplatz nicht den MutterschutzRichtlinien entspricht und auch kein solcher geschaffen werden kann.

Ziehen im unteren Rücken kann von den mutterbändern kommen. Ist unangenehm, aber normalerweise kein Grund für ein BV.

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Ich hatte mal ein BV weil ich ständig Blutungen hatte und das zu bekommen war schon nicht leicht . So leid es mir tut aber für Rückenschmerzen und dann noch in der 6 ssw wirst du keins bekommen. Es sei denn dein Beruf gefährdet deine ss aber das sieht wohl nicht so aus

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Erstmal muss ich sagen, dass dein AG nicht verlangen darf das du dich Gesund schreiben lässt.
Der FA muss dir kein BV erteilen, es sei denn es besteht Gefahr für Mutter und Kind.
Sicher ist aber, dass dein AG das Mutterschutzgesetz einhalten muss, dich aber nicht zwingend ins BV schicken muss.
Was er machen kann, ist das er dich ein wenig entlastet. (Schweres heben usw vermeiden usw oder dir ein Platz im Büro anbietet).
Ansonsten musst du mal beim Betriebsarzt vorstellig werden.

Fehlgeburten, so schwer wie es ist, ist kein Grund für ein BV.
Wie es allerdings bei Depression und Epilepsie aussieht weiss ich nicht.

Sprich evtl noch einmal mit deinen FA oder wie oben gesagt mit den Betriebsarzt.

Alles Gute für Dich 🍀

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Ich kann dich verstehen 💖 bin selber Erzieherin und bei beiden Schwangerschaften sofort rausgenommen worden . Viele Arbeitgeber stellen kein BV aus weil sie Angst haben doppelt zahlen zu müssen (dich + Vertretung) aber sprich mal mit deiner Krankenkasse da die weiter zahlen und nicht denn Arbeitgeber und dies erfolgt aus einem gesonderten Topf

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Das ist das Problem die hat keine Vertretung

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Ein BV bekommst du wenn deine Arbeit/Arbeitsplatz die Schwangerschaft gefährden würde aber nicht wegen Rückenschmerzen.
Gute Besserung 🍀

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Ich bin Krankenschwester...
Habe zur Zeit meiner Schwangerschaft damals auf einer Intensivstation gearbeitet mit Beatmung, MRSA und und und...
Ich musste bis zur 26.Woche um mein BV kämpfen.
Ich drücke Dir die Daumen das es klappt!!

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Woww wie unterschiedlich das geregelt wird. Mein Frauenarzt hat bei mir die Schwangerschaft festgestellt und mit diesem "Schreiben" musste ich zum Betriebsarzt und er hat mich ohne wenn und aber ins BV geschickt. Er selber sagte, dass bei vielen Patienten, die Keime erst mal untergehen bzw unentdeckt bleiben und man ja dann schon in Kontakt kommt, eben mit solchen und dass das ab jetzt halt zu risikoreich ist... vielleicht zum Betriebsarzt?
Manche Betriebsärzte machen doch auch so eine Gefahrenbeurteilung

Alles Gute

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Wir sind nur ein 10 Mann betrieb und da gibt es leider keinen betriebsarzt 😔

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Oh achso..dann bin ich auch überfragt.
Also wenn das mit dem Rücken eh nicht besser wird, würde ich mich weiter krankschreiben lassen, deine AG haben da nichts zu sagen oder zu bestimmen! Im Verlauf evtl abklären lassen? Da bin ich echt überfragt

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https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft

Vielleicht hilft dir das ja?

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Bei "starken Schmerzen" ist wohl von Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Das gibt eine AU und kein BV.

Selbst wenn dein AG keine passende Tour für dich zusammenstellen könnte, würde bei einer AU die AU vorrangig vor einem BV gelten.