Mutterschaftsgeld

Hallo Ihr Lieben ,
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Ich bin momentan schwanger in der 20. Woche. Nun zum Problem meine Elternzeit des ersten Kindes endet im juni mit Ende der Elternzeit komme ich sofort in ein Beschäftigungsverbot für 6 Wochen denn dann beginnt der Mutterschutz.
Weiß jemand wie es sich mit dem Mutterschaftsgeld verhält? Bekomme ich nur den Mindestsatz von der Krankenkasse weil ich ja quasi nur 6 wochen vor Mutterschutz „gearbeitet“ habe und davor in Elternzeit war oder meinen vollen Lohn?
Denn wenn ich meine Elternzeit unterbrechen würde weil der Mutterschutz in der Elternzeit beginnen würde,( was ja nicht der fall ist) würde ich ja ganz normal meinen vollen „Lohn“ im Mutterschutz erhalten.
Ich hoffe das war jetzt verständlich
Vielen dank schon mal für eure hilfe

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Wie lange warst Du denn in EZ?

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3 Jahre. Habe gestern mit Pro Fanilia telefoniert und die meinten ich hätte sofort als die Schwangerschaft bekannt war die Elternzeit kündigen müssen um in ein Beschäftigungsverbot zu kommen und dann somit auch das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten. Hört sich für mich aber nicht wirklich rechtens an.

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Hey, das ist nicht richtig. Du darfst die Elternzeit für ein beschäftigungsverbot nicht vorzeitig beenden. Der einzige Grund( bei dem der AG nicht zustimmen muss) die Elternzeit vorzeitig zu beenden ist der erneute mutterschutz... da du ja theoretisch 6 Wochen vor mutterschutz arbeitest (beschäftigungsverbot ist dem ja gleich gestellt) wirst du auch im mutterschutz dein normales Gehalt erhalten.
Lg

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Genau deswegen hab ich mich bei meiner Krankenkasse informiert. Weil meine Elternzeit Endet 11.12.18
Und mein Mutterschutz beginnt aber 30.9.18
Möchte das Geld nicht her schenken.

Die war die Antwort:

Was ist zu beachten, wenn sie in der Elternzeit erneut schwanger werden?



In diesem Fall besteht während der Schutzfrist ein regulärer Anspruch auf das MUG in Höhe von maximal 13 Euro. Der Zuschuss des Arbeitgebers entfällt allerdings.

Eine Besonderheit ergibt sich bei einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit.

Nach § 16 Abs. 3 BEEG kann die Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Abs. 1 MuSchG und Abs. 2 MuSchG auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden. In diesen Fällen bitte dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.



Entsprechend der Gesetzesbegründung besteht in diesem Fall neben dem Mutterschaftsgeld in Höhe von max. € 13 auch ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss ab dem Tag der neuen Schutzfrist (vgl. auch BAG-Urteil vom 22.08.2012 – 5 AZR 652/11).

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danke für deine Antwort aber dass wusste ich wenn ich die Elternzeit zum Mutterschutzbeginn beende dass ich dann den Arbeitgebertzschuss bekomme aber in meinem Fall ist es ja anders ich arbeite nach Ende der Elternzeit noch 6 Wochen und gehe dann erst im Mutterschutz.

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Ahhh sorry dann hab ich es falsch verstanden.

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Wie viele schon schreiben ist natürlich es nicht rechtens, wegen dem Bv die elternzeit zu beenden. Du bekommst dein normwlen mutterschutzgeld in Höhe von 13 Euro plus AG Zuschuss, wenn due die zum neuen Mutterschutz gekündigt hast.

Alles eas davor war, und du nicht arbeiten warst ab elterngeld, wird mit null angerechnet. Also gut gesagt. Das dritte Jahr in sofern du nicht arbeiten warst bekommst du null, also nur den mindessatz (gehe hier von 12 Monaten aus) hast du lediglich nur 6 Monate ohne Gehalt werden die anderen 6 vor der Geburt von deinen ersten genommen.

Mein Elterngeld lief Januar 2017 aus, war ss. Et der 28.8.17 Elternzeit war bis 2018. Fut den neuen Mutterschutz elternzeit vorzeitig beendet. (habe ich hinten angehängt) Februar, März, April wurden jeweils mit null gerechnet. Ab Mai 450 Euro Basis bis Mutterschutz. Die restlichen Monate hat man von 2015 genommen. (wenn dein Kind noch u3 ist bekommst du 75 Euro extra als Geschwister Bonus)

Hoffe es war verständlich :)