Omas Ratschläge zum Elterngeld 😂

Hallo ihr lieben ,

bin Erziehrin befristet bis Ende des Monats und mit Bekanntgabe der Schwabgerschaft bekam ich mein Beendigungsschreiben.
Befinde mich bis Ende des Monats im BV wegen ursprünglich fehlenden Immunschutz und nun hatte ich auch eine Blutung wegen Randblutung der Plazenta mit dem Kind ist aber alles gut , aber sie können wieder kommen bzw muss ich mich schonen.
So ALg 1 würde ich ab 01.05 bekommen sprich 1. Auszahlung am 01.06. Mitarbeiterin des Arbeitsamtes möchte das ich mich schriftlich bewerbe und Vorstellungagespräche wahrnehme. Jetzt habe ich am Di Termin und Gespräch mit meinem Frauenarzt.
Bin zur Zeit ratlos was für mich uns besser wäre ? Krankschreibung oder ein evt. weiteres BV ? Ich möchte nichts falsch machen und zum schluss stehen wir da und die kk sowie das aa streiten sich wer bezahlt. Habe dann meiner Oma erzählt , dass man beim Elterngeld den Zeitraum einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ausklammern lassen kann , ABER so wie ich gelesen habe nur mit Einkommensbuße und Krankengeld wäre ja so hoch wie AlG1 . Meine Oma meinte dann du hast doch Einkommenseinbußen ohne diese schw. Erkrankung könntest du locker arbeiten 😉😊😂 ach meine Oma ist schon gut die kommt mit ihren eigenen Gesetzen.

Mädels gibt mir einen Tipp , Elterngeldstelle sagt Beratungsgespräch machen Pauschale 90 Euro ..
War noch nie Arbeitslos und jetzt das ... wir bekommen das finanziell sehr gut hin, denoch möchte ich gerne wissen ob BV wirklich ungünstig ist usw .

Danke

Liebe Grüße

Finnchen mit Lenny (8) und Pummelchen 16+3

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Ein BV wäre besser. Dann würdest du dein normales Gehalt weiter von der KK bekommen.

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Nein, das bekommst du dann nicht, weil du ja nicht mehr arbeitest.

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Nein, dass wäre nicht besser. Arbeitslos im BV bedeutet, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und das bedeuetet kein ALG1, sondern ALG2.

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Mach es bloß nicht mit BV, denn wenn du Pech hast bekommst du dann nur den Harz 4 Satz, weil du dem Amt ja nicht zur Verfügung stehst zum Vermitteln. Einer Freundin ist nämlich genau das passiert.

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Das stimmt auch nicht , die Krankenkasse würde hier übernehmen habe schon mit denen eben telefoniert harz 4 bekommt man unter keinen Umständen

Ist nur die Frage in Höhe ehemaliges Gehalt oder Höhe ALG 1

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Es gibt dafür keine richtige Grundlage im Gesetz. Ist vielleicht wieder so ein Bundesland ding, wie gesagt ist einer Freundin passiert. Das war der Kasse herzlich egal.

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OH man, hier wird ja was geschrieben...

Wenn du ein BV vom Arzt bekommst stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommst somit kein ALG I. Du würdest dann Krankengeld bekommen, was aber meist viel Stress mit der Krankenkasse bedeutet, bis das durch ist.

Ich würde also natürlich kein BV bevorzugen sondern nur bei Bedarf AU.

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Danke 😊 also das ich kein Alg 2 bekomme war mir klar, dass geht nämlich nicht weil ich ja gearbeitet habe und wegen einer Erkrankung oder Schwabgeraftsbedingt nicht drunter leiden darf ... also die harz4 Aussage ist humbuck .
Werde es mit meinem Arzt besprechen und wenn die Au nehmen .

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Nein, ist leider kein Humbuck, sondern genau so schon vielen Frauen passiert, die meinten, sie wären besonders gut mit ihrem BV.

Wenn du vorher gearbeitet hast und dann keine Kinderbetreuung mehr hast z.B. bekommst du auch nur ALGII und kein ALGI mehr, weil du die Voraussetzungen nicht erfüllst!
Ist dann hier genauso!

Die Frage ist ja, was bekamst du für ein Schreiben bei Bekanntgabe der Schwangerschaft und warum bist du jetzt arbeitslos und ist dies überhaupt rechtens!

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