Befristung im ÖD

Hallo liebe Urbianerinnen,

mich würde mal interessieren, wie es sich arbeitsrechtlich in folgender Angelegenheit verhält.

Ich bin befristet im ÖD angestellt. Mein Sachgrund ist eine Erprobungsbefristung.
Ich habe im November 2017 angefangen, Probezeit sind 6 Monate. Der gesamte befristete Vertrag läuft bis Juli diesen Jahres.
Ich war der Annahme, dass wenn ich die Erprobung rum habe, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe. Nun teilte mir mein Vorgesetzter mit, dass es diese Stelle im Stellenplan nicht gibt.

Wenn es meine Stelle im Stellenplan nicht gibt, verstehe ich den Sachgrund nicht.
Könnt ihr mir hierzu etwas sagen?

Vielen lieben Dank.

Liebe Grüße und einen schönen Abend.
G.

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https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/08/15/drum-pruefe-wer-sich-ewig-bindet-wirksame-befristung-zum-zwecke-der-erprobung/

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Hast du das mal mit dem Personalrat besprochen? Vielleicht sollte auch erprobt werden, ob die Stelle notwendig ist.

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Vielen Dank für eure Antworten.

Mit dem Personalrat habe ich nicht gesprochen. Ich habe erst letzte Woche erfahren, dass meine Stelle nicht im Stellenplan ist.

Durch den Link bin ich leider nicht schlauer.