Dienstunfähigkeit während der Schwangerschaft

Hallo,

ich bin bayerische Beamtin und derzeit schwanger. Nun bin ich aktuell wegen Problemen mit der Schwangerschaft krank geschrieben. Zunächst für knapp 4 Wochen, meine Ärztin meinte jedoch, da es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt könne dies auch längere Zeit betreffen, möglicherweise sogar bis zum Mutterschutz. Das wären fast 5 Monate.

Nun mache ich mir - neben den Sorgen um das Baby - auch noch Gedanken, was folgen könnte.

Finanziell ist es kein Problem da ich als Beamtin weiterhin mein Gehalt bekomme.
Aber was könnte sonst noch kommen?

Hat da jemand Erfahrung? Ist davon auszugehen dass ich irgendwann zum Amtsarzt muss? Was kann dabei schlimmstenfalls herauskommen? Dies dient ja eigentlich der Feststellung, ob ich dauerhaft dienstunfähig bin. Dies steht in meinem Fall ja aber nicht im Raum, da sich das Thema Schwangerschaft ja mit der Geburt von selbst erledigt.

In den bisherigen Jahren meiner Tätigkeit war ich sehr selten krank.

War jemand vielleicht in einer ähnlichen Situation?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

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Du bist nicht dienstunfähig sondern krank oder kommst ins BV.

Wenn ein Risiko für dich oder das Baby besteht, wirst du ein BV bekommen von deiner FA.

Weswegen darfst du denn nicht arbeiten ?
Elbe Risiko Schwangerschaft muss ja nicht pauschal das arbeiten ausschließen.

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Danke für deine Antwort!

Ich habe eben kein Berufsverbot sondern bin krank geschrieben. Es gab wie gesagt Probleme mit der Schwangerschaft, aufgrund derer ich laut meiner Ärztin erstmal zuhause bleiben soll. Ich möchte sicherlich kein Risiko eingehen.

Mir geht es auch körperlich überhaupt nicht gut, sodass ich schon deswegen nicht in der Lage wäre zu arbeiten.
Dazu kommt eben das Risiko für das Baby.

Ob sich dies wieder ändern wird konnte meine Ärztin nicht sagen. Es sei aber zumindest denkbar, dass es die restliche Schwangerschaft betrifft.

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Ich komme aus einem anderen Bundesland, war aber auch erstmal krank geschrieben und bin dann ins Bv. Ich musste nicht zum Amtsarzt oder so und es gab auch meine anderen Konsequenzen. Wäre ich nicht ins Bv gekommen, wäre ich immer für 6 Wochen krank geschrieben worden. Da ist für die Planung ein Bv besser, wenn es Gründe dafür gibt.

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Danke für deine Antwort.

Wie lange warst du denn krank geschrieben vor dem BV?

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Es war ganz am Anfang der Ss. Erst für fast 2 Wochen mit Aufenthalt in Kh wegen einer befindenden Sepsis, dann war ich kurz arbeiten und dann ging es wieder nicht. Nach noch einen Versuch eine Woche später hat mich mein Fa ins Bv geschickt.

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Du bist ja mit dem BV in dem Sinne nicht krankgeschrieben.
Wärst du auf Grund von Krankheit auf Dauer Dienstunfähig, dann müsstest du zum Amtsarzt um deine Dienstfähigkeit feststellen zu lassen.
Aber bei einer Risikoschwangerschaft ist es was anderes - dieser Zustand ist nicht vom Dauer und eine „Besserung“ abzusehen.

Es gibt so viele Gründe ein Bv zu bekommen und auch AN‘in haben dadurch keinen Nachteil.

Wünsche dir eine einigermaßen Probblemlose und Entspannte Schwangerschaft!☺️

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Das ist kein Missverständnis. Ich habe eben kein BV sondern bin krank geschrieben.

Aber Amtsarzt macht ja auch da eigentlich keinen Sinn, da ich ja offensichtlich nicht auf dauer dienstunfähig bin.

Oder soll der Amtsarzt auch kontrollieren ob die Krankschreibung gerechtfertigt ist?
Aber das kann eine Fachärztin ja besser beurteilen denke ich.
Sie schreibt mich sicher nicht zum Spaß krank.
und ich mache das auch nur ungern, aber gesundheit und Baby gehen vor!

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Ja, aber die Pers-Abteilung veranlasst ja den Besuch beim Amtsarzt und die wissen ja bescheid... und du bist ja nach der Elternzeit wieder normal im Dienst. also brauchst du dir da keinen Kopf machen.
Was letzlich die FA entscheidet ob nun krankschreiben oder Bv ist im Grunde irrelavant.

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Guten Morgen,
Ich bin auch Beamtin in Bayern und hatte letztes Jahr während der Schwangerschaft genau die gleiche Fallstellung wie du, erst krankgeschrieben und dann Beschäftigungsverbot. Kenne auch noch mehrere Kolleginnen denen es ähnlich erging.
Du musst definitiv nicht zum Amtsarzt weil es ja nur vorübergehend ist und der Grund deines Beschäftigungsverbot bekannt ist. Zudem müsste dies von der Geschäftsstelle/personalstelle angeregt werden, wie schon jemand vor mir geschrieben hat.
Also kein Grund zur Besorgnis. Kümmere dich gut um dich und genieße deine Kugelzeit.