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Ich habe schon zweimal eine Schwangere eingestellt.
Hab ich nie bereut.Klar ist das Risiko da, dass sie plötzlich ausfällt weil die Schwangerschaft nicht problemlos verläuft und auch das nachher ist nicht gut kalkulierbar.
Ich kann als AG ja nicht wissen, wie zuverlässig die AN ist mit Kind, ob sie die Betreuung geregelt hat oder ob immer Mutti zu Hause bleiben muss wenn die Kita zu hat oder das Kind krank wird.
Aber die Frauen sind auch oft froh, die Chance zu bekommen und die beiden, die ich eingestellt habe, sind sehr zuverlässige, leistungsfähige Mitarbeiter, die kaum fehlen und auch beide bis zum Mutterschutz gearbeitet haben.
Wenn man als AG da etwas Rücksicht nimmt und die Arbeitsbedingungen stimmen, dann kommen die Frauen auch gerne zur Arbeit wenn es beschwerlich wird.
Da ich selbst als Chefin in der 34.Woche bin und bis zur Geburt voll arbeite wie bei den beiden vorherigen Schwangerschaften auch, bin ich auch ein entsprechendes Vorbild.

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Sofern Du ALG I bekommst, dann ist diese Vorgehensweise völlig richtig, denn ALG I erhält nur, wer dem Arbeitsmarkt TATSÄCHLICH zur Verfügung steht. Solltest Du das nicht können, dann wende Dich ans Jobcenter und beantrage ALG II. Denk aber daran, Dir vom Arzt bescheinigen zu lassen, dass Du derzeit arbeitsunfähig bist.

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Hallo,

es ist bei mir 9 Jahre her, dass ich schwanger und arbeitslos war. Meine Schwangerschaft hatte ich erst nach der Vertragsunterschrift bekannt gegeben. Der Vertrag war befristet und wurde dennoch verlängert. Die zweite Verlängerung ist dann ganz normal ausgelaufen. Als meine Tochter noch nicht mal ein Jahr alt war, hatte die Firma sich nach dem Stand der Kinderbetreuung erkundigt. Und dann gab es die nächste Vertragsunterschrift.

Gruß Sol