Elternzeit ?

Habe eine Frage zur Elternzeit!
Mir wurde gesagt man soll mindestens 7 Wochen vorher bescheid geben, wann man in die Elternzeit gehen will. Mein Mann möchte in Elternzeit gehen wenn ich im Mutterschutz bin, jetzt ist es ja so das der 22.07 nur der voraussichtliche ET ist! Was soll er den jetzt dem Arbeitgeber mitteilen? Wir wissen ja 7 Wo hen vorher noch nicht wann unser Sohn zur Welt kommt?

Lg Melissa mit Jan 💙 26.Ssw

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Da gilt als Frist 7 Wochen vor dem errechneten Termin, aber möglichst nicht früher als 8 Wochen vorher, weil erst ab da Kündigungsschutz besteht.

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8 Wochen vor ANTRITT der Elternzeit.

Wann tritt man die Elternzeit an? NACH DEM MUTTERSCHUTZ. Und bei normal zum ET geborenen Kindern sind die dann schon 8 Wochen alt.

D.h. wenn das Kind geboren wurde + 7 Tage = dann musst du beim AG die Elternzeit einreichen.


im Idealfall jedoch vorher, schliesslich ist es ein Miteinander und die Vertretung wird ja wohl schon vorher eingearbeitet.


Und JA , ich glaube schon man weiss bereits am ET wie lange man daheim bleiben will denn man selbst muss ja auch planen und lebt nicht von einem Monat zum nächsten.

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Ich glaube sie haben nicht richtig gelesen! Mein Mann geht für 8 Wochen solange ich im Mutterschutz bin in Elternzeit! Danach ich, da weiß ich ja was ich machen muss! Die Frage war wann muss er die Elternzeit bekannt geben! Nicht ich!

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Kann man nicht erst nach Mutterschutz in die Elternzeit gehen? Auch als Vater?

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Huhu! Wir machen es genauso. Zumindest seinen ersten Monat. Den 2. Monat nimmt er wenn unser kleiner ein Jahr alt ist!

Also: wichtig ist, dass dein Mann 7 Wochen vor dem errechneten Termin seine Elternzeit bekannt gibt. Und wichtig ist auch, dass drin steht, 1. Lebensmonat ab Geburt. Der errechnete Termin muss natürlich auch angegeben werden, aber bei der Angabe "1.Lebensmonat ab Geburt" kann er unabhänig vom wirklichen Geburtstag dann sofort in Elternzeit gehen!
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Schöne Restschwangerschaft