Hilfe! Neue Regelung Beschäftigungsverbot?

Kennt sich jemand mit der neuen Regelung vom Beschäftigungsverbot aus?

Hab da gerade paar Probleme..

Meine Arbeit ist als Köchin nicht möglich Iaut mutterschutz Gesetz, mich so zu beschäftigen das ich und das Kind nicht gefährdet sind.
Daher hatte meine Frauenärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben 4 Wochen lang, was alle 4 Wochen erneuert werden sollte. Aber jetzt hat sie letzte Woche gesagt es gibt ne neue Regelung die sagt das sie als Frauenärztin das Beschäftigungsverbot nicht mehr aushändigen darf. Sondern mein Arbeitgeber das machen muss.
So aber mein Arbeitgeber ist natürlich nicht so begeistert davon und kennt sich auch null aus.
Krankenkasse weiß auch von nichts von der neuen Regel.
So hat meine Frauenärztin mir eine Internet Seite geschickt wo alles anscheinend steht und Formulare.

http://www.gaa-m.bayern.de/formulare/

Kann mir jemand bitte helfen?

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Normalerweise kann ein BV nur dein AG ausstellen, wenn er dir keinen schwangerschafts gerechten Arbeitsplatz anbieten kann. Es muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden und dann muss dein AG dich ins BV schicken. Bei uns hier in Niedersachsen war das schon immer do, dass der FA das BV nicht ausstellen darf

https://m.aerzteblatt.de/print/134526.htm

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Dein Arbeitgeber ist verpflichtet eine Gefahrenbeurteilung auszufüllen...das ist ein Fragebogen wo evtl. Gefahren für Mutter und Kind aufgeführt werden, wenn du weiterhin deine Tätigkeit ausführst. Dieser orientiert sich an das Mutterschutzgesetz. Wenn dein Arbeitgeber nicht dafür sorgen kann das du den Gefahren nicht ausgesetzt bist dann muss er das dort eintragen.

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Hallo!
Also meiner Ansicht nach war das schon immer so.
Wenn es medizinische Indikationen gibt, dann darf der Facharzt ein bv aussprechen.
Wenn es um berufliche Belange geht, ist der Ag in der Pflicht. Er muss mit dir ein Gefährdungsprotokoll ausfüllen. Nach diesem Protokoll ist dein Arbeitsplatz entweder anzupassen auf die Bedürfnisse einer Schwangeren
oder er Ag muss eine andere Beschäftigung für die Schwangere finden. Kanner beides nicht,darf er ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Was bei dir im einzelnen möglich ist, weiss ich nicht.
Wünsche dir alles Futefür deine Schwangerschaft!
Lg

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Sorry für die Rechtschreibfehler

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Mmmh, also mich wundert die Aussage deiner FÄ ein bisschen, denn eigentlich hat sich im Bezug darauf, WER das BV ausstellt, nichts geändert. Wenn dein Arbeitsplatz nicht geeignet ist, hätte schon immer und von Anfang an der AG das BV ausstellen müssen.
Der FA stellt es aus, wenn gesundheitliche Gründe ein BV rechtfertigen, auch wenn eigentlich der Arbeitsplatz nach den Mutterschaftsrichtlinien ok wäre.

Dein AG muss bei einer SS ja eine Gefährdungsbeurteilung machen und daran erkennt man dann, sind die Auflagen erfüllt oder nicht.

Ansonsten kann wohl das Gewerbeaufsichtsamt helfen, wenn dein Chef so gar keine Ahnung hat.

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Dankeschön ;)
Ja eine Gefährdungsbeurteilung hat mein AG ja schon ausgefüllt und darauf hab ich von meiner Frauenärztin das BV bekommen. Aber jetzt meint mein AG das BV nicht ausstellen zu müssen. Das Problem ist ich habe einen männlichen Chef und ein Weiblichen Chef.

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wende dich doch mal an die zuständige Aufsichtsbehörde für Schwangerschaft. Da hatte ich auch sehr viel nachgefragt, da ich die erste Schwangere im Betrieb bin und irgendwie keiner eine Ahnung hatte. normalerweise kenne ich das auch nur so das der Arbeitgeber einen bv ausstellt außer du hast eine Risiko Schwangerschaft, dann macht das der FA. Weiß nur nicht bei Köchin wieso du das nicht weiter machen dürfen solltest?

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Hallo,

mal ne blöde Frage...warum kann man nicht weiter als Köchin arbeiten, wenn man schwanger ist?

LG

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1. Länger als 4 Std am Stück stehen
2. Hitze + Kälte
3. Schweres heben mehr als 5kg
4. Sonn-Feiertag + Nacht Arbeit
5. Gerüche Wenn man mit Übelkeit zu tun hat
Und und und..

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Hm, eine Freundin von mir ist Sterneköchin mit eigenem Restaurant. Sie ist gerade schwanger und arbeitet natürlich noch voll (und länger als 8 STunden täglich.). Das ist als Selbstständige ja normal aber auch ein anderes Thema.

Wenn eine ihrer Angestellten schwanger ist, bekommen diese einen schwangeren gerechten Schonplatz. Die Frauen arbeiten dann untertags während der Woche ihre Stunden. Sie müssen weder den ganzen Tag stehen, noch schwer heben. Das übernehmen dann die Kollegen. Hitze und Kälte sind kein Problem. (Es ist nicht gefährlich, wenn man vom Herd in den Tiefkühler geht ). Und wegen Übelkeit dürfen sie gern zu Hause bleiben mit Krankenschein. Meine Freundin hat noch nie ein BV aussprechen müssen. Ihre Angestellten haben auch alle bis zum Mutterschutz gearbeitet.

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Hallo,

Ich bin auch Köchin und hatte da einige Probleme mit. Ja, prinzipiell kann man weiter arbeiten. Aber wer bitte sagt im a la carte Geschäft, er muss sich mal kurz hinsetzen, weil ihm nicht gut ist? Als Beispiel. Das geht nicht so leicht. Oder mal eben 25 Kilo schwere Fleischkisten schleppen. Auf Leitern klettern und sich strecken, um Abzugshauben zu putzen. Man kann sich anstellen, aber gerade am Anfang hatte ich einfach auch Angst und war unsicher.
Ich hatte Blutungen durch die Arbeit (hatte ein paar Tage frei vorher), war krank geschrieben für drei Tage und der Spaß von vorne.
Meinem Chef war das Mutterschutzgesetz egal, er hat es sich nicht mal durchgelesen. Also hab ich beim Amt für Arbeitsschutz angerufen. Ich WOLLTE ja arbeiten, aber eben auch ein bisschen Rücksicht. Keine Samthandschuhe, aber ich stand auch oft stundenlang alleine da zum mise en place. Also ganz alleine, sonst war gar niemand im Laden.
Mein Chef hat noch nicht mal die Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt, obwohl ich ihn mehrmals drauf hingewiesen habe. Er sagte nach der dritten Blutung auch, ich soll mir nen gelben Schein holen, ihm sei es egal, aber kommen brauche ich nicht mehr.

Am Telefon sagte die Dame vom Amt dann, dass ich ihm mal in einem Nebensatz andeuten soll, dass wir telefoniert haben. Und prompt ging das dann doch mit dem BV.

Versuch doch mal, da anzurufen und dich beraten zu lassen.

Alles Liebe weiterhin!